Sitzungsvorlage - V/2020/191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen betreffen nahezu alle Lebensbereiche, besonders auch Kinder, Jugendliche und Familien. Gerade in dieser Zeit versucht das A 51 - Jugendamt in alternativer und zum Teil kreativer Form für die Kinder, Jugendlichen und Familien da zu sein.

 

Das Handeln des Jugendamtes richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Erlasslage und erfolgt in Abstimmung mit dem kommunalen Krisenstab.

 

Zum Schutz der Mitarbeiter*innen vor dem Cornavirus wurde auch im Jugendamt kurzfristig die Situation dahingehend verändert, dass derzeit die Mitarbeiter*innen über einen Einzelarbeitsplatz verfügen. Auf Grund der ohnehin sehr beengten Raumsituation im Jugendamt bedeutete dies die Schaffung entsprechender Home Office Arbeitsplätze in den Abteilungen A 51.1 und 51.3.

 

Bis zur Wiedereröffnung des Rathauses am 25. Mai 2020 wurden darüber hinaus lediglich solche Termine durchgeführt, die z. B. auf Grund von Kinderschutzfällen, zwingend erforderlich gewesen sind. Seit dem 25.05.2020 werden nun unter Berücksichtigung von Hygienevorschriften und Abstandsregeln in allen Bereichen des Jugendamtes Termine und Klientenkontakte wieder wahrgenommen.

 

Die derzeitige Situation macht sich in allen Bereichen des Jugendamtes in der Aufgabengestaltung deutlich bemerkbar und unterliegt einer besonders dynamischen Entwicklung. Daher werden die Erfahrungen mit den jeweiligen Regelungen fortlaufend ausgewertet und an aktuelle Erfordernisse und Schutzbestimmungen angepasst. Das Jugendamt stellt so zu jedem Zeitpunkt die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in angemessener und verantwortungsbewusster Form sicher.

 

Wie sich die derzeitige Situation in den einzelnen Abteilungen auswirkt, wird im Folgenden informativ dargestellt werden.

 

 

Amtsvormundschaften

 

Die Amtsvormünder*innen waren hauptsächlich telefonisch erreichbar. In dringenden Fällen fanden persönliche Mündelkontakte unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen statt, ansonsten wurde der Kontakt telefonisch gehalten. Seit Ende Mai werden zunehmend wieder persönliche Kontakte mit allen Mündeln gepflegt, unter Einhaltung des entsprechenden Abstandes.

 

 

Abteilung 51.1 „Verwaltung des Jugendamtes“

 

Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, der Offenen Ganztagsbetreuung und der Halbtagsbetreuung in Schulen wurde aufgrund des Betretungsverbotes für die Monate April und Mai 2020 in vollem Umfang ausgesetzt.

Für die Monate Juni und Juli werden die Beiträge für die Betreuung in Kitas und Tagespflege zur Hälfte erlassen.

Die hierdurch entstehenden Kosten werden jeweils hälftig durch das Land NRW und die Stadt Herzogenrath getragen.

 

Die Tagespflegepersonen werden gem. Vorgaben des Landes NRW bis zum 31.07.2020 weiterhin finanziert, auch wenn aufgrund des Betretungsverbotes oder der Zugehörigkeit zur Risikogruppe nach dem RKI keine Betreuung stattfindet.

 

Im Sachgebiet Beistandschaft und Urkundswesen haben bis zum 18.05.2020 keine persönlichen Termine und Beurkundungen stattgefunden.

 

Eine Steigerung von Neuanträgen konnte in der Unterhaltsvorschusskasse verzeichnet werden. Daneben kommt es hier zu einer Verringerung der Einnahmen in der Heranziehung durch Kurzarbeit bzw. zunehmender Arbeitslosigkeit bei den Leistungsschuldnern. Dies führt bei der Beistandschaft ebenfalls zu fehlenden Unterhaltszahlungen und Herabsetzungsanträgen.

 

In der wirtschaftlichen Jugendhilfe kommt es aufgrund der Corona-Pamdemie bisher nur bedingt zu Einnahmeausfällen. Eine Zunahme an Anfragen auf Herabsetzung ist aber zu verzeichnen.

