Sitzungsvorlage - V/2020/226
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Herzogenrath ab dem 01.01.2023 hier: LVP-Sammlung (Gelbe Tonne/Gelber Sack)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Dezernat 3; Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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27.08.2020
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und gibt als Strategie für die weiteren Verhandlungen der RegioEntsorgung mit den Dualen Systemen die Beibehaltung des aktuellen Systems bis Ende 2022 (4-wöchentliche LVP-Abfuhr) ohne heutige Festlegung auf ein Folgesystem mit 14-täglicher Abfuhr der Gelben Tonnen/Gelben Säcke ab 2023 (Variante 1) vor.
Der Ausschuss bittet die RegioEntsorgung die Besprechungen mit den Dualen Systemen für Herzogenrath in diesem Sinne fortzusetzen und die Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Abstimmungsvereinbarung für den Zeitraum 2020-2022 zum Ende zu bringen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Gebiet der RegioEntsorgung ist die RegioEntsorgung AöR (RegioE) aufgrund der Aufgabenübertragung zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und führt derzeit die Verhandlungen mit den Dualen Systemen zum Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auch für das Gebiet der Stadt Herzogenrath ab dem 01.01.2020 bis 31.12.2022.
Die Abstimmungsvereinbarung regelt drei Sachbereiche:
1. | Erfassung/Sammlung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen (sog. Leichtverpackungen – LVP – Gelbe Tonne/Gelber Sack)
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2. | Erfassung/Sammlung von Altglas (Behälterglas, Sammlung mittels Sammelcontainer im Bringsystem)
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3. | Erfassung/Sammlung von Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (sog. PPK) durch Mitbenutzung des eingerichteten Sammelsystems (Sammlung mittels blauer Altpapiertonne der RegioE)
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Im Verlauf der Verhandlungen zu Punkt 1. der Vereinbarung wurde von der RegioE aus eigener Motivation heraus versucht, bereits zum 01.01.2020 einvernehmlich eine Änderung des Systems in Herzogenrath zu erreichen, was bisher ohne Erfolg blieb. Das Ziel der RegioE war und ist es, auch in Herzogenrath den Abfuhrrhythmus der Gelben Tonnen/Gelben Säcke von 4-wöchentlich auf 14-täglich zu verkürzen.
Die Dualen Systeme haben nach langen Verhandlungen nunmehr der RegioE angeboten, für den nächsten Ausschreibungszeitraum (2023-2025) die Umstellung bereits jetzt zu vereinbaren und den Abfuhrrhythmus, wie in einigen anderen Städten des RegioE-Gebietes, auch in Herzogenrath auf 14-täglich zu verändern.
Bei einer Veränderung des Abfuhrrhythmus sei allerdings grundsätzlich davon auszugehen, dass die Menge an entsorgten LVP-Verpackungen und Fehlwürfen in den Gelben Tonnen/Gelben Säcken ansteigen werde. Dies würde dem gesetzlichen Ziel der Abfallvermeidung und Reduzierung des Plastikmülls grundsätzlich zuwiderlaufen. Deshalb fordern die Systembetreiber nicht zuletzt gleichzeitig eine verstärkte Abfallberatung durch die Kommunen, was wiederum zu höheren Kosten bei den Kommunen führen könnte.
Für die Einsammlung der Gelben Tonnen/Gelben Säcke besteht in Herzogenrath zurzeit folgendes Sammelsystem:
- Gelbe Wertstoffbehälter
Anzahl der Behälter: 240-l-Abfallbehälter: ca. 15.386 Stück
1.100-l-Abfallbehälter: ca. 180 Stück
Entleerungsrhythmus: 28-täglich
- Gelber Wertstoffsack
Abholrhythmus: 28-täglich
- Wertstoffhof:
Anzahl der Behälter: 1 x 36 m³-Container
Entleerungsrhythmus: nach Bedarf, in der Regel 1 x wöchentlich
Wie oben beschrieben, wurde im Zuge der Aktualisierung der Systembeschreibung von Seiten der RegioE die Frage aufgeworfen, ob auch in Herzogenrath die Sammlung der Gelben Tonnen/Gelben Säcke zukünftig im 14-täglichen Rhythmus erfolgen soll, weil dies in einigen Nachbarkommunen bereits praktiziert wird.
