Sitzungsvorlage - V/2020/150-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Situation des Schülerspezialverkehrs an den Schulen der Stadt Herzogenrath vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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23.06.2020
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und folgt der Bitte des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur.
Er beschließt, die notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereit zu stellen und somit einen Beitrag zum Erhalt des geregelten Schülerspezialverkehrs an den Schulen der Stadt Herzogenrath in Zeiten der Corona-Pandemie zu leisten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
Die erforderlichen Mittel sind im Teilhaushalt von A 40 vorhanden. Auch bei einer Zahlung von freiwilligen Zuschüssen in Höhe von 50 % der vereinbarten Tages- bzw. Fahrtenpauschalen kommt es gegenüber der Haushaltsplanung zu deutlichen Einsparungen. Es entstehen (bei weiterer Bäderschließung) voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von ca. 21.200 € wobei die vorgeschlagenen freiwilligen Zuschüsse ca. 10.600 € betrügen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath hat verschiedene Schülerspezialverkehre eingerichtet. Hierbei handelt es sich um
1. die Beförderung der Niederbardenberger Schülerinnen und Schüler zur und von der Regenbogenschule mit den Standorten Mitte und Bierstraß,
2. Schwimmfahrten für die Kohlscheider Schulen und der Grundschule Straß zu dem Hallenbad in der Bergerstraße und dem Lehrschwimmbecken Leonhardstraße und
3. die Taxi-Beförderung zur Ermöglichung des Schulbesuches einzelner Schülerinnen und Schüler der Käthe-Kollwitz-Schule und der Grundschulen Pannesheide und Klinkheide sowie zwei wöchentliche Sportfahrten der Käthe-Kollwitz-Schule
Zu den Fahrten der Niederbardenberger Kinder wurde ein Vertrag mit einem Busunternehmen geschlossen, die Schwimmfahrten wurden nach Ausschreibung als Auftrag für das Schuljahr 2019/2020 vergeben und die Taxi-Beförderungen wurden freihändig vergeben.
Die Entscheidung des Landeskabinetts, vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie den Unterrichtsbetrieb im ganzen Land ab dem 16.03.2020 einzustellen, bedeutet für die Schulen der Stadt Herzogenrath eine grundsätzliche Schulschließung für mindestens fünf Schulwochen. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass der Schulbetrieb für die betroffenen Schüler/-innen teilweise zum 07.05.2020 wieder aufgenommen wird. Die Schwimmfahrten können noch nicht wieder aufgenommen werden, da die Bäder weiterhin auf noch unbestimmte Zeit geschlossen sind.
In dem bestehenden Vertrag zur Beförderung der Niederbardenberger Schüler/-innen „vom und zum Unterricht“ ist geregelt, dass die Vergütung (Tagespauschale 219,76 € netto) nur für die tatsächlich ausgeführten Fahrten bezahlt wird. Die Fahrten wurden am 16.03.2020 abgesagt, das Beförderungsunternehmen konnte die Fahrten mit Ablauf des 17.03.2020 absetzen. Somit entfiel die Kostenpflicht ab dem 18.03.2020 und es erfolgten keine Zahlungen mehr. Wären alle Fahrten planmäßig durchgeführt worden, wären Aufwendungen in Höhe von ca. 5.200 € bis zum 30.04.2020 entstanden.
Der Auftrag zu den Schwimmfahrten beinhaltet, dass die Fahrten abgesagt werden können und bei rechtzeitiger Absage bis zum Vortag nicht berechnet werden. Die Fahrten wurden am 16.03.2020 abgesagt, das Unternehmen konnte dies unmittelbar umsetzen. Somit entfiel die Kostenpflicht ab dem 16.03.2020 und es erfolgten keine Zahlungen mehr. Wären alle Fahrten planmäßig durchgeführt worden und würden dies bis zu den Sommerferien, wären Aufwendungen in Höhe von ca. 10.350 € entstanden.
Die Taxi-Beförderungen sind zur schultäglichen Beförderung vom 28.08.2019 bis auf Weiteres, höchstens jedoch bis zum Ende des Schuljahrs 2019/2020, vergeben. Sie werden mit je einer Tagespauschale der einzelner Ortslagen abgerechnet. Die Fahrten wurden am 16.03.2020 abgesagt, die Aussetzung konnte umgehend umgesetzt werden. Somit entfiel die Kostenpflicht ab 16.03.2020 und es erfolgten keine Zahlungen mehr. Wären alle Fahrten planmäßig durchgeführt worden, wären bis zum 30.04.2020 und darüber hinaus für die Sportfahrten bis zu den Sommerferien Aufwendungen in Höhe von ca. 5.700 € entstanden.
In persönlichen Gesprächen und Schreiben der Busunternehmen wurde deutlich, dass sie sich durch den Einnahmeausfall des Schülerspezialverkehrs und den Ausfall von Urlaubsreisen/Klassenfahrten/Schulausflügen massiv in ihrer Existenz bedroht sehen. Bei den Beförderungsunternehmen verbliebe ein größerer Teil der Kosten nahezu unverändert auf dem Niveau des normalen Regelbetriebs. Aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen könne der Einnahmeausfall nur sehr eingeschränkt kompensiert werden.
