Sitzungsvorlage - V/2019/374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Herzogenrath ab dem 01.01.2020

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 X

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

1.421.436,67

Euro.

 

 

 

 

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2019

2020

2021

2022

Sachkosten

 

 320.436,67

 

 

Personalkosten

 

 1.101.000,00

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 1.755.862,00

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herzogenrath ist Trägerin der Rettungswache in Herzogenrath.

Dadurch stellt die Stadt Herzogenrath laut gültigem Rettungsdienstbedarfsplan der StädteRegion Aachen einen Rettungswagen (RTW) im 24 Stunden Dienst und einen Krankentransportwagen (KTW) im 8 Stunden Dienst von Montags bis Freitags.

 

Anfänglich wurden durch das Rettungsdienstpersonal pro Jahr insgesamt 3.481 Einsätze gefahren. Hiervon 2.616 RTW Einsätze und 865 KTW Transporte. In 2018 waren es insgesamt bereits 3893 Einsätze (2905 RTW / 988 KTW). Für das Jahr 2020 rechnet das Fachamt mit insgesamt 4.000 Einsätzen. 3.000 Einsätze für den RTW und 1.000 Transporte für den KTW.

 

Die Einsätze der beiden Fahrzeuge sind kostenpflichtig. Hierfür wird eine Benutzungsgebühr fällig. Im Zuge dessen ist die Stadt Herzogenrath dazu angehalten, eine Gebührenkalkulation für die Vorhaltung sowie den Transport mit dem RTW sowie für den KTW zu erstellen und im Rahmen einer Satzung zu beschließen. Die Gebühr soll kostendeckend kalkuliert sein.

 

Die Benutzungsgebühr wird regelmäßig durch die Krankenkassen und Krankenkassenverbände, als jeweils zuständige Kostenträger für gesetzlich versicherte Personen erstattet. Aufgrund dessen sind diese in die Kalkulation der Benutzungsgebühren und die Erstellung der Satzung mit einzubeziehen. (RettG NW § 14) Privat versicherte Personen sind über diese Verbände mit den jeweiligen Beihilfekassen eingebunden. Schlussendlich ist mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden Einvernehmen anzustreben.

 

Am 30.10.2019 hat ein Erörterungsgespräch mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden hinsichtlich der Kalkulation stattgefunden.

 

Mit Mail vom 13.11.2019 erklärte der Verhandlungsführer der Krankenkassen und Krankenkassenverbände hinsichtlich der Kalkulation und der neuen Satzung sein Einvernehmen.

 

Bisher lag die reine Benutzungsgebühr für einen RTW bei 363,00 € und für den KTW bei 247,00 €. Die Leitstellengebühr wird durch die StädteRegion Aachen als zuständiger Träger des Rettungsdienstes in einer separaten Satzung festgelegt und durch die Stadt Herzogenrath nach der jeweils gültigen Satzung als durchlaufender Posten vereinnahmt.

 

Nach der neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 liegt die reine Benutzungsgebühr für einen RTW bei 440,46 € und für den KTW bei 573,26 €.

 

Im Zuge der Nachkalkulation für die Jahre 2015 und 2016 haben sich jeweils rechnerische Defizite ergeben:

 

In 2015 beträgt das rechnerische Defizit 233.781,29 €

In 2016 beträgt das rechnerische Defizit 111.933,13 €

 

Die Gebühren sollen kostendeckend kalkuliert werden, so dass weder ein Gewinn, noch einen Verlust erzielt wird.

 

Da die Abrechnung der Gebühren jedoch auf einer Kostenkalkulation beruht, ist es unvermeidlich, dass Überschüsse oder Unterdeckungen erzielt werden. Diese werden dann in der jeweils nächsten Kalkulation bzw. auf die nächsten 3 Kalkulationen verteilt.

 

In unserem Fall gibt es eine Einigung mit den Krankenkassen die Defizite der Jahre 2015 und 2016 in die Kalkulation des Jahres 2020 einfließen zu lassen. Insofern ergibt sich für 2020 eine höhere Gebühr – hier insbesondere im Bereich Krankentransport –, da neben den kalkulierten Kosten auch die Defizite der Jahre 2015 und 2016 mit angerechnet werden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 7 und 8 der Gemeindeordnung NRW, sowie  die §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW, sowie die §§ 2,3,6,14 und 15 des Rettungsdienstgesetzes NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Mit der Vorlage wird die Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst der Stadt Herzogenrath vorgelegt. Die Kosten wurden anhand der Nachkalkulationen der Jahre 2014 bis 2016 ermittelt. Nach § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz NRW wurde den Verbänden der Krankenkassen die Gebührenkalkulation zur Stellungnahme zugesandt. Nach einem Erörterungsgespräch konnte kurzfristig Einvernehmen erzielt werden.

 

Die Gebührensätze für den Rettungstransport sind zur Kalkulation 2014 von 363,00 auf 440,46 € und bei den Krankentransporte von 248,00 auf 573,26 € angestiegen. Dies auch weil die Fehlbeträge der Jahre 2015 und 2016 mit angesetzt wurden. Ohne die Fehlbeträge aus den Vorjahren würden die Gebühren für den Rettungswagen 382,64 € und für den Krankenwagen 377,64 €r das Jahr 2020 betragen.

 

Insbesondere bei dem Krankenwagentransport haben sich zur ersten Kalkulation die Kosten stark erhöht. Dies ist auch bedingt dadurch, dass die Fixkosten (KFZ und Personal) auf relativ geringe Einsatzzahlen verteilt werden müssen. Des Weiteren zeigt die Kalkulation auch, dass viele Fehlfahrten zu verzeichnen sind, diese haben die Krankenkassen nur zur Hälfte bei der Kalkulation anerkannt, so dass die nicht erstatteten Kosten durch den allgemeinen Haushalt zu tragen sind.

 

Gegen die vorgelegte Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst der Stadt Herzogenrath bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

-          Anlage 1: Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2020

-          Anlage 2: Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Herzogenrath

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Anlagen

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