Sitzungsvorlage - V/2020/032-E01
Grunddaten
- Betreff:
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Grundschule Alt-Merkstein Hier: Antrag der Fraktion CDU vom 20.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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28.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 06.02.2020 hat der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Herzogenrath die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Neubau der Grundschule auf der jetzigen Sportanlage der Concordia Merkstein eine wirtschaftliche Alternative zu den geplanten Umbauarbeiten, deren Kosten bis zum Zeitpunkt der Sitzung am 06.02.2020 nicht abschließend benannte werden konnten, darstellt. Das Ergebnis dieser Untersuchung und die damit verbundenen Baukosten sollten dem Fachausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorgestellt werden. Dieser Auftrag wurde, soweit es die entstehenden Kosten eines Erweiterungsbaus an der Bestandsschule angeht, unter Drucksachennummer V/2020/148, der vorangegangen in der Tagesordnung ebenfalls im Umwelt- und Planungsausschuss zur Beratung stand, für die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 19.05.2020 abgearbeitet. Die Kostenermittlung der Neubaualternative konnte zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen werden und wird baldmöglich nachgereicht. Eine abschließende Entscheidung soll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2020 getroffen werden.
Neben dem konkreten politischen Auftrag der Kostenermittlung hält die Verwaltung es für die abschließende Entscheidungsfindung für unabdingbar, auch die zeitliche Komponente für einen möglichen Neubau aufzuzeigen.
Die Verwaltung hat dem Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2019 mit Drucksachennummer V/2019/338 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan III/43 „Brombeerenfeld“ auf der Grundlage des § 13 b BauGB zur Beratung vorgelegt. Bei Verfahren nach § 13 b BauGB hätte der Flächennutzungsplan im Rahmen der Anpassung einfach korrigiert werden können, und der Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange wäre nicht erforderlich gewesen.
In der Beratung zu diesem TOP zeichnete sich ein politisches Meinungsbild dahingehend ab, einen Aufstellungsbeschluss nach § 13 b BauGB nicht fassen zu wollen und im Falle einer Überplanung das normale zweistufige Bebauungsplanverfahre durchführen zu wollen.
Würde nun nach Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Neubau der Grundschule auf der jetzigen Sportanlage der Concordia Merkstein –wobei eine solche Planung aus Sicht der Verwaltung nur gesamtheitlich eingebettet in den vorgeschlagenen Geltungsbereich zur Drucksachennummer V/2019/338 erfolgen kann- ein Bebauungsplan aufgestellt, müssten im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath geändert werden. Für beide Verfahren sind sodann Angebote von Planungsbüros für die Planerarbeitung einzuholen, wobei günstigstenfalls je nach Sitzungsfolge bis zur Beauftragung ein Zeitraum von 2 ½ bis 3 Monaten zu veranschlagen sind.
Nach Beauftragung kann das Büro mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfes beginnen, wofür incl. aller Vorarbeiten ein Zeitraum von mind. 6 Monaten zu kalkulieren ist. Nach Beschluss des städtebaulichen Vorentwurfes kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Nach den Erkenntnissen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens ergibt sich, welche Gutachten für die weitere Planerarbeitung erforderlich sind. Sowohl die Erarbeitung der Gutachten wie auch die sich daran anschließende Erarbeitung des Rechtsplanes als Offenlageexemplar wird realistischer Weise einen Zeitraum von 1 Jahr in Anspruch nehmen. Sofern während der Offenlage keine weiteren Anregungen kommen, die eine Planänderung nach sich ziehen, könnte nach der Offenlage der Satzungsbeschluss erfolgen. Da der Flächennutzungsplan nicht im Rahmen der Korrektur angepasst wurde, ist für die Änderung die Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich, wofür ein Zeitfenster von 3 Monaten einzurechnen ist. Je nach Sitzungsterminen ist im günstigsten Fall ein Zeitraum von ca. 2 Jahren, eher mehr, zu rechnen, ehe im Bereich der Sportanlage der Concordia Merkstein Planungsrecht geschaffen ist. Als Referenz kann hier das Baugebiet Römerstraße / An der Herrenstraß herangezogen werden, für das der Aufstellungsbeschluss Januar 2017 gefasst wurde und die Bekanntmachung (ohne Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung) im Dezember 2018 erfolgte.
Voraussetzung dafür, dass sodann mit der Erschließung begonnen werden kann, ist die Aufgabe der Sportanlage „An der Waidmühl“ durch den Verein SV Concordia Merkstein 1927. Gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion vom 21.01.2020 gibt es Bestrebungen der im Stadtteil Merkstein ansässigen Fußballvereine, eine (neu zu errichtende) gemeinsame Sportanlage am Kreisverkehr K 5 / Nordstern-Park in Betrieb zu nehmen. Die hier angesprochene Fläche ist im heutigen Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da die Fläche im derzeit rechtkräftigen Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln nicht vollständig innerhalb des dargestellten allgemeinen Siedlungsbereiches liegt, ist noch mit der Bezirksregierung abzustimmen, ob hier eine Änderung der Regionalplanung erforderlich ist, da es sich bei der Sportanlage aber um eine Fläche für den Gemeinbedarf handelt, geht die Verwaltung davon aus, dass dies entbehrlich ist und die landeplanerische Zustimmung erteil werden würde.
Zudem ist diese Fläche im Landschaftsplan II „Baesweiler-Alsdorf-Merkstein“ als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Dies erfordert auch hier neben der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes. Da die Bauleitplanung für eine Sportanlage in ihrer Komplexität weit weniger anspruchsvoll ist als die Planung des Baugebietes an der Waidmühl, geht die Verwaltung davon aus, dass diese Bauleitplanverfahren zeitlich deutlich früher abgeschlossen sein werden. Ob dann gfls. die Aufgabe der Sportanlage „An der Waidmühl“ durch den Verein SV Concordia Merkstein 1927 auch vor Inbetriebnahme einer neues Wirkungsstätte und einer Interimslösung an anderer Stelle erfolgen kann, ist noch zu klären. Jedenfalls ist die Aufgabe zwingende Voraussetzung für die weitere Entwicklung u.a. eines Schulneubaus.
Erst danach kann demnach die Erschließung des Baugebietes angegangen werden. Hierfür ist ebenfalls ein Zeitraum von ca. 1,5 Jahren zu kalkulieren. Parallel hierzu kann mit der Planung der Schule begonnen werden. Neben der Planungs- und Ausschreibungsphase ist mit einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren (Referenzbauzeit Grundschule Dietrich-Bonhoeffer-Straße) zu rechnen. Die Aufnahme eines Schulbetriebes „An der Waidmühl“ wäre im allergünstigsten Fall zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 möglich.