Die Verhandlungen mit den Dualen Systems sind jetzt soweit fortgeschritten, dass die RegioE an die Verwaltung herangetreten ist und um Entscheidung bittet, welche Verhandlungsstrategie sie im Sinne der Stadt Herzogenrath in der Sache (LVP-Sammlung) weiterverfolgen soll:
Variante 1.)
Beibehaltung des aktuellen Systems bis Ende 2022 ohne heutige Festlegung auf ein Folgesystem mit 14-täglicher Abfuhr der Gelben Tonnen/Gelben Säcke ab 2023:
Diese Lösung biete die Möglichkeit, die kommenden Jahre für eine vertiefte Diskussion des zukünftigen Erfassungssystems zu nutzen und weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, insbesondere Plastikmüll, in Betracht zu ziehen. Juristische Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten seien hier nicht zu erwarten.
Variante 2.)
Beibehaltung des aktuellen Systems bis Ende 2022 mit einer heutigen Vereinbarung für Anpassungen ab dem 01.01.2023:
Dieser Vorschlag sichere die Umstellung auf einen 14-täglichen Abfuhrrhythmus ab dem 01.01.2023 schon heute. Juristische Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten
wären auch hier nicht zu erwarten.
Variante 3.)
Erlass einer sog. „Rahmenvorgabe“ nach dem VerpackG durch die RegioE mit dem Ziel einer möglichst kurzfristigen Änderung des Erfassungssystems (also noch in der laufenden Ausschreibungsperiode des Sammelsystems 2020-2022):
Die RegioE könne auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 VerpackG per Bescheid festlegen, wie die durchzuführende Sammlung der LVP-Fraktion bei privaten Haushaltungen hinsichtlich
a) der Art des Sammelsystems, entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombinationen aus beiden Sammelsystemen,
b) der Art und Größe der Sammelbehälter, sofern es sich um Standard-Sammelbehälter
handelt, sowie
c) der Häufigkeit und des Zeitraumes der Behälterleerungen
in Herzogenrath auszugestalten sei. Die RegioE könne auf diesem Wege versuchen, schon zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Veränderung auf 14-tägliche Abfuhr der Gelben Tonnen/Gelben Säcke in Herzogenrath umzusetzen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Reaktion der Systembetreiber auf von anderen Kommunen bereits ausgesprochenen Rahmenvorgaben unterschiedlich sei. Auf Seiten der Systembetreiber sei eine zunehmende Widerspruchs- und Klagebereitschaft festzustellen. Das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung im vorliegenden Fall sei deshalb als hoch einzustufen. Hohe Gerichtskosten (mind. 25 T€) und die mögliche Dauer eines Rechtsstreits, der sich bis ins Jahr 2022 erstrecken könnte, stellen die Variante 3 nicht wirklich als sinnvolle Alternative zu den Varianten 1 und 2 dar und stünde in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum möglichen Erfolg.
Die RegioE spricht sich deshalb zusammenfassend für die Umsetzung der Variante 2 in Herzogenrath aus.
Im Ergebnis muss die Stadt Herzogenrath nun eine Entscheidung treffen, welche der von der
RegioE vorgestellten drei Varianten ab sofort bzw. ab dem 01.01.2023 in Herzogenrath zum Zuge kommen soll.
