Sitzungsvorlage - V/2020/199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung der Einrichtungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in der Fassung vom 01.08.2020 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einrichtungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in der Fassung vom 01.08.2020.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die bisherige Einrichtungsordnung aus dem Jahre 2016 entspricht nicht mehr der aktuellen

Gesetzgebung (KiBiz NRW).

 

Auf Grund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes vom 29.11.2019 ist die Überarbeitung der aktuell gültigen Einrichtungsordnung r alle drei städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2020 erforderlich.

 

Die Änderungen können der beigefügten Synopse entnommen werden.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 22 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe

KiBiz NRW in der Fassung zum 01.08.2020

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Synopse Einrichtungsordnung städt. Kindertageseinrichtungen

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Anlagen

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