Dringlichkeitsentscheidung - V/2020/053-E03
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Ausschüsse des Rates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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28.04.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Genehmigung
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23.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.12.2019 teilte Herr Helmut Königs mit, dass er als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Arbeit und Soziales zurücktritt.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW).
Auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 11.03.2020 wird verwiesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bürgermeister gem. § 40 Abs. 2 GO NRW kein Stimmrecht hat.
Begründung der Dringlichkeit:
Da die nächste Sitzung des Rates erst am 23.06.2020 stattfinden wird und die Angelegenheit nicht aufschiebbar ist, kann auf der Grundlage der Ausführungshinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2020 die Entscheidung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 40 Abs. 2 GO NRW
§ 50 GO NRW
§ 58 GO NRW
§ 60 Abs. 1 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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232,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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278,5 kB
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