Sitzungsvorlage - V/2020/136-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath bestätigt und stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 05.05.2020 abschließend beratenden und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene faktische Befreiung von der Aufstellungsverpflichtung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 96 GO NRW (alte Fassung) fest und zeigt den Verzicht der Aufsichtsbehörde an.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath ist nach § 116 GO NRW alte Fassung (a. F.) verpflichtet in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Im Gesamtabschluss werden die Jahresabschlüsse der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Betriebe der Stadt zusammen mit dem Jahresabschluss der städtischen Kernverwaltung konsolidiert. Ziel und Zweck des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Lage der Stadt zu gewinnen.

 

Die Stadt kann von der Aufstellung befreit sein, wenn die bestehenden voll zu konsolidierenden Betriebe insgesamt eine untergeordnete Bedeutung haben. Im Rahmen einer sachgerechten Abwägung muss die Stadt feststellen, ob zum Abschlussstichtag die örtlichen Gegebenheiten für einen Verzicht auf die Aufstellung des städtischen Gesamtabschlusses vorliegen. Sie soll eine Verzichtserklärung abgeben, die gesondert zu unterzeichnen ist.

 

Die Verwaltung hat mit der Vorlage V/2020/008 dem Rat am 28.01.2020 eine Abwägung und eine Verzichtserklärung vorgelegt. Der Rat hat diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bei einem Verzicht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW a. F. zu prüfen, ob die Abwägung sachgerecht ist und die Voraussetzungen für den Verzicht vorliegen. Hierbei bedient er sich nach § 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW a. F. der örtlichen Rechnungsprüfung. Über die Prüfung sind ein Prüfungsbericht und ein Bestätigungsvermerk zu erstellen.

 

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich Änderungen bei der Ausweisung des Stammkapitals des Stadtentwicklungsges. mbH & Co. KG, dieses wurde entsprechend des Beteiligungsberichtes ausgewiesen. Des Weiteren wurden Angaben zur untergeordneten Bedeutung der TPH GmbH ergänzt, so dass die jetzt vorliegende Abwägung vom 07.02.2020 vom eingebrachten Entwurf abweicht.

 

 

Die Stadt Herzogenrath hat zum 31.12.2018 drei verselbstständigte Aufgabenbereiche (Töchter):

 

- Technologie-Park Herzogenrath GmbH mit einer Beteiligungsquote von 51,333%

 

- StadtentwicklungsverwaltungsgmbH Herzogenrath mit einer Beteiligungsquote von 100 %

 

- Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath mit einer Beteiligungsquote von 100 %

 

Diese Gesellschaften sind zu konsolidieren sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrag- und Finanzgesamtlage der Stadt nach § 116 Abs. 3 GO NRW a. F. sind. Die ermittelten Verhältniszahlen haben ergeben, dass alle drei Töchter von untergeordneter Bedeutung sind und die Stadt Herzogenrath auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW a. F. verzichten kann.

 

Das abschließende Ergebnis der Prüfung ist, dass die Abwägung und die Verzichtserklärung zum Aufstellungsverzicht des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 in der Fassung vom 17.02.2020 des Bürgermeisters und des 1. Beigeordneten und Stadtkämmerers zutreffend und nachvollziehbar begründet sind und somit die Voraussetzungen für die faktische Befreiung von der Aufstellungsverpflichtung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31.12.2018 vorliegen.

 

Das Ergebnis wurde in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.

 

Zusätzlich zum Bericht wurden die Prüfungsergebnisse im Rechnungsprüfungsausschuss am 05.05.2020 durch die örtliche Rechnungsprüfung mündlich vorgetragen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 den Prüfungsbericht der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung beraten. Im Anschluss an die Beratungen hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss dem Prüfungsbericht und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk als Ergebnis der Prüfung angeschlossen.

 

Der Prüfungsbericht kann von den Ratsvertretern im Ratsinformationssystem in elektronischer Form bei der Vorlage V/2020/136 eingesehen werden und liegt den Fraktionen in gedruckter Form vor.

 

Der unterzeichnete Bestätigungsvermerk ist als Anlage 1 beigefügt. Die Abwägung des Verzichtes mit den Verhältniszahlen und die Verzichtserklärung für den Gesamtabschluss zum 31.12.2018 der Verwaltung sind als Anlage 2 beigefügt.

 

Vor der Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis gemäß § 116 Abs. 7 i. V. m. § 101 Abs. 2 GO NRW a. F. zu geben. Herr Bürgermeister von den Driesch hat hiervon keinen Gebrauch gemacht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Rat der Stadt Herzogenrath:

Den Verzicht auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 u. 4 i. V. m. § 96 GO NRW a. F. zu bestätigen und festzustellen sowie den Verzicht der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 116, 59 Abs. 3, 96, 101 Abs. 2-8 GO NRW a. F. und § 50 GemHVO (gültig bis 31.12.2018)

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Anlage 1:  unterzeichneter uneingeschränkter Bestätigungsvermerk zur faktischen Befreiung von der Aufstellungsverpflichtung eines Gesamtabschluss zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschuss vom 05.05.2020

Anlage 2:  Abwägung des Verzichtes und Verzichtserklärung der Verwaltungsleitung zum 31.12.2018

 

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Anlagen

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