Sitzungsvorlage - V/2020/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung im Weiteren die Aufstellung von mobilen Containern am Altstandort der Schule an der Hauptstraße zu betreiben mit dem Ziel bis zur Fertigstellung eines Schulerweiterungsbaus oder Schulersatzneubaus die wachsenden Schülerzahlen aufnehmen und beschulen zu können.

 

Die Verwaltung wird weiter damit beauftragt, die bislang erarbeiteten Zahlengerüste ggf. mit externer Unterstützung soweit in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüber zu stellen, dass ein belastbares Ergebnis zur abschließenden Entscheidungsfindung der Politik vorgelegt werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Unter der Investitionsnummer 432 I 18 65 ABH 11 „Planung Um-/Erweiterungsbau Grundschule Alt-Merkstein“ sind in 2020 350 T€ und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.150 T€ veranschlagt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Verwaltung beauftragt, Vorplanungen für eine Erweiterung der Schule zu erstellen und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Erweiterung der Schule wird notwendig, weil unter Berücksichtigung der Neubaugebiete von einer 3-Zügigkeit der Schule auszugehen ist. Darüber hinaus sind die bekannten funktionellen Unzulänglichkeiten im Rahmen einer Erweiterung zu beseitigen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 21.01.2020 wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, Standorte und Bedarfe für eine Zentralsportanlage in Merkstein zu ermitteln und das Ergebnis bis Ende 2020 vorzulegen.

 

Mit Schreiben vom 20.01.2020 an den Vorsitzenden des Umwelt- und Planungsausschusses hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath vor dem Hintergrund der Einrichtung einer Zentralsportanlage in Merkstein die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der Neubau einer Grundschule auf der jetzigen Sportanlage der Concordia Merkstein eine wirtschaftliche Alternative zu den geplanten Umbauarbeiten darstellt. In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 06.02.2020 wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, entsprechend dem Antrag zu prüfen.

 

Das Ergebnis dieser Untersuchung und die damit verbundenen Baukosten sind dem Fachausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorzustellen. Die vorgenannten Anträge und Beschlüsse betreffen - da der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur bereits am 04.07.2019 das Raumprogramm beschlossen hat - die Zuständigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses und des Umwelt- und Planungsausschusses. Zu den einzelnen Themenkomplexen ist aus der Sicht der Verwaltung daher eine Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen notwendig. Eine abschließende Entscheidung soll dann im „ndelungsausschuss“, dem Haupt- und Finanzausschuss, am 09.06.2020 getroffen werden.

 

Die Verwaltung hat das Architekturbüro „Windt-Architekt“ beauftragt, eine Vorplanung für den Erweiterungsbau zu erarbeiten. Die Vorplanung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung und wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 19.05.2020 vorgestellt. Gleichzeitig wird in der Sitzung zu der Frage Stellung genommen, ob der Neubau eine wirtschaftliche Alternative darstellt.

 

Das Architekturbüro wird in der Sitzung den Vorentwurf einer Erweiterung der Grundschule mit Kostenschätzung vorstellen. Darüber hinaus werden erste Aussagen hinsichtlich eines alternativen Neubaus erläutert.

 

In der Sitzung der Umwelt- und Planungsausschusses am 28.05.2020 wird die Verwaltung

darüber hinaus, ergänzend dazu, die planungs-, bauordnungs- und verkehrlichen Rahmenbedingungen für den Vorschlag zum Neubau der Grundschule Alt-Merkstein auf dem Gelände der Concordia Merkstein sowie eine mögliche zeitliche Realisierung darstellen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses soll dann die zusammenfassende Beratung und Entscheidung erfolgen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 79 Schulgesetz NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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