Sitzungsvorlage - V/2020/192
Grunddaten
- Betreff:
-
plusKita-Förderung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen gemäß Kinderbildungsgesetz ab 01.08.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.06.2020
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Beschlussvorschlag
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt gem. § 45 Abs. 1 KiBiz der durch die Verwaltung getroffenen Auswahl der Indikatoren zur Festlegung der plusKiTa–Einrichtungen in der Stadt Herzogenrath zu.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 44 und § 45 KiBiz, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 zunächst für fünf Jahre, einschließlich bis zum Ablauf des Kinderjahrjahres 2024/2025 die
- Kindertageseinrichtung St. Mariä Himmelfahrt
- Kindertageseinrichtung KIDS e.V.
- Kindertageseinrichtung St. Gertrud
- Kindertageseinrichtung St. Johannes
- Kindertageseinrichtung Herz Jesu
- Kindertageseinrichtung Abenteuerland
als plusKita-Einrichtung jeweils mit dem Mindestbetrag in Höhe von 30.000,00 € pro Kindergartenjahr zu fördern
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 45 Abs. 2 KiBiz, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 einschließlich bis zum Ablauf des Kinderjahrjahres 2024/2025 die
- Kindertageseinrichtung St. Thekla
- Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt
- Kindertageseinrichtung Gänseblümchen e.V.
- Kindertageseinrichtung St. Josef
jeweils mit dem bisherigen Zuschuss zur Sprachförderung in Höhe von 5.000,00 € pro Kindergartenjahr zu fördern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Mittelzuweisung des Landes in Höhe von insgesamt 200.000 Euro pro Kindergartenjahr an die Stadt Herzogenrath ermöglicht die vollumfängliche Finanzierung der plusKiTa-Förderung und der Zuschüsse zur Sprachförderung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Im Rahmen der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2020 hat der Landesgesetzgeber u.a. die Landesförderung für plusKitas und den Zuschuss zur Sprachförderung neu geregelt.
Nachdem eine für den 19.03.2020 geplante Trägerkonferenz mit allen Kitaträgern zur Novellierung des KiBiz auf Grund der Coronapandemie nicht stattfinden konnte, hat die Verwaltung alle Träger der Herzogenrather Kindertageseinrichtungen, mit einem Schreiben vom 03.04.2020, ausführlich über die neue Landesförderung für plusKitas und die von der Verwaltung definierten Indikatoren zur bedarfsgerechten Feststellung der zu fördernden Einrichtungen informiert.
Die zu diesem Zeitpunkt vorgesehene und angekündigte getrennte Vorgehensweise zur Beratung und Beschlussfassung der o.a. Indikatoren in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.05.2020 (Spielplatzbesichtigung) und anschließende Ermittlung der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen zur Beschlussfassung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2020 konnte auf Grund der weiteren Pandemieentwicklung und Absage der Sitzung am 16.05.2020 nicht realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund und der zwingenden Notwendigkeit entsprechende Beschlüsse vor Beginn des neuen Kindergartenjahres am 01.08.2020 herbeizuführen, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung sowohl über die Indikatoren als auch die Festlegung der entsprechend zu fördernden Einrichtungen im Rahmen dieser Beratungsvorlage.
plusKita-Förderung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen bis zum 31.07.2020
Im Rahmen der plusKita-Förderung werden auf Grundlage des bis zum 31.07.2020 gültigen Kinderbildungsgesetzes und durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses (s. V/2014/209; V/2014/209-E01; V/2019/036) in Herzogenrath derzeit die
- Kindertageseinrichtung St. Thekla
- Kindertageseinrichtung Gänseblümchen e.V.
- Kindertageseinrichtung St. Gertrud
- Kindertageseinrichtung KIDS e.V.
mit einem Landeszuschuss in Höhe von 25.000,00 € pro Jahr als plusKita gefördert.
