Sitzungsvorlage - V/2020/194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf den Neubau von zwei fünfgruppigen Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft in den Stadtteilen Merkstein und Kohlscheid berichtet die Verwaltung wie folgt über den aktuellen Sachstand:

 

  1. Neubau Kindergarten Römerstraße/An der Herrenstraß in Herzogenrath Merkstein

 

Die Ausschreibung für einen fünfgruppigen Kindergarten, der auf dem erschlossenen Baugebiet Römerstraße/An der Herrenstraß in Modulbauweise errichtet werden soll, ist durch die Verwaltung/A 65 Hochbauamt am 18.05.2020 erfolgt.

 

Gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan ist die Vergabe für die Errichtung der Kindertageseinrichtung bis Ende Juli 2020 und die Fertigstellung bis Ende Juli 2021 vorgesehen.

 

Somit kann die Inbetriebnahme wie geplant zum Beginn des übernächsten Kindergartenjahres 2021/2022 am 01.08.2021 erfolgen.

 

Die Verwaltung wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung die konkreten Planungen zum Bau der Kindertageseinrichtung vorstellen.

 

 

  1. Neubau Kindergarten Zellerstraße in Herzogenrath Kohlscheid

 

Für den Neubau einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft im Stadtteil Herzogenrath Kohlscheid hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 28.04.2020 im Rahmen eines städtebaulichen Konzeptes (Stadium Vorentwurf) die Variante 1A, wonach entlang der Zellerstraße und der Zufahrt zwei Gebäuderiegel mit jeweils drei Vollgeschossen und im rückwärtigen Bereich eine zweigeschossige Kita realisiert werden, beschlossen.

 

Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.04.2020 wurde empfohlen den nach Zuständigkeitsordnung zu beteiligenden Ausschüssen von Bau und Verkehr sowie von Umwelt und Planung und dem Jugendhilfeausschuss nach Variante 1A zu verfahren.

 

Daher wird auf die ausführlichen Ausführungen der Verwaltung in der Vorlage V/2019/326-E02 und die Darstellungen zu der Variante 1A in der Anlage verwiesen.

 

Die Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung in Kohlscheid ist für den Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 am 01.08.2022 vorgesehen.

 

Der Neubau soll in konventioneller Bauweise erfolgen. Gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan soll das VGV-Verfahren zur Ausschreibung Generalplaner und TGA bis Ende Oktober 2020 abgeschlossen sein.

 

Die konkrete Planung und Ausschreibung für die Kindertageseinrichtung ist für den Zeitraum von 11/2020 bis 07/2021 und die Errichtung des Neubaus von 07/2021 bis 07/2022 terminiert.

 

Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss kontinuierlich über den Sachstand und Fortschritt zum Neubau der fünfgruppigen Kindertageseinrichtung in Kohlscheid informieren.

 

 

  1. Personelle Auswirkungen durch die Inbetriebnahme der beiden fünfgruppigen Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft

 

Zur Inbetriebnahme der beiden fünfgruppigen Kindertageseinrichtungen stellt die erforderliche Personalakquise die Verwaltung - unter Berücksichtigung der verpflichtenden Vorgaben des KiBiz NRW zu den erforderlichen Personalfachkraftstunden, insbesondere im Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel - vor eine große Herausforderung.

 

Die Einhaltung der Vorgaben zum Personalschlüssel wird neben dem Fachkräftemangel zusätzlich durch krankheitsbedingte Ausfallzeiten sowie durch in diesem Bereich häufig vorkommender Beschäftigungsverbote bei den Beschäftigten auf Grund von Schwangerschaften erschwert.

 

Auch vor diesem Hintergrund wurde seinerzeit durch den Jugendhilfeausschuss entschieden, die beiden neuen fünfgruppigen Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft zu betreiben, um durch die höhere Anzahl an Beschäftigten einen flexibleren und einrichtungsübergreifenden Einsatz der Erzieher*innen an allen städt. Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.

 

Im Hinblick auf den Neubau der neuen Kindertageseinrichtung in Kohlscheid als zweigeschossige Kita kommt diesem Aspekt, aus Sicht der Jugendamtsverwaltung, eine nochmals besondere Bedeutung zu.

 

Die Berechnung der erforderlichen Personalfachkraftstunden gem. KiBiz NRW berechnet sich ausschließlich nach den Gruppenformen der jeweiligen Einrichtung und dem Buchungsverhalten (25/35/45 Wochenstunden) der Eltern. Sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen spielen bei der Berechnung und Festlegung des Personalbedarfs keine Rolle.

 

Zur Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen wurde seit dem Kindergartenjahr 2019/2020 ein webbasierter Personalmeldebogen eingeführt. Hierdurch ist für das Land NRW eine Kontrolle der tatsächlich im Dienst befindlichen Mitarbeiter*innen jederzeit möglich.

 

Vor diesem Hintergrund ist es im Hinblick auf die zweigeschossige Kindertageseinrichtung in Kohlscheid wichtig, dass bei der Anordnung aller Räumlichkeiten eine optimale Planung hinsichtlich der Sicherstellung der erforderlichen Aufsichtspflicht berücksichtigt wird.

 

Darüber hinaus ist es, neben dem Fachkräftemangel, auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu (langfristigen) krankheitsbedingten Personalausfällen und Beschäftigungsverboten erforderlich, unter Berücksichtigung der ab 01.08.2022 bestehenden fünf Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft mit insgesamt 20 Gruppen, zu prüfen, ob und in welchem Umfang sogenannte Springerstellen benötigt werden, um den Betrieb der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der vom Land NRW erteilten Betriebserlaubnisse gewährleisten zu können.

 

Aktuell steht bei 10 Kindergartengruppen für den Bereich der Kindertagesbetreuung im Stellenplan des A 51 eine Springerstelle im Umfang von 30 Wochenstunden zur Verfügung.

 

Die Verwaltung wird zur Ermittlung des entsprechenden Bedarfs eine Gesamtauswertung der krankheitsbedingten Personalausfälle und der schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbote seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 vornehmen und dem Jugendhilfeausschuss bei Bedarf entsprechende Personalmaßnahmen zur Beratung unterbreiten.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Vorentwurf städtebauliches Konzept Variante 1A

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Anlagen

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