Sitzungsvorlage - V/2020/172
Grunddaten
- Betreff:
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KW-Vermerk Amtsleiter A32 und neues Konzept Ordnungs- und Präsenzdienst (Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2020) & Verkehrsraumüberwachung in Herzogenrath (Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2020)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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09.06.2020
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung ein neues Konzept für die Wahrnehmungen aller Aufgaben innerhalb des Ordnungsamtes vorzulegen, welches die gestiegenen Sicherheitsanforderungen darstellt und auch die originären Zuständigkeiten der örtlichen Ordnungsbehörde deutlich herausstellt. Dabei ist die notwendige personelle Ausstattung darzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.02.2020 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath den noch vorhandenen KW-Vermerk bei der Stelle des Amtsleiters A32 – Ordnungsamt zu streichen und die Stelle auszuschreiben. Weiterhin soll die Verwaltung ein neues Konzept für die Wahrnehmung aller Aufgaben innerhalb des Ordnungsamtes vorlegen, welches die gestiegenen Sicherheitsanforderungen und die notwendige personelle Ausstattung darstellt. Auf die näheren Erläuterungen im Antrag vom 10.02.2020 wird verwiesen.
Darüber hinaus hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 03.04.2020 beantragt, das Ordnungsamt durch Ordnungskräfte personell aufzustocken, um künftig den ruhenden Verkehr und Ordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet verstärkt zu kontrollieren.
Da beide Anträge eine inhaltsgleiche Zielsetzung verfolgen, werden sie gemeinsam beraten.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.03.2020 im Rahmen der Beschlussfassung über den Stellenplan 2020 den KW-Vermerk für die Amtsleiterstelle des A32 – Ordnungsamt bereits aufgehoben.
Die Verwaltung wird ein Konzept zur zukünftigen Organisation des A 32 – Ordnungsamt unter Berücksichtigung der veränderten Anforderungen erarbeiten und bis zum Ende des Jahres vorlegen, damit auch die konzeptionellen Vorstellungen der/des neuen Bürgermeisters/in berücksichtigt werden können.
Aus der Sicht der Verwaltung ist – wie die Bewältigung der Corona-Pandemie in den letzten drei Monaten deutlich gezeigt hat – die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung innerhalb des A32 – Ordnungsamt in der Übergangszeit durch den zuständigen Referenten und stellvertretendem Amtsleiter gut gewährleistet.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 62 Abs. 1 GO NRW leitet und verteilt der Bürgermeister die Geschäfte der Verwaltung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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(wie Dokument)
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665,6 kB
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