Sitzungsvorlage - V/2020/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss dankt den Mitarbeiter*innen für die engagierte und professionelle Arbeit im Rahmen der Konzepterstellung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Derzeit keine finanziellen Auswirkungen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aktueller Sachstand/Zwischenergebnisse

Gemäß der bisherigen Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 01.10.2019 (s. V/2019/282) haben die Mitarbeiter*innen aus dem Arbeitsbereich der Sozialen Arbeit an Schulen gemeinsam mit der zuständigen Abteilungsleiterin die erforderliche Konzeptionsarbeit fortgeführt.

Im Jahr 2019 haben im November und Dezember insgesamt zwei Teamtage zur Konzeptentwicklung stattgefunden. Im Rahmen dieser Konzeptionstage wurden die Grundstruktur sowie der Aufbau und die inhaltlichen Schwerpunkte der Konzeption entworfen. Auf dieser Grundlage haben die Mitarbeiter*innen im Anschluss an die ersten beiden Teamtage in verschiedenen Kleingruppen die ersten inhaltlichen Ausführungen zu den einzelnen Gliederungspunkten ausgearbeitet.

Bei einem dritten Teamtag im Februar 2020 wurden die Ergebnisse aus den Kleingruppen zusammengeführt, inhaltlich auf einander abgestimmt sowie unter fachlichen Gesichtspunkten diskutiert und die Gliederung abschließend festgelegt.

Ausgehend von diesem Diskussions- und Entwicklungsprozess wurden die inhaltlichen Ausführungen zu den einzelnen Gliederungspunkten durch die einzelnen Kleingruppen fertiggestellt. An dem bislang letzten Konzeptionstag Ende April 2020 (unter Coronabedingungen) wurden die inhaltlichen Ausführungen vollständig zusammengetragen.

Seit Anfang Mai wird aus dieser Rohfassung des Konzeptes durch ein „Redaktions-Team“ und durch ein „Layout-Team“ die finale Konzeption erstellt.

Darüber hinaus haben im Rahmen des Entwicklungsprozesses verschiedene Kleinstgruppen unterschiedliche Hintergrund- und Recherchearbeiten abgedeckt und die Ergebnisse den Kollegen*innen zur Erarbeitung der Inhalte zur Verfügung gestellt.

Der Aufbau und die inhaltliche Gliederung der Konzeption für den Aufgabenbereich Soziale Arbeit an Schulen kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Konzeptentwicklung in einem ersten Schritt auch der aktuelle IST-Stand (s. Anlage 2) an sozialpädagogischen Betreuungsangeboten und der hierfür eingesetzten Personalressourcen an den Grundschulen und der Käthe-Kollwitz-Schule ermittelt.

Hierbei handelt es sich um die Angebote im Rahmen der

  • offenen Ganztagsbetreuung (OGS),
  • sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase (SoFa),
  • Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz (Kobsi),
  • Freiwilligendienste BFD und FSJ.

Hinzu kommen noch die über das Jugendamt installierten Angebote der

  • Schulbegleitungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (aktuell 26 Schulbegleitungen),
  • OGS Plus Förderung im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit (aktuell 27 Fälle).

Aus Sicht der Verwaltung wird allein aus der Vielzahl an sozialpädagogischen Betreuungsangeboten von unterschiedlichen Trägern und mit verschiedenen Aufträgen und Ressourcen die Notwendigkeit der zukünftigen Prozesssteuerung und Gesamtkoordination auf der Grundlage der gesetzlichen Planungs- und Steuerungsverantwortung des Jugendamtes deutlich.

Vor dem Hintergrund, dass die o.a. sozialpädagogischen Betreuungsangebote alle sowohl für die gleiche Zielgruppe der Schüler*innen, als auch mit dem grundsätzlich gleichen Ziel, der Begleitung und Unterstützung der jungen Menschen tätig sind, wird es zukünftig insbesondere die Aufgabe der neu geschaffenen Stelle für die Koordination des Aufgabenbereiches „Soziale Arbeit an Schulen“ sein, diese Angebote in Herzogenrath zu vernetzen.

 

Ebenso hat eine erste Erhebung der Sozialdaten der Grundschulen und der Förderschule stattgefunden, die der Anlage 3 entnommen werden können. Diese sollen in der weiteren Arbeit noch durch die Erkenntnisse der städteregionalen Sozialplanung erweitert werden.

 

Weitere Vorgehensweise/nächste Schritte

A)     Personalressourcen

Parallel zu der inhaltlichen Konzeptentwicklung und den bislang gewonnenen Erkenntnissen hat die Verwaltung Überlegungen angestellt, wie eine passgenaue Verwendung der noch gem. Stellenplan zur Verfügung stehenden Personalressourcen im Umfang von 2,25 VZÄ (87,75 Wochenstunden) erfolgen kann.

Grundsätzlich kann sicherlich davon ausgegangen werden, dass an jeder Grundschule ein höherer Bedarf über die bisherigen 0,5 VZÄ hinaus gegeben ist.