 

 

Abteilung 51.2 „Kinder- und Jugendförderung/Soziale Arbeit an Schulen“

 

Mit Datum vom 16.03.2020 mussten auch in Herzogenrath die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier und kommunaler Trägerschaft sowie die Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendverbandsarbeit geschlossen bzw. eingestellt werden.

 

Alle Einrichtungen und Träger der offenen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit sowie der Stadtjugendring Herzogenrath wurden über alle Entwicklungen, Änderungen und Vorgaben seitens des Landes NRW und des Landesjugendamtes fortlaufend informiert und wurden durch die Fachberatung des Jugendamtes bei Bedarf in der Umsetzung unterstützt.

 

Ab dem 18. Mai 2020 haben das HOT St. Gertrud und die KOT 4 YOU, ab dem 26. Mai die Ev. Lydia-Gemeinde und am dem 27. Mai der Jugendtreff im Bürgerhaus Kohlscheid und der Streiffelder Hof, unter Berücksichtigung den Maßgaben der Coronaschutzverordnungen und Hygieneschutzbestimmungen wieder geöffnet.

Ebenso finden auch die Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendverbandsarbeit teilweise wieder statt.

 

In der Zeit der Schließung wurde durch die Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, versucht den persönlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen. Aktionen, wie zum Beispiel Geschenktütchen  an den Haustüren zu verteilen sind erfolgt ebenso Fahrten mit dem FunSit der Mobilen Jugendarbeit, um Kindern und Jugendlichen, nach vorheriger Anmeldung, ihr Wunschlied vor der Haustüre vorzuspielen.

 

Die Durchführung der diesjährigen Sommerferienspiele ist in der Form, wie sie angekündigt worden sind und in den letzten Jahren erfolgreich stattgefunden haben, nicht möglich und sind daher abgesagt worden.

In Abstimmung der Ferienspielanbieter untereinander werden stattdessen die diesjährigen Sommerferienspiele, unter der Maßgabe der Coronaschutzverordnungen und Hygieneschutzbedingungen, verändert stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmer*innen wird, in Abhängigkeit der räumlichen und personellen Ressourcen der jeweiligen Träger, aber auch zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Teamern und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, deutlich eingeschränkt werden. Das Angebot der Pfarre St. Willibrord und die Ferienfreizeit nach Oudeship musste leider gänzlich abgesagt werden.

Die Anmeldungen für die veränderten Ferienspiele sind unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt. Die Teilnehmer*innenplätze wurden in Anlehnung an die Voraussetzungen für die  Notbetreuung im Kita – und Schulbereich vergeben.

 

Sofern den freien Trägern auf Grund der Corona-Pandemie finanzielle Kosten, z. B. durch Stornogebühren für gebuchte Ferienhäuser, Busfahrten, etc. entstanden sind, wird die Verwaltung diese nach erfolgter Einzelfallprüfung im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zur Sicherung der kommunalen Infrastruktur erstatten.

 

Die privaten Vermietungen des Abenteuerspielplatzes wurden auf Grund der Empfehlungen zum Infektionsschutz für den privaten Bereich der Bürger*innen ebenfalls abgesagt. Da die weiteren Entwicklungen derzeit nicht sicher abgesehen werden können, wird es in diesem Jahr keine Vermietungen des Abenteuerspielplatzes für private Anlässe geben.

 

Die für den 21.04.2020 geplante Veranstaltung zur eigenständigen und einmischenden Jugendpolitik, in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland, musste abgesagt werden. Das Konzept für diese Veranstaltung liegt jedoch vor und wird, sobald es die Rahmenbedingungen zulassen, wieder aufgegriffen werden.

 

Die offizielle Einweihung der Mountain Bike Strecke auf der Halde Grube Adolf Park in Merkstein am 26.04.2020 musste ebenfalls abgesagt werden. Auch hier liegt das Konzept für die Durchführung bereits vor und wird, sobald die Rahmenbedingungen es zulassen, wieder aufgegriffen werden.