Im Rahmen der Sprachförderung werden auf Grundlage des bis zum 31.07.2020 gültigen Kinderbildungsgesetzes und durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses (s. V/2014/209; V/2014/209-E01; V/2019/037) in Herzogenrath derzeit die
- Kindertageseinrichtung St. Thekla
- Kindertageseinrichtung St. Gertrud
- Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt
- Kindertageseinrichtung KIDS e.V.
- Kindertageseinrichtung St. Josef
- Kindertageseinrichtung AWO Farbenfroh
- Kindertageseinrichtung Ev. Lydiagemeinde
- Kindertageseinrichtung Herz Jesu
- Kindertageseinrichtung St. Maria Heimsuchung
- Kindertageseinrichtung Gänseblümchen e.V.
mit einem Landeszuschuss in Höhe von 5.000,00 € pro Jahr gefördert.
Änderungen zur plusKita-Förderung und Sprachförderung in Kindertages-einrichtungen ab dem 01.08.2020
Im Zuge der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2020 hat der Landesgesetzgeber in § 44 KiBiz den Bestand und den Aufgabenzuschnitt von plusKITAs verankert. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Verlagerung der bereits in § 16a KiBiz a.F. erfassten Regelung, sondern um eine Beschreibung der neuen plusKITAs.
Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf.
Zur Erfüllung dieser zusätzlichen Bedarfe werden Fördermittel des Landes zur Verfügung gestellt. Diese dienen zur Vorhaltung einer sozialpädagogischen Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Sprachförderbereich verfügt, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. einer halben Stelle (§ 44 Abs. 3 KiBiz).
Neu hinzugetreten ist die Einbettung des sprachlichen Förderbedarfs, denn die bis zum 31.07.2020 in §§ 16b, 21b KiBiz a.F. verankerte Regelung zur Förderung zusätzlichen Sprachförderbedarfs hat der Gesetzgeber nicht in die Gesetzesnovelle übernommen, sondern lediglich in § 45 Abs. 2 KiBiz eine - bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/25 befristete - Ausnahmeregelung implementiert.
Demnach besteht die Möglichkeit, in Ausnahmefällen bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/25 die bereits nach § 21b KiBiz a.F. geförderten Kindertageseinrichtungen weiter zu fördern, soweit dies zur kontinuierlichen Sicherung der pädagogischen Arbeit bei einzelnen Kindertageseinrichtungen erforderlich ist. Der Wortlaut dieser Regelung verdeutlicht ihren Ausnahmecharakter, der nicht als grundlegender Bestandsschutz umgedeutet werden kann.
Eine kumulative Förderung, d.h. eine Förderung als plusKITA unter Inanspruchnahme zusätzlicher Sprachförderung, scheidet aus.
Gemäß § 45 KiBiz stehen der Stadt Herzogenrath insgesamt 200.000 Euro Landeszuschuss zur Verfügung. Gemäß § 45 Abs. 2 KiBiz NRW sind mindestens 30.000 Euro je plusKiTa zu vergeben; dementsprechend können ab dem neuen Kindergartenjahr max. sechs Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath bezuschusst werden.
Darüber hinaus setzt die Förderung einer Kindertageseinrichtung als plusKITA gem. § 44 Abs. 1 S. 2 KiBiz zwingend eine Aufnahme in die örtliche Jugendhilfeplanung durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses voraus. Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt für mindestens fünf Jahre (§ 45 Abs. 2 S. 6 KiBiz).
Indikatoren zur Festlegung von plusKita-Einrichtungen ab dem 01.08.2020
Die Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA setzt zunächst eine Feststellung, welche Kindertageseinrichtungen unter bedarfsgerechten Gesichtspunkten überhaupt für eine entsprechende Förderung in Betracht kommen, voraus.
Diese Festlegung soll auf der Grundlage einrichtungsscharfer und sozialraumbezogener Indikatoren – die neben der Aussagekraft für eine im Sinne des Gesetzes bedarfsgerechten Auswahl auch mit entsprechend validen Daten belegt werden können – erfolgen.
Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Verteilung der Fördermittel sind aus Sicht der Verwaltung nachfolgende Indikatoren sachgerecht und sind daher wie folgt festzulegen:
a) einrichtungsscharf:
- Anteil von Elternbeiträgen befreiter Kinder, sofern sie nicht unter die „Geschwisterregelung“ fallen (Elternbeitragsdatei)
- Höhe des durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommens pro betreutem Kind
- Anteil Kinder, in deren Familie nicht vorrangig deutsch gesprochen wird (Statistikbögen)
b) sozialraumbezogen (unmittelbares sozialräumliches Umfeld der Einrichtung):
- SGB II-Bezug der unter 18jährigen (Daten des Arbeitsamtes)
- nichtdeutscher Bevölkerungsanteil (Einwohnermeldestatistik)
Die einrichtungsscharfen (a) und die sozialraumbezogenen (b) Indikatoren werden pro Einrichtung zunächst zu einem Wert - getrennt nach a) und b) - (jeweils als Abweichung vom Durchschnitt) zusammengefasst. Das Gesamtergebnis der einrichtungsscharfen Indikatoren wird dann gegenüber dem Ergebnis der sozialraumbezogenen Indikatoren (für jede Einrichtung separat) doppelt gewichtet und in eine Rangliste überführt, nach der die Einrichtungen ausgewählt werden können.
Darüber hinaus sollte aus Sicht der Verwaltung gewährleistet sein, dass mindestens eine Einrichtung pro Stadtteil (Merkstein, Herzogenrath-Mitte, Kohlscheid) als plusKiTa gefördert wird.
Festlegung der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der plusKita-Förderung ab 01.08.2020
Unter Anwendung der o.a. definierten Indikatoren und der zur Verfügung stehenden Datengrundlagen zur Festlegung von plusKita-Einrichtungen ergibt sich für die Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath folgende Reihenfolge:
Einrichtung | nD -Last | Wirtsch. Last | Werte A+B gemittelt | Rang | Ortsteil |
Mariä Himmelfahrt | 1,80 | 1,46 | 1,63 | 1 | Mitte |
Kids | 1,68 | 1,43 | 1,56 | 2 | Mitte |
St. Gertrud | 1,45 | 1,60 | 1,53 | 3 | Mitte |
St. Johannes | 1,58 | 1,44 | 1,51 | 4 | Merkstein |
Herz Jesu | 1,57 | 1,27 | 1,42 | 5 | Mitte |
Gänseblümchen | 1,41 | 0,91 | 1,16 | 6 | Merkstein |
St. Thekla | 1,27 | 1,02 | 1,14 | 7 | Merkstein |
Wasserturm | 1,15 | 0,94 | 1,04 | 8 | Merkstein |
Helene Simon/Abenteuerland | 1,11 | 0,90 | 1,01 | 9 | Kohlscheid |
St. Josef | 1,00 | 1,00 | 1,00 | 10 | Mitte |
St. Willibrord | 0,93 | 1,07 | 1,00 | 11 | Merkstein |
Villa Kunterbunt | 0,80 | 1,14 | 0,97 | 12 | Mitte |
Evangel. KiTa | 0,76 | 1,10 | 0,93 | 13 | Merkstein |
TPHasen | 1,06 | 0,80 | 0,93 | 14 | Kohlscheid |
Farbenfroh | 0,98 | 0,82 | 0,90 | 15 | Kohlscheid |
St. Katharina | 0,76 | 1,00 | 0,88 | 16 | Kohlscheid |
St. Antonius | 0,53 | 0,92 | 0,72 | 17 | Mitte |
Mariä Verkündigung Bank | 0,62 | 0,70 | 0,66 | 18 | Kohlscheid |
Städt. KiTa Pannesheide | 0,52 | 0,79 | 0,66 | 19 | Kohlscheid |
Roda Kindertreff | 0,56 | 0,72 | 0,64 | 20 | Mitte |
Rappelkiste | 0,45 | 0,68 | 0,56 | 21 | Kohlscheid |
Mariä Heimsuchung | 0,29 | 0,58 | 0,43 | 22 | Kohlscheid |
Ausgehend von dieser Verteilung sind auf Grundlage der o.a. Indikatoren und dem Vorschlag, dass mindestens eine Einrichtung pro Stadtteil gefördert werden soll, ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 folgende Kindertageseinrichtungen als plusKita-Einrichtungen zu fördern:
- Kindertageseinrichtung St. Mariä Himmelfahrt
- Kindertageseinrichtung KIDS e.V.