Aufgrund der Vertragslage bestehen rechtlich keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Beförderungsunternehmen „nach der Krise“ wieder zwingend benötigt werden, damit die Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen können. Ohne die Beförderungsleistung ist in der Regel kein Schulbesuch möglich.
Die beiden Busunternehmen (Niederbardenberg und Schwimmfahrten) verweisen in Schreiben vom 21.04. bzw. 27.04.2020 nun auf Annahmeverzug durch die Stadt Herzogenrath, da sie die Leistungen weiterhin angeboten hätten, diese jedoch nicht angenommen wurden. Die Rechtmäßigkeit dieser In-Verzug-Setzung ist nach den vertraglichen bzw. auftragsbedingten Festlegungen stark anzuzweifeln. Laut Schnellbrief 214/2020 des Städte- und Gemeindebunds könne jedoch eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ anzunehmen sein. Nach den Vorgaben des dies betreffenden § 313 BGB müsste dann ein fairer Interessenausgleich erfolgen, der unter Berücksichtigung der Risikoverteilung und der wirtschaftlichen Folgen für die Vertragspartner kaum zu einer Entgeltfortzahlung von unter 50% der vertraglich vorgesehenen Vergütung führen könne.
Unter Würdigung der o.g. Ausführungen schlägt die Verwaltung daher vor, für den selbst beauftragten Schülerspezialverkehr für die Zeit der landesweiten Schulschließungen vom 16.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme aller Beförderungsaufträge 50 % der regulär vereinbarten Tages- bzw. Fahrtenpauschalen zu zahlen. Für Ferienzeiten sowie Feiertage wird kein Zuschuss gewährt. Alle Zahlungen, die den Unternehmen für tatsächlich geleistete Beförderungen in diesem Zeitraum zustehen (zum Beispiel im Rahmen von Notbetreuungen oder voraussichtlicher Fahrten durch frühzeitigere Öffnung der Schulen für bestimmte Schülerinnen und Schüler) werden bei der Berechnung auf den freiwilligen Zuschuss angerechnet. Wenn die tatsächlich erbrachten Fahrten mehr als 50 % der regulär vereinbarten Tagespauschalen ausmachen, ist die tatsächlich geschuldete Vergütung zu zahlen.
Einzelne Beförderungsunternehmen haben bereits im Vorfeld beantragt, 80 % oder sogar 100 % der Tagespauschalen von Stadt Herzogenrath zu erhalten. Unter Würdigung der Tatsache, dass staatliche Hilfen zur Verfügung stehen, um einen Teil des Einnahmeausfalls aufzufangen, werden seitens der Verwaltung 50 % der Tages- bzw. Fahrtenpauschalen als angemessen angesehen, um die Leistungsfähigkeit der Beförderungsunternehmen sicher zu stellen. Eine abschließende Prüfung, ob die freiwillige Leistung in jedem Fall ausreichend ist, um die Betriebe in ihrer Existenz zu sichern, kann nicht erfolgen. Da die Beförderungsunternehmen für verschiedene regionale Schulträger Schulfahrten durchführen, wurde das Thema am 09.04.2020 zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der städteregionsangehörigen Kommunen und dem Städteregionsrat abgestimmt. Alle Kommunen sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden und planten bzw. planen analog zum Vorschlag der StädteRegion Aachen ihre entsprechenden politischen Gremien zu beteiligen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung/Kommunalaufsicht können auch die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen eigenverantwortlich über die entsprechenden Zahlungen an die Beförderungsunternehmen entscheiden. Vorgabe ist dabei, dass die Zahlungen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden, das erforderlich ist, um die Wiederaufnahme des Schülerspezialverkehrs bei Öffnung der Schulen zu gewährleisten. Bei der Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 50 % wird davon ausgegangen, dass diese Vorgabe erfüllt wird.
In seiner Sitzung am 12.05.2020 hat sich der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur mit der Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Bitte gefasst:
„Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bittet den Stadtrat, den beabsichtigten Maßnahmen zu folgen und die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
1. Zur Verhinderung von Insolvenzen und Entlassungen sowie zum Schutz der bestehenden Strukturen des Schülerspezialverkehrs vor Ort werden den Beförderungsunternehmen des Schülerspezialverkehrs für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Herzogenrath für die Zeit der Schul- und Bäderschließungen ab dem 16.03.2020 freiwillige Zuschüsse gewährt.
2. Für die Zeit vom 16.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Schulbetriebes gelten dabei folgende Regelungen:
• In den Fällen, in denen keine Fahrten anfallen, werden 50 % der regulär vereinbarten Tages- bzw. Fahrtenpauschalen gezahlt.
• Wenn vereinzelte Fahrten, beispielsweise im Rahmen der Notbetreuung oder der schrittweisen Wiederöffnung der Schulen wahrgenommen werden, sind die dafür geleisteten Vergütungen auf den Betrag von 50 % der regulär vereinbarten Tages- bzw. Fahrtenpauschalen anzurechnen.
• Sofern für tatsächlich erbrachte Fahrten mehr als 50 % der regulär vereinbarten Tages- bzw. Fahrtenpauschen vertragsmäßig zu zahlen sind, wird die tatsächlich geschuldete Vergütung gezahlt.
3. Für Ferienzeiten und bewegliche Ferien- sowie Feiertage wird kein Zuschuss gewährt.“