Zu berücksichtigen sind neben den verschiedenen zusätzlichen sozialpädagogischen Betreuungsangeboten und den Erkenntnissen aus der Erhebung der Sozialdaten insbesondere die individuellen Möglichkeiten der einzelnen Mitarbeiter*innen.

Eine Abfrage bei den derzeit Beschäftigten hat ergeben, dass - aus persönlichen und individuellen Gründen - nicht bei allen neun Mitarbeiter*innen überhaupt ein Interesse zur Ausweitung der Wochenarbeitsstunden besteht. In Summe können somit von den zur Verfügung stehenden 87,75 Wochenstunden lediglich 38,5 Wochenstunden durch Stundenaufstockungen eingesetzt werden.

Ausgehend von den bisherigen Erkenntnissen und Bedarfen, die sich in den unterschiedlichen Gesprächen sowohl mit den Mitarbeiter*innen als auch den Schulen/Schulleitungen ergeben haben, zeigt sich aus Sicht der Verwaltung insbesondere an der Förderschule Käthe-Kollwitz-Schule ein erhöhter Personalbedarf.

Darüber hinaus ist es aus Sicht der Verwaltung für den Bereich der Sozialen Arbeit an Schulen sinnvoll, verschiedene Schwerpunktthemen durch personelle Ressourcen zentral bedienen zu können, die keinem Schulstandort fest zugeordnet werden, sondern bedarfs- und projektorientiert eingesetzt werden können.

Zu diesen schul-/standortübergreifenden Schwerpunktthemen zählen:

  • Kindeswohlgefährdung
  • Mobbing/Cybermobbing, Schulabsentismus
  • Kinderarmut/BuT
  • Streitschlichtung/Migration
  • Medienerziehung
  • Soziales Lernen (in Kleingruppen) Präventionsarbeit
  • Übergang weiterführende Schule/Beratung von Eltern und Kollegium
  • Gewaltfreie Kommunikation/Partizipation/Inklusion/Rassismus/Partizipation/
  • Gewaltprävention/Einzelförderung/Beratung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung/ Soziales Kompetenztraining/ Schnittpunkte, Abgrenzung und Zusammenarbeit zw. tätigen Mitarbeiter*innen an/im System Schule/ Krisenintervention/Soziale Integration/dissoziale Klassengefüge

 

Hinzu kommt, dass es aktuell keine Lösung bzw. Vertretungsmöglichkeiten im Falle einer länger andauerten Erkrankung der Mitarbeiter*innen gibt. Ein entsprechender Bedarf ist seitens der Schulen jedoch bereits an die Verwaltung herangetragen worden.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in einem ersten Schritt die Idee entwickelt, die verbleibenden 49,25 Wochenstunden zum einen für eine Erhöhung der Personalstellen an der Käthe-Kollwitz-Schule und zum anderen für die Schaffung einer „Schwerpunktstelle“ einzusetzen. Die „Schwerpunktstelle“nnte dann, nach Festlegung bestimmter Kriterien und Voraussetzungen auch als „Vertretung/Springerkraft“ im Falle einer längerfristigen Erkrankung fungieren.

Einen abschließenden Vorschlag zur konkreten Verwendung der verbleibenden 49,25 Wochenstunden wird die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss - auf der Grundlage des fertig gestellten Konzeptes sowie unter Berücksichtigung der insgesamt an den Herzogenrather Grundschulen bestehenden sozialpädagogischen Betreuungsangeboten und den Erkenntnissen aus den Sozialdaten - zur Beschlussfassung im November vorlegen.

 

B)     Fertigstellung Konzept

 

Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die hohe Arbeitsbelastung im A 51 Jugendamt insgesamt, kann die Fertigstellung des Konzeptes erst bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.2020 erfolgen.

Insbesondere die Vorstellung des inhaltlichen Konzeptes als Grundlage für den Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit an Schulen in Trägerschaft des Jugendamtes mit den Schulen/Schulleitungen möchte die Verwaltung bis zur Beschlussfassung im gemeinsamen Dialog vornehmen.

Darüber hinaus handelt es sich nach Auffassung der Verwaltung, bei dem seit 01.01.2019 in Trägerschaft der Stadt Herzogenrath befindlichen neuen Aufgabenbereich „Soziale Arbeit an Schulen“ um einen so bedeutenden Bereich, dass die Beschlussfassung über die konzeptionellen Ausrichtungen im November, durch den neu konstituierten und für die nächsten fünf Jahre legitimierten Fachausschuss, erfolgen sollte.

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 17. November 2020 über das Konzept für den Aufgabenbereich „Soziale Arbeit an Schulen“ und die Verwendung der zur Verfügung stehenden Personalressourcen entscheidet.

Im Anschluss an die Beratung und Beschlussfassung kann die Umsetzung der Personalmaßnahmen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2020/2021 umgesetzt werden.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

  • Gliederung Konzept Soziale Arbeit an Schulen
  • Übersicht sozialpädagogische Betreuungsangebote an Grundschulen und der Käthe-Kollwitz-Schule in Herzogenrath
  • Sozialdatenerhebung Soziale Arbeit an Schulen
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Anlagen

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