Sitzungsvorlage - V/2020/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuungssituation zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und anderen Betreuungsformen für das Kindergartenjahr 2020/2021; hier: Übernahme von Trägeranteilen für Überbelegungen zur Sicherstellung der erforderlichen Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.06.2020
|
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Sicherstellung der erforderlichen Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021, die vollumfängliche Übernahme der anteiligen Trägerkosten für Kinder, die im Rahmen von Überbelegung auf Anfrage des Jugendamtes in den Kindertageseinrichtungen freier Träger aufgenommen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
x | Freiwillige Aufgabe |
Die konkreten Kosten berechnen sich anhand der einzelnen Überbelegungen in den jeweils angefragten Einrichtungen und deren Gruppenformen. Die Verwaltung wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses die Höhe der konkreten Kosten, für die bis zu diesem Zeitpunkt angefragten Überbelegungen, mitteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die im Elternportal KIVAN abgegebenen Bedarfsmeldungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 wurden bis Ende April 2020 für den Bereich der Kindertageseinrichtungen abgearbeitet.
Bei den Planungsgesprächen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen Anfang Januar 2020 waren bereits alle ab 01.08.2020 zur Verfügung stehenden Plätze in den 22 Kindertagesstätten in der Stadt Herzogenrath vergeben; teilweise befanden sich Einrichtungen in freier Trägerschaft bereits in Überbelegungen. Alle drei städtischen Kindertageseinrichtungen gehen in die vom Land erlaubte volle Überbelegung.
Grundsätzlich wären bei Versorgung aller in KIVAN zum 30.04.2020 eingepflegten Bedarfe insgesamt 31 Ü3-Kinder und 38 U3-Kinder unversorgt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass alle 38 U3-Kinder im Bereich der Tagespflegebetreuung versorgt werden können.
Da sich die unversorgten 31 Ü3-Kinder auf das gesamte Stadtgebiet verteilen, hat die Verwaltung mit Schreiben vom 05.05.2020 alle freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath gebeten, durch die Aufnahme von zusätzlichen Kindern im Rahmen der Überbelegung, die Stadt Herzogenrath bei der Sicherstellung der erforderlichen Betreuungsplätze zu unterstützen.
Um die erforderliche Gruppenüberschreitung wirtschaftlich für die Träger abzusichern, hat die Verwaltung – vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses - die vollumfängliche Übernahme der anteiligen Trägerkosten für Kinder, die im Rahmen von Überbelegung auf Anfrage des Jugendamtes in den Kindertageseinrichtungen freier Träger aufgenommen werden, in Aussicht gestellt.
Nach aktuellem Stand der bisherigen Rückmeldungen durch die freien Träger kann die Verwaltung noch keine Aussage dazu treffen, inwiefern alle z. Zt. auf der Warteliste befindlichen Ü3-Kinder zum 01.08.2020 mit einem Betreuungsplatz versorgt werden können.
Sofern es durch die Zusammenarbeit aller Träger von Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gelingen sollte, die jetzt noch unversorgten Ü3-Kinder mit einem Betreuungsplatz zu versorgen, sind damit alle freien Platzkontingente für das Kindergartenjahr ausgeschöpft.
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass neben dem grundsätzlichen Fachkräftemangel bei den Erzieher*innen, in allen Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath durch die Corona-Pandemie nicht alle Beschäftigten auf Grund der Zugehörigkeit zu den Risikogruppen nach Einschätzung des Robert-Kochs-Instituts uneingeschränkt für die pädagogische Arbeit am Kind zur Verfügung stehen werden.
Unterjährige Bedarfsmeldungen mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, z. B. durch kontinuierliche Zuzüge von Familien nach Herzogenrath, können nach jetzigem Stand, ohne die Inbetriebnahme einer weiteren Vorläufergruppe zu den neuen Kindertageseinrichtungen in städt. Trägerschaft, nicht erfüllt werden.
Die Verwaltung informiert in der Sitzung über den tagesaktuellen Stand zur Betreuungssituation von Kindern in Kindertageseinrichtungen und anderen Betreuungsformen für das Kindergartenjahr 2020/2021.
Rechtliche Grundlagen:
Gem. § 80 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Personenberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Gem. KiBiz NRW hat das Jugendamt die Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben.
Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 SGB VIII eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.
