Sitzungsvorlage - V/2019/376
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310 "Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
1) Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Herzogenrath, der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ in Höhe von insgesamt 900.000,00 € zuzustimmen.
2) Beschlussvorschlag für den Stadtrat
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Herzogenrath, der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ in Höhe von insgesamt 900.000,00 € zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
Der überplanmäßige Mittelbedarf bei Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ beträgt prognostisch 900.000,00 €.
Die erforderliche Deckung ist innerhalb des Produktes 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ durch entsprechende Mehreinnahmen sowie durch Mehreinnahmen und Einsparungen in den Produkten 0534110 „Unterhaltsvorschuss“, 0636510 „Tageseinrichtungen für Kinder – freie Träger“ und 0636520 „Tageseinrichtungen für Kinder – städtische Trägerschaft sowie Tagespflege“ sichergestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und Familien“ sind die im SGB VIII normierten erzieherischen Hilfen (§§ 27 ff. SGB VIII), die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen (§ 35 a SGB VIII) sowie die Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) verankert.
Aufgrund der mannigfaltigen zuständigkeits- und erstattungsrechtlichen Regelungen des SGB VIII ist das Fallaufkommen und damit einhergehend die Entwicklung des Finanzbedarfs von Zufälligkeiten geprägt, die eine zuverlässige Finanzplanung nicht zulassen und bis dato jährlich die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel nach sich gezogen hat. Hinzu kommen gesellschaftliche Entwicklungen, deren Auswirkungen nur unzureichend prognostiziert werden können. Dieses Faktorenbündel beeinflusst auch weiterhin nachhaltig den Finanzbedarf im Produkt 0636310. In den letzten Jahren waren insoweit stetige Budgetsteigerungen zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich letztlich nicht um eine isolierte, auf die Stadt Herzogenrath bezogene Entwicklung, sondern um einen Trend, der bundesweit zu beobachten ist.
Dieser Trend konnte zwar leicht gebremst werden, zieht aber immer noch keine spürbare Entlastung der kommunalen Haushaltslage nach sich.
Gegenüber der Entwicklung in den Haushaltsjahren 2017 und 2018, die überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 2.525.200,00 € bzw. 1.500.000,00 € erforderlich machten, konnte der Bedarf überplanmäßiger Haushaltsmittel in diesem Jahr auf unter 1 Mio. Euro eingegrenzt werden.
Brennpunkte dieser Entwicklung stellen nach wie vor die Hilfen für junge Volljährige im Sinne von § 41 SGB VIII in stationärer als auch ambulanter Form sowie ambulante Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfe dar.
Ursächlich für den stationären Mehrkostenbedarf im Rahmen des § 41 SGB VIII in Höhe von ca. 730.000 € ist im Wesentlichen zum einen der Umstand, dass aktuell 17 der ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge weiterhin in Jugendhilfeeinrichtungen betreut werden, da aus diverseren Gründen der avisierte Verselbständigungsprozess noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnte. Zum anderen fallen die seelisch behinderten Volljährigen ins Gewicht, die in Spezialeinrichtungen mit erhöhtem Kostenaufwand langfristig vollstationär betreut werden (aktuell 9 Fälle).
Des Weiteren ist in Teilbereichen ein gravierender Anstieg ambulanter Hilfen zu verzeichnen. Die prognostizierten Mehrkosten belaufen sich bei der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII auf knapp 200.000,00 € und im Bereich der Hilfen nach § 41 SGB VIII auf annähernd 100.000,00 € und sind einerseits ein Spiegelbild gesellschaftlicher Fehlentwicklungen. Andererseits treten Leistungen für Menschen mit seelischer Behinderung verstärkt in den Fokus. Die Implementierung der Inklusion im Schulgesetz NRW hat diesbezüglich keine Entlastung der Jugendhilfe nach sich gezogen, da nach wie vor spezielle schulische Angebote bzw. die erforderlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit seelischen Behinderungen im öffentlichen Schulsystem fehlen, sodass die erforderlichen Leistungen seitens der Jugendhilfe als Ausfallbürge erbracht werden.
Verstärkt treten nun auch die Auswirkungen des komplexen Zuständigkeits- und Kostenerstattungssystems des SGB VIII zu Tage, die einen zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von ca. 230.000,00 € nach sich ziehen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Herzogenrath
