Dringlichkeitsentscheidung - V/2020/053-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW wird folgende Ausschussbesetzung beschlossen:

 

 

Ausschuss für Arbeit und Soziales

 

Herr Thomas Paffen als sachkundiger Bürger für Herrn Helmut Königs.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.12.2019 teilte Herr Helmut Königs mit, dass er als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Arbeit und Soziales zurücktritt.

 

r den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW).

 

Auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 11.03.2020 wird verwiesen.

 

  

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bürgermeister gem. § 40 Abs. 2 GO NRW kein Stimmrecht hat. 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da die nächste Sitzung des Rates erst am 23.06.2020 stattfinden wird und die Angelegenheit nicht aufschiebbar ist, kann auf der Grundlage der Ausführungshinweise des Ministeriumsr Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2020 die Entscheidung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden. 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 40 Abs. 2 GO NRW

§ 50 GO NRW

§ 58 GO NRW

§ 60 Abs. 1 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

- cktrittsmitteilung Herr Helmut Königs

- Schreiben der CDU-Fraktion

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Anlagen

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