Sitzungsvorlage - V/2020/187
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzcontrolling zum Prognosestichtag 30.04.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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23.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.03.2020 die Haushaltssatzung 2020 sowie die Finanzplanung beschlossen. Der Haushaltsplan 2020 wurde mit einem Defizit von 5.900.000 € beschlossen. Auch die Haushaltsjahre 2021 und 2022 weisen mit ebenfalls 5,9 Mio. € bzw. 6,1 Mio. € große Defizite aus.
Der Kämmerer hat in den Haushaltsberatungen eindringlich bereits darauf hingewiesen, dass der Stadt Herzogenrath eine erneute Haushaltssicherung droht, falls nicht deutlich gegengesteuert wird. Dies erfordert insbesondere eine kritische Überprüfung der Aufwendungen.
Ergänzend hierzu hat der Kämmerer eine Reduzierung des Defizites durch Erwirtschaftung eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 652.000 € verfügt. Die Dezernate und Ämter sind aufgefordert, den Zuschussbedarf in den einzelnen Teilprodukten anteilig zu reduzieren.
Zusätzlich hat der Kämmerer mit Haushaltsbewirtschaftungsverfügung vom 17.03.2020 verfügt, auch über die vorläufige Haushaltsführung (Zeit bis Bekanntmachung der Haushaltssatzung) hinaus, die restriktiven Vorgaben zumindest bis zur Vorlage des 1. Budgetberichtes anzuwenden. Dies bedeutet insbesondere, das neue Maßnahmen, Schönheitsreparaturen, Renovierungen, Anschaffungen etc. nicht erfolgen dürfen. Ausgenommen hiervon wurden ausdrücklich die Zuschüsse an Vereine und Institutionen.
Die Verwaltung legt hiermit einen ersten Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Stadt Herzogenrath in 2020 vor.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Auswirkungen der seit Anfang März herrschenden Corona-Pandemie Aussagen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung insgesamt und der Folgen für den Haushalt sehr schwierig und insgesamt noch nicht abzuschätzen sind. Von daher handelt es sich um einen ersten Zwischenbericht, der jedoch schon Rückschlüsse auf Entwicklungen zulässt.
1. Aufbau des Controllings
Das Finanzcontrolling zum Prognosestichtag 30.04.2020 vergleicht den Ansatz in der Ergebnis- bzw. Finanzplanung mit der Prognose zum 31.12.2020. In den Anlagen 1 und 2 sind die Prognosen des Ergebnisplans 2020 insgesamt sowie für die einzelnen Teilprodukte beigefügt. In Anlage 3 ist darüber hinaus die Finanzplanungsprognose beigefügt.
2. Ergebnis des Controllings
2.1 Voraussichtliche Entwicklung der Ergebnisrechnung / des Jahresergebnisses
Bei der Prognose des Jahresergebnisses ist von besonderer Bedeutung, dass der Bund und das Land zwischenzeitlich erkannt haben, dass auch den Kommunen finanziell geholfen werden muss, um die Corona-Pandemie zu überstehen.
Hinsichtlich der Prognose des Jahresergebnisses konnte hierbei zunächst nur berücksichtigt werden, dass derzeit ein Landesgesetz in der Anhörung/Beratung ist, wonach alle Corona bedingten Mehraufwendungen oder Mindererträge im Jahresabschluss 2020 bzw. in der Haushaltsplanung 2021 isoliert werden sollen. Dies bedeutet vereinfacht, dass diese über eine Bilanzierungshilfe im Jahresabschluss 2020 bzw. in der Haushaltsplanung 2021 nicht berücksichtigt werden.
Diese isolierten Mehraufwendungen/Mindererträge sollen dann ab 2025 über 50 Jahre abgebaut werden. Reiche Kommunen können hierfür auch einen kürzeren Zeitraum wählen. In Zahlen verdeutlicht bedeutet dies, dass bei Corona bedingten Mehraufwendungen/Mindererträgen in 2020/2021 in Höhe von z.B. 10 Mio. € die Haushaltspläne ab 2025 für 50 Jahre mit 200.000 € jährlich belastet würden.
Die Verwaltung hat die Corona bedingten Auswirkungen bei der Prognose berücksichtigt. Hierbei ist jedoch ergänzend darauf hinzuweisen, dass eine genaue Definition, welche Mindererträge bzw. Mehraufwendungen Corona bedingt sind, noch nicht vorliegt. Dies soll durch einen Landeserlass erfolgen.
