Sitzungsvorlage - V/2020/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den Antrag der Fraktion „Die Linke“, dass keine Wahl- oder Werbeplakate an Bäumen im Stadtgebiet Herzogenrath gehangen werden dürfen sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die aktuellen Genehmigungen/Kontrollen reichen aus, um die Straßenbäume ausreichend zu schützen. Der Ausschuss lehnt somit den Antrag ab.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 19.02.2020 wurde von der Fraktion „Die Linke“ an den Vorsitzenden des Umwelt- und Planungsausschusses Herrn Werner Spiertz der Antrag gerichtet, keine Wahl- oder Werbeplakate an Bäumen im Stadtgebiet Herzogenrath aufhängen zu dürfen. Begründet wird der Antrag damit, dass die im Stadtgebiet  wachsenden Bäume der Klimaverbesserung dienen und zudem per Baumschutzsatzung geschützt seien. Besonders Straßen- und Alleenbäume seien gerade im Winter durch Streusalz und Räumdienst stark belastet und bedürfen besondere Aufmerksamkeit. Auch seien sie durch starken Wind und Sturm darüber hinaus besonders gefährdet und sollten keiner zusätzlichen Belastung ausgesetzt werden. In der Anlage 1 ist der genaue Wortlaut des Antrages ersichtlich.

 

Hinweis der Verwaltung

 

Bereits seit etlichen Jahren wird Werbung an den Straßenbäumen sehr sensibel betrachtet. Verschärfte Auflagen bei den Genehmigungen weisen explizit auf die Art der erlaubten Anbindungsform hin. So wird bei den Genehmigungen folgender Passus in FETT als Hinweis den Antragstellern mitgeteilt bzw. vorgeschrieben (siehe hierzu Anlage 2):

Plakate an Park- und Straßenbäumen sind doppelseitig aufzuhängen und nur an den Plakatecken mit Kabelbindern zu fixieren. Es dürfen keine Kabelbinder direkt um den Baum herumgeführt/befestigt werden.

Diese Regelung wurde mit der Behördenleitung  gemeinsam mit dem Ordnungsamt (A32) und dem Technischen Betriebsamt (A67) in der Vergangenheit einvernehmlich abgestimmt. Darüber hinaus ist der hiesige Ordnungsdienst gehalten, Plakatierungen (genehmigt oder ungenehmigt) im Stadtgebiet stetig zu kontrollieren und Zuwiderhandlungen unverzüglich anzuzeigen. Diese Vorgehensweise, sprich die Genehmigung einhergehend mit den Kontrollen, hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die Verwaltung sieht durch die getroffenen Auflagen die Straßenbäume ausreichend geschützt und empfiehlt dem Ausschuss den Antrag abzulehnen.

 

 

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

  • Anlage 1 - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 19.02.2020
  • Anlage 2 - Genehmigungsformular
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Anlagen

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