Sitzungsvorlage - V/2020/138

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im ersten Haushaltsvierteljahr 2020 entstanden sind, zur Kenntnis.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die Mehraufwendungen und auszahlungen werden jeweils gedeckt durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Ziff. 3 der Haushaltssatzung  2020 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro.

 

Im ersten Quartal des Haushaltsjahres 2020 hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro entschieden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 Abs. 2 GO NRW,

Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2020 vom 10.03.2020.

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Liste der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

Reduzieren

Anlagen

Loading...