Ergebnis lt. Haushalts- plan in €
| Prognose lt. Finanzcontrolling zum 30.04.2020 in € | davon Corona bedingter Minderertrag/ Mehraufwand in € | Prognose bei Isolierung Corona bedingter Auswirkungen in € |
-5.900.000,00 |
-8.695.212,41
| -2.719.196,31 | - 5.976.016,10 |
Das Jahresergebnis 2020 verschlechtert sich hiernach nach dem Stand 30.04.2020 voraussichtlich um 2.795.212,41 € auf -8.695.212,41€.
Im Wesentlichen ist dies auf die Mindererträge und Mehraufwendungen auf Grund von Corona zurückzuführen. Diese belaufen sich auf 2.719.196,31 €. Es sind jedoch bereits weitere Veränderungen erkennbar, so dass – ohne die Corona bedingten Auswirkungen – das erwartete Haushaltsdefizit nach dem derzeitigen Stand um 76.016,10 € auf – 5.976.016,10 € anwächst.
Dies bedeutet nach derzeitigem Stand eine weitere Verschlechterung und führt die Stadt Herzogenrath näher an die HSK-Grenze von ca. 6,6 Mio. € heran.
2.2 Wesentliche Corona bedingten Auswirkungen:
Bei zahlreichen Sachkosten ergeben sich Corona bedingte Auswirkungen. Diese belaufen sich bis zum 30.04.2020 auf insgesamt ca. 1.047.000 €. Bis zum Jahresende wird mit Corona bedingten Mehraufwendungen und Mindererträgen in Höhe von ca. 2.720.000 € gerechnet. Die wesentlichen Corona bedingten Auswirkungen sind:
€
| |
Mindererträge bei der Gewerbesteuer durch Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen durch das Finanzamt | 1.500.000 |
Mindererträge bei der Vergnügungssteuer | 270.000 |
Mindererträge Elternbeiträge Kindertagessstätte bis einschl. Juli | 250.000 |
Mindererträge Elternbeiträge OGS | 200.000 |
Mindererträge Baugenehmigungsgebühren | 100.000 |
Mindererträge Eintrittsgelder Bäder | 54.000 |
Mindererträge Bürgerbüro (Pässe) | 30.000 |
Personalkostensteigerung Bürger- und Präsenzdienst | 40.000 |
2.3 Weitere wesentliche Veränderungen
Unabhängig von den Corona bedingten Auswirkungen sind in einzelnen Bereichen weitere wesentliche Veränderungen eingetreten:
Erträge/Aufwendungen | in €
| Begründung |
Mindererträge bei der Gewerbesteuer | - 1.000.000 | Rückerstattungen von Gewerbesteuer für Vorjahre |
Mehraufwendungen für die Erstattung von Zinsen für Gewerbesteuerzahlungen | - 710.000 | Aufgrund von Neufestsetzungen der Gewerbesteuer für zurückliegende Jahre sind Zinsen zurück zu erstatten. |
Mindererträge Landeszuweisungen für Flüchtlinge | - 900.000 | Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte im ersten Halbjahr keine Zuweisung von Flüchtlingen. Darüber wurde mit dem Land noch keine Einigung über eine höhere Kostenbeteiligung erzielt. Das Land hat zwischenzeitlich jedoch ein Entgegenkommen signalisiert. |
Mindererträge bei den Kostenerstattungen und Landeszuweisungen UVG | - 167.000 | Aufgrund der Corona Pandemie sind die Zahlungsmöglichkeiten der Unterhaltsschuldner eingeschränkt. Darüber hinaus wird mit weniger Landes-zuweisungen gerechnet. Mit dem Land erfolgen derzeit Verhandlungen hinsichtlich einer höheren Kostenbeteiligung. |
Minderaufwendungen Personalkosten | + 1.530.000 | Die Personalkosten 2020 wurden u.a. unter Berücksichtigung einer 3%igen Lohnsteigerung berechnet. Dies erscheint derzeit jedoch wenig realistisch. Darüber werden sich Einstellungen aufgrund der Corona bedingten Kontaktsperren in die 2. Jahreshälfte verschieben. |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | + 830.000 | Diese Verbesserung resultiert daraus, dass Schönheitsreparaturen und nicht dringliche Renovierungsmaßnahmen zurückgestellt worden sind. Darüber hinaus sind Minderaufwendungen (Reinigung, Energie etc.) zu berücksichtigen |
Aufwendungen bei der Jugendhilfe | - 331.000 | Anstieg der Fallzahlen in der sozialpädagogischen Familien-hilfe, der Hilfe außerhalb von Einrichtungen, der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche außerhalb von Einrichtungen |
Gewinnausschüttung GEG | - 450.000 | Aufgrund von Verzögerungen in der Erschließung verschiebt sich die Gewinnausschüttung in das nächste Haushaltsjahr |
Darüber hinaus ergeben sich zahlreiche kleinere Veränderungen in sehr vielen Sachkonten. Insbesondere durch den prognostizierten Anstieg der Aufwendungen in der Jugendhilfe und die Rückerstattung von Gewerbesteuer konnte bisher das voraussichtliche Defizit nicht reduziert werden.
