Sitzungsvorlage - V/2020/111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 19.03.2020 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er weist im Wesentlichen folgende Ergebnisse aus:


A) Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt wie folgt ab:

 

Ordentliche Erträge    132.586.489,60

zzgl. Finanzerträge      2.202.290,92

abzgl. Ordentliche Aufwendungen  -137.569.115,86

abzgl. Finanzaufwendungen                                                     -719.457,40

Jahresfehlbetrag      -3.499.792,74

 

Gemäß der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019 war bei Gesamterträgen von     136.151.000,00 € und Gesamtaufwendungen von 139.448.000,00 € ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 3.297.000,00€ geplant.

Gegenüber der Haushaltsplanung liegt somit eine Verschlechterung in Höhe von 202.792,74 vor.

 

Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zu entnehmen.

 

B) Finanzrechnung

 

Die Finanzrechnung 2019 weist folgendes Ergebnis aus:

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln  1.191.700,52

zzgl. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln   547.370,66

abzgl. Bestand an fremden Finanzmitteln                                        -179.050,93

Liquide Mittel 1.560.020,25

 

Die Haushaltsplanung 2019 sah einen Bestand an Liquiden Mitteln i.H.v. -36.559,99 € vor. Es ergibt sich somit eine Verbesserung von 1.596.580,24 €.

 

Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind um 10.480.130,54 € auf nunmehr 27.535.130,54 gestiegen.

 

 

 

C) Schlussbilanz

 

Die Schlussbilanz zum 31.12.2019 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 367.992.710,79 € ab und liegt damit 2.279.497,34 unter dem Wert des Vorjahres.

 

Der Saldo der Ergebnisrechnung wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus, welches sich wie folgt darstellt:

 

Eigenkapital zum 01.01.2019 133.103.341,63

abzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in 2019 -21.623,48

abzgl. Jahresfehlbetrag 2019                                                    -3.499.792,74

Eigenkapital zum 31.12.2019 129.581.925,41

 

 

Über die Behandlung von Jahresüberschüssen hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 95, 96, 101 GO NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Jahresabschlusses wurde auf den vollständigen Abdruck verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

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Anlagen

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