 

Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen ab dem 20.04.2020 hat der Bereich der Sozialen Arbeit an Schulen, abhängig von den vorliegenden Rahmenbedingungen der einzelnen Schulen, seine Tätigkeiten wieder aufgenommen. Während der Schließungen haben die Mitarbeitenden telefonische und digitale Einzelkontakte gepflegt, Maßnahmen evaluiert, sich online weitergebildet sowie die Konzeptarbeit fortgeführt.

 

 

Abteilung 51.3 „Soziale Dienste“

 

Im Bereich der Sozialen Dienste führte die Schließung des Rathauses dazu, dass die Klientenkontakte stark zurückgefahren wurden.

 

Durch die Mitarbeiter*innen wurden aktuelle Kinderschutzfälle im Rahmen des § 8 a SGB VIII geprüft und bearbeitet, entsprechend der Vorgaben der Dienstanweisung, d.h. die Inaugenscheinnahme (Hausbesuch) wurde von 2 Mitarbeiter*innen durchgeführt.

 

Krisenhilfeplangespräche im ambulanten und stationären Bereich fanden statt. Alle anderen Termine wurden abgesagt.

 

Telefonische Kontakte zu Familien fanden statt, ebenso erfolgten Mitteilungen auf der Homepage der Stadt Herzogenrath, dass die Mitarbeiter*innen erreichbar seien.

 

Wichtig in der Phase des Lockdowns war die Tatsache, dass die Betreuungen von Familien im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe von den freien Trägern der Jugendhilfe durch persönlichen Kontakt im Rahmen von Hausbesuchen, sowie durch telefonische Kontakte und durch Nutzung der Sozialen Medien weiterhin aufrechterhalten werden konnten.

 

Ebenfalls als sehr positiv und unterstützend für die Arbeit des Sozialen Dienst, aber in erste Linie für die Familien war die Einrichtung der Notbetreuung bei sogenannten § 8 a Fällen (Kinderschutz). In Abstimmung mit dem städteregionalen Krisenstab konnte, unter Vorlage einer Bescheinigung des Jugendamtes, diese Notbetreuung in der StädteRegion Aachen bereits frühzeitig etabliert werden.

 

In der Phase des Lockdowns gingen im Sozialen Dienst des Jugendamtes erheblich weniger Meldungen nach § 8 a SGB VIII ein als vor der Pandemie. (Vom 16.3. – 16.4.2020 sind 4 Meldungen beim Jugendamt eingegangen; von März 2019 – Februar 2020 erhielt das Jugendamt durchschnittlich 7,2 Meldungen pro Monat)

 

In der Fachöffentlichkeit wird allerdings befürchtet, dass das Dunkelfeld in den Familien in dem Zeitraum des Lockdowns sehr hoch war und dass die Auswirkungen erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden. Zumindest muss festgehalten werden, dass auf Grund der Schließung von Schulen und Kitas diese als potentielle Melder nicht zur Verfügung standen.

 

Zur finanziellen Absicherung von sozialen Dienstleistern in ihrer Existenz hat der Gesetzgeber mit dem  Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) im Rahmen der Corona-Pandemie eine Grundlage geschaffen, um die Träger zu sichern und damit die kommunale, soziale Infrastruktur  zu erhalten.

 

 

Abteilung 51.4 „Kindertagesbetreuungen“

 

Mit Wirkung vom 16.03.2020 wurde von Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ein Betretungsverbot für sämtliche Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen in NRW erlassen.

 

In den folgenden Wochen wurden bislang insgesamt 17 Fachempfehlungen mit sich ständig verändernden Vorgaben zum Infektionsschutz und zur Hygiene sowie zum Personaleinsatz und den Betreuungssettings in den Einrichtungen und Tagespflegestellen veröffentlicht, so dass die größte Herausforderung in der Kindertagesbetreuung die Umsetzung der Vorgaben mit einer oft nur dreitägigen Vorlaufzeit darstellte.

 

Die Leitungen der Herzogenrather Kindertageseinrichtungen und die Kita-Träger, sowie die Tagespflegestellen und der Jugendamtselternbeirat wurden über alle Entwicklungen, Änderungen und Vorgaben seitens des Landes NRW und des Landesjugendamtes fortlaufend informiert und durch die Fachberatung des Jugendamtes bei Bedarf in der Umsetzung unterstützt.

