Sitzungsvorlage - V/2020/203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den hälftigen Erlass bei der Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Kinderfördersatzung und der OGS/HTB-Satzung für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22,23 und 24 SGB VIII    (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 4,13, 17 KiBiz,

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff. KiBiz

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr.2)

 

im und für den Zeitraum vom 01.06.2020 bis zum 31.07.2020 zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

r die Monate Juni und Juli 2020 ergibt sich insgesamt bei den Elternbeiträgen eine Sollstellung in Höhe von 456.142,00 €. Diese teilt sich wie folgt auf:

 

- Elternbeiträge Tagespflege: 33.020,00 €

- Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen: 293.602,00 €

- Elternbeiträge OGS: 114.215,00 €

- Elternbeiträge HTB: 15.305,00 €

 

Gesamt: 456.142,00 €

 

Die Landesregierung hat angekündigt, den mit der hälftigen Aussetzung der Beitragserhebung für Juni und Juli 2020 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen. Da die Eltern die Hälfte der Elternbeiträge in den Monaten Juni und Juli 2020 zahlen und 50 % des Minderertrages durch das Land übernommen wird, zahlt die Stadt Herzogenrath 25 % der genannten Beiträge.

 

r die Stadt Herzogenrath würde dies einen Minderertrag in Höhe von 114.035,50 €r beide Monate bedeuten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat ab dem 08.06.2020 einen eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege beschlossen. Das Betretungsverbot für diese Einrichtungen wird aufgehoben und alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Wochenstunden statt 45, 35 und 25 in die Kindertageseinrichtung kommen. Bei entsprechenden räumlichen und personellen Kapazitäten kann auch eine umfangreichere Betreuung stattfinden.

 

In den Schulen wird bis auf weiteres die Notbetreuung aufrechterhalten. Hier werden die Kinder, die am jeweiligen Tag im rollierenden System beschult werden, durch die OGS bzw. HTB betreut. Eine Rückkehr zum uneingeschränkten Regelbetrieb ist derzeit nicht abzusehen.

 

Die Elternbeitragssatzungen  in Herzogenrath eröffnen keine Möglichkeit, aufgrund der derzeitigen Beschlüsse zur Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und außerunterrichtlicher Betreuung die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leitungsfähigkeit des Antragsstellers voraus.

 

Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den hälftigen Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.

 

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwendig. Daher ist durch einen Ratsbeschluss die Rechtsgrundlage für die hälftige Aussetzung der Elternbeitragspflicht für die Monate Juni und Juli 2020 zu schaffen.

 

Die Stadt Herzogenrath verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den hälftigen Monatsbeitrag für die Monate Juni und Juli 2020.

 

 

 

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