Sitzungsvorlage - V/2020/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Etablierung von Langgraswiesen in Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Dezernat 3; Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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28.05.2020
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Für die Aufnahme und Verwertung des Grünschnitts, der im Rahmen der Maßnahme zusätzlich anfällt, wird mit Mehrkosten in Höhe von 2.500,00 € bis 4.000,00 € jährlich gerechnet.
Dem stehen durch das einmalige Mähen Einsparungen bei den Personal- und Gerätekosten in etwa gleicher Höhe gegenüber, sodass die Gesamtmaßnahme als kostenneutral zu bewerten ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath verfolgt bereits seit geraumer Zeit das Ziel, die ökologisch stabilisierende Vielfalt von Pflanzen und Tieren u.a. durch die Etablierung von Langgraswiesen im Stadtgebiet zu verbessern.
Zu den Handlungsfeldern gehören insbesondere:
• Herbeiführen einer Trendwende im öffentlichen Grün, die die ökologischen Funktionen der Grünflächen stärker in den Vordergrund stellt und weniger die ästhetischen Gesichtspunkte hervorhebt.
• Schaffung von extensiven Rasenbereichen im öffentlichen Grün.
• Nutzung von Flächenreserven für die Ansaat von Blühflächen oder zur Aufforstung.
Für die Bestimmung von konkreten Flächen für die Etablierung von Langgraswiesen im Stadtgebiet wurden 26 Flächen mit insgesamt ca. 27.000 qm lokalisiert. Es sind jedoch nur diejenigen Flächen in die Maßnahmenliste aufgenommen worden, die auch tatsächlich für die Entwicklung von Langgraswiesen geeignet sind.
Bei der Flächenauswahl wurden funktionale, gestalterische und sozialräumliche Argumente (z.B. Sicherheitsbelange auf Spielplätzen, Abfallaufkommen oder die Nähe zu Ehrenmalen und Grabflächen) gegeneinander abgewogen.
Das A67 - Technische Betriebsamt plant die in der Anlage dieser Vorlage aufgeführten Rasenflächen nunmehr einmal jährlich zu mähen.
Bislang werden die Rasenflächen in der Vegetationsphase ein- bis zweimal monatlich mittels Mulchmäher gemäht. Die Mahd der Wiesenflächen wird ab August je nach Witterung erfolgen.
Dies gilt ausdrücklich nicht für die Ränder der Flächen. Diese werden aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterhin ein- bis zweimal monatlich gemäht, um eine Beeinträchtigung von angrenzenden Gehwegen und Sichtbehinderungen zu vermeiden.
Um langfristig arten- und blühreiche Kräuterwiesen auf den in der Anlage aufgeführten Flächen aufzubauen, wird das anfallende Schnittgut aufgenommen, um eine Aufdüngung zu verhindern und Insekten zu schützen.
Bislang werden die betroffenen Flächen mit einem sogenannten Mulchmäher gemäht und das anfallende Schnittgut verbleibt auf den jeweiligen Flächen. Zur Umsetzung des geplanten Konzeptes ist es aus ökologischer Sicht zwingend erforderlich, das Langgras von den lokalisierten Flächen zu entfernen und der Kompostierungsanlage zuzuführen. Langfristig benötigt die Verwaltung Ersatz für die dafür notwendige Mäh- und Aufnahmetechnik.
Auf allen lokalisierten Flächen sollen Hinweisschilder montiert werden, um die Bürgerinnen und Bürger in Herzogenrath für dieses Thema zu sensibilisieren, mit dem Ziel, die Akzeptanz und die Etablierung von Langgraswiesen zu erhöhen. Möglicherweise aufkommende Probleme wie z.B. eine verstärkte Vermüllung sind dabei im Auge zu behalten.
Die Anlage ist aufgrund ihres erheblichen Seiten-Umfanges der Druckvorlage nicht beigefügt. Sie ist im Ratsinformationssystem ALLRIS hinterlegt.
Rechtliche Grundlagen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,8 MB
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