 

Trotz des Betretungsverbotes sind alle Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath grundsätzlich weiterhin in Betrieb gewesen und stellten zunächst die Betreuung für Eltern sicher, die in kritischen Infrastrukturbereichen arbeiten (Schlüsselberufe). Während der Notbetreuung für die systemrelevanten Berufe wurden rund 250 Kinder in den Kindertagesstätten und 53 Kinder in der Tagespflege betreut. Die Prüfung der erforderlichen Arbeitgebernachweise zum Anspruch auf eine Betreuung erfolgte durch die dafür gemeinsam in der Stadt Aachen und StädteRegion eingerichtete Clearingstelle.

 

Die Elterninitiative Rappelkiste e.V. ist auf Grund eines bestätigten Falles einer Infektion mit dem Coronavirus in der Zeit vom 16. – 28.03.2020 als Quarantänemaßnahme geschlossen gewesen und stand für die Kinderbetreuung in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung.

 

Im Bereich der Tagespflege standen zunächst vier selbstständig tätige Tagespflegepersonen auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe für die Betreuung nicht zur Verfügung.

Ab dem 08.06.2020 stehen alle selbstständig tätigen Tagespflegepersonen wieder zur Verfügung.

 

Seit dem 14.05.2020 wurde die Notbetreuung weiter ausgebaut. Gemäß den Beschlüssen des Landes NRW gab es Betreuungsangebote zusätzlich für folgende Personenkreise:

 

  • für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket,
  • für Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind,
  • die Kindertagespflegestellen für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben.

 

Damit konnten rund 170 weitere Kinder von diesem Zeitpunkt an verlässlich in den Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegestellen betreut werden.

 

Im nächsten von der Landesregierung NRW beschlossenen Schritt folgten ab dem 28. Mai alle weiteren Vorschulkinder.

 

Zum 05.05.2020 wurden in Herzogenrath insgesamt 460 Kinder in Kindertagesstätten und 88 Kinder im Bereich der Tagespflege betreut.

 

Seit dem 08.06.2020 können im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertageseinrichtungen alle Kinder wieder die Betreuung in Anspruch nehmen, zunächst mit einem jeweils 10 Stunden geringeren Umfang. Dies ermöglicht nicht in allen Fällen sofort wieder die volle elterliche Berufstätigkeit, bedeutet für die Familien aber einen weiteren Schritt zurück in die Normalität.

In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit die besonderen Rahmenbedingungen in personeller und räumlicher Hinsicht vor Ort dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation ausgeschlossen werden kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind alle Kindertageseinrichtungen und Tagespflegen in Herzogenrath durch vorausschauendes Handeln, engagiertes Personal und eine gute Organisation der herausfordernden Situation so gut wie möglich gerecht geworden.

 

Die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft und die beiden Großtagespflegestellen haben zur Entlastung der Zuhause betreuenden Eltern wöchentlich online ein Unterstützungspaket versandt, dass es den Familien ermöglichte, durch Spiel- und Bastelvorschläge, sowie Bewegungs- und Vorleseangebote die Zeit mit ihren Kindern positiv zu gestalten.

 

In den städt. Kindertageseinrichtungen wurden mit Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes am 08.06.2020 die Öffnungszeiten auf die Personalressourcen abgestimmt und die maximal mögliche Betreuungszeit mit der geringstmöglichen Reduzierung des gebuchten Wochenstundenumfangs angeboten. So können alle 25 und 35 Wochenstundenkontingente uneingeschränkt wahrgenommen werden und nur die 45-Stunden-Kontingente mussten nach den Vorgaben des Ministeriums um 10 Wochenstunden gekürzt werden.

Hier ist die Stadt Herzogenrath, sowohl vor dem Hintergrund ihrer Vorbildfunktion als Kita-Träger als auch unter Berücksichtigung der Elternbedarfe, an die Grenze der personellen Belastbarkeit gegangen

 

Aktuell bleibt abzuwarten, wie eine Öffnung ab dem 01.09.2020 geregelt wird.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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