Um den politischen Gremien die Möglichkeit zu eröffnen, hier eine begründete Entscheidung zu treffen, sind nachfolgend kurz die Vor- und Nachteile einer Verkürzung des Abholrhythmus bei den Gelben Tonnen/Gelben Säcken von 4-wöchentlich auf 14-täglich aufgeführt:
Vorteile:
- Besserer Service für die Bürgerinnen und Bürger;
- Kürzere Lagerzeiten für Gelbe Säcke auf dem Grundstück;
- Es werden weniger Abfallgefäße benötigt, was auch zu weniger Platzbedarf für das Abstellen von Abfallgefäßen auf den Grundstücken führt;
Nachteile:
- Die Bürgerinnen und Bürger sind seit Einführung des Systems an den vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus gewöhnt und haben diesen weitegehend akzeptiert;
- Eine Verkürzung des Abholrhythmus könnte den Wunsch erwecken auch die Abholung des Altpapiers zukünftig in 14-täglichen Abständen durchzuführen, was erhebliche Mehrkosten für die Stadt Herzogenrath und ein Anstieg der Abfallgebühren bedeuten würde;
- Durch das Vorhandensein des doppelten Behältervolumens steigt die Gefahr von Fehlwürfen (u.a. Restmüll, Bioabfall) in der Gelben Tonne;
- Das größere Behältervolumen wird grundsätzlich zu steigenden Abfallmengen führen, was die Bemühungen und gesetzlichen Vorgaben zur Abfallvermeidung und Reduzierung des Plastikmülls konterkarieren würde;
- Durch die Verdoppelung der Abfuhren werden deutlich mehr Verkehre im Stadtgebiet stattfinden (jeden Tag ist mindestens ein Müllfahrzeug im Stadtgebiet unterwegs);
- Mehr Verkehre können zu einer höheren Gefährdung der Verkehrsteilnehmer (insbesondere Schulkinder) führen;
- Durch die Verdoppelung der Verkehre entstehen weitere Lärmimmissionen in den Wohngebieten und auch eine höhere Belastung der Anwohner durch Abgase ist nicht auszuschließen;
Unter Abwägung der o.a. Vor- und Nachteile favorisiert die Verwaltung, entgegen der Empfehlung der RegioE, den Abholrhythmus für die Gelben Tonnen/Gelben Säcke nicht zu verändern und diesen bis auf weiteres bei 28-täglich, ohne heutige Festlegung ab 2023 auf 14-tägliche Leerung, zu belassen (siehe Variante 1).
Die doch teilweise gravierenden Nachteile, besonders die zusätzlich entstehenden Geruchs- und Lärmimmissionen sowie die Gefährdungen durch umfangreichere Verkehre der Müllfahrzeuge im Stadtgebiet und das grundsätzlich steigende Abfallaufkommen im Falle einer Verkürzung des Abfuhrrhythmusses, wiegen aus Sicht der Verwaltung schwerer, als die relativ geringen Vorteile, die eine Verkürzung des Sammelrhythmus für den Einzelnen mit sich bringen würde.
Der Wunsch der Bevölkerung nach ruhigen, sicheren und sauberen Wohngebieten ist stark ausgeprägt, so dass Maßnahmen, die Geräusch- und Abgasimmissionen auf das absolut notwendige Maß beschränken, in Zukunft immer mehr an Bedeutung erlangen, gerade auch in Zeiten der Klimakrise.
Da das bisherige vierwöchentliche Sammelsystem
- von den Bürgerinnen und Bürger gut angenommen und akzeptiert wird,
- der Verwaltung diesbezüglich keine Beschwerden oder Wünsche auf Änderung der Sammlung aus der Bevölkerung vorliegen,
- auch durch die Eröffnung des Wertstoffhofes in Herzogenrath-Mitte, wo jederzeit Gelbe Säcke kostenlos entsorgt werden können, weitere Entsorgungsmöglichkeiten im Stadtgebiet geschaffen wurden,
sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung, den Sammelrhythmus in Zukunft zu verändern bzw. bereits jetzt eine Festlegung für das Jahr 2023 vorzunehmen.
Soweit sich in den nächsten Jahren durch bspw. die Einführung der sogenannten „Wertstofftonne“, weitere technische Innovationen oder neue rechtliche Rahmenvorgaben des Gesetzgebers Änderungsbedarf ergeben sollte, sind im gegenseitigen Einvernehmen Anpassungen an den Sammelsystemen vorzunehmen.
Rechtliche Grundlagen:
Verpackungsgesetz (VerpackG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR, Abfallsatzung der Stadt Herzogenrath