- Kindertageseinrichtung St. Gertrud
- Kindertageseinrichtung St. Johannes
- Kindertageseinrichtung Herz Jesu
- Kindertageseinrichtung Abenteuerland
Die Verwaltung schlägt vor, diese Kindertageseinrichtungen jeweils mit dem Mindestbetrag in Höhe von 30.000,00 € pro Kindergartenjahr zu fördern.
Sprachförderung in Ausnahmefällen bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/2025
Ausgehend von der in § 45 Abs. 2 KiBiz implementierten - bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/25 befristeten - Ausnahmeregelung schlägt die Verwaltung vor, folgende im Rahmen der Sprachförderung bereits nach § 21b KiBiz a.F. geförderten Kindertageseinrichtungen weiter zu fördern, da dies zur kontinuierlichen Sicherung der pädagogischen Arbeit erforderlich ist:
- Kindertageseinrichtung St. Thekla
- Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt
- Kindertageseinrichtung Gänseblümchen e.V.
- Kindertageseinrichtung St. Josef
Bei den Einrichtungen St. Thekla und Villa Kunterbunt handelt es sich um inklusive Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus ist die Kindertageseinrichtung St. Thekla die einzige Einrichtung in Herzogenrath mit einer heilpädagogischen Gruppe. Für die in diesen beiden Einrichtungen betreuten Kinder beinhaltet die pädagogische Arbeit auch einen erhöhten Bedarf zur Förderung in der Sprachentwicklung.
Von den bis zum 31.07.2020 im Rahmen der Sprachförderung geförderten Einrichtungen liegt auf Grund der o.a. ermittelten Berechnungen zur plusKita-Förderung bei den Kindertageseinrichtungen Gänseblümchen e.V. und St. Josef der höchste Anteil an Kindern aus Familien mit einem Migrationshintergrund vor.
Die Verwaltung schlägt vor, diese vier Kindertageseinrichtungen jeweils mit dem bisherigen Zuschuss zur Sprachförderung in Höhe von 5.000,00 € pro Kindergartenjahr bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/2025 weiter zu fördern.
Insgesamt werden durch die vorgeschlagenen plusKita-Förderungen und die Zuschüsse zur Sprachförderung die Landeszuweisungen gem. § 45 Abs. 1 KiBiz für den Jugendamtsbezirk Herzogenrath in Höhe von 200.000,00 € vollumfänglich ausgeschöpft.
Auf Grund der o.a. Neuregelungen, insbesondere zur Förderung von plusKita-Einrichtungen, bedauert die Verwaltung, dass ab dem 01.08.2020 nicht alle Kindertageseinrichtungen die bisher gefördert wurden, weiterhin berücksichtigt werden können. Im Hinblick auf die entsprechenden Personalfachkraftstunden, die in den betroffenen Einrichtungen auf Grundlage der bisherigen Förderungen refinanziert wurden, geht die Verwaltung davon aus, dass die betroffenen pädagogischen Mitarbeiter*innen entweder auf Grund des ab 01.08.2020 erhöhten Personalschlüssels gem. KiBiz in den einzelnen Einrichtungen weiterbeschäftigt werden können oder aber im Hinblick auf den hohen Fachkräftemangel im Bereich der Erzieher*innen in anderen Einrichtungen eine Beschäftigung finden.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 44,45 KiBiz NRW in der ab 01.08.2020 gültigen Fassung
