Sitzungsvorlage - V/2020/138
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im ersten Quartal 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Genehmigung
|
|
|
23.06.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Ziff. 3 der Haushaltssatzung 2020 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro.
Im ersten Quartal des Haushaltsjahres 2020 hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro entschieden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 83 Abs. 2 GO NRW,
Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2020 vom 10.03.2020.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
182,6 kB
|