2.4 Rettungsschirm für Kommunen
Bund und Land beabsichtigen nunmehr, die Kommunen auch mit „echten“ Mehrerträgen finanziell zu unterstützen. Dies wurde im Koalitionsausschuss am 03.06.2020 beschlossen und soll nunmehr sukzessive umgesetzt werden.
Folgende Beschlüsse sind für die Kommunen von besonderer Bedeutung:
- Der Bund will sich zukünftig mit 75 % an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende beteiligen. Diese zusätzliche Beteiligung fließt der Städteregion Aachen in Höhe von ca. 2,1 Mio. € jährlich ab 2020 zu.
- Die Gewerbesteuerverluste durch Corona sollen pauschaliert durch den Bund und das Land ertragswirksam ausgeglichen werden. Bezogen auf die o.a. Prognose wären dies für die Stadt Herzogenrath für 2020 zum Stand 30.04.2020 insgesamt 1.500.000 €. Es ist jedoch völlig offen, wie diese pauschalierte Berechnung erfolgen soll und ob die pauschale Erstattung den tatsächlichen Ertragsverlust der Stadt ausgleichen wird.
- Die Senkung der Umsatzsteuer wird ab 2021 dazu führen, dass der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer insgesamt sinken wird.
- Die steuerlichen Verbesserungen für die Unternehmen z.B. Investitionsanreize durch die Möglichkeiten der degressiven Abschreibungen, steuerlicher Verlustrücktrag, Änderungen im Körperschaftssteuerrecht haben zwar unmittelbar keine Auswirkungen für die Kommunen. Sie führen jedoch mittelbar im Rahmen des Finanzausgleiches zu geringeren Erträgen der Kommunen z.B. bei der Beteiligung an der Einkommenssteuer oder bei der Gewerbesteuer.
- Bestehende Förderprogramme z.B. Klimaschutz, Sportstätten, Ausbau Kindertagesstätten, Ausbau Ganztagsschulen, Digitalisierung, Ladesäulen-Infrastruktur sollen ausgeweitet werden. Dies sind Maßnahmen, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie vorgesehen waren. Die genaue Ausformulierung der Programme bleibt abzuwarten.
Wie sich dies insgesamt auf den Jahresabschluss 2020 und die Haushalts- und Finanzplanung der kommenden Jahre auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar und zum Teil Spekulation.
2.5 Finanzplanung und Investitionsmaßnahmen
Die Finanzplanung und die Investitionsmaßnahmen der Stadt Herzogenrath, insbesondere die großen städtebaulichen Maßnahmen der Jahre 2019/2020 laufen derzeit planmäßig. Sie konnten trotz vorläufiger Haushaltsführung fortgeführt werden.
Aufgrund der Bestimmungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft durften jedoch neue rechtliche Verpflichtungen nicht eingegangen und bauliche Maßnahmen, die in 2020 erstmals veranschlagt worden sind, noch nicht begonnen werden. Da diese Maßnahmen z.B. in Schulen sehr oft nur in den Schulferien umgesetzt werden können, müssen diese aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten (Planung, Ausschreibung etc.) teilweise nach 2021 verschoben werden.
Die Liquidität der Stadt Herzogenrath ist jederzeit – absehbar auch für das gesamte Jahr 2020 – gesichert. Derzeit bewegen sich die Kassenkredite in einem Volumen von täglich ca. 25 bis 30 Mio. €. Das genehmigte Volumen beträgt 60 Mio. €. Die Verwaltung bereitet derzeit die Aufnahme langfristiger Investitionskredite vor.
3. Fazit:
Der Prognosebericht zum 30.04.2020 ist ein erster Zwischenbericht zur prognostizierten Finanzsituation. Er zeigt trotz der Corona-bedingten Auswirkungen und der zahlreichen derzeitigen Unwägbarkeiten auf, dass die Haushaltslage der Stadt Herzogenrath weiterhin sehr kritisch ist.
Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange die Auswirkungen der Corona-Pandemie andauern und in welchem Zeitraum sich die Wirtschaft wieder erholt. Die Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 und der Finanzplanung für die Folgejahre werden daher eine besondere Herausforderung sein.
Rechtliche Grundlagen:
Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath für das Haushaltsjahr 2020
Anlagen
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