Sitzungsvorlage - V/2015/067-E19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die nachfolgend im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte einen Antrag auf Städtebaufördermittel für das Programmjahr 2021 zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die im Rahmenförderantrag kalkulierten Gesamtausgaben für die o.g. Maßnahmen wurden von der Bezirksregierung geprüft und als wirtschaftlich beschieden. Eventuelle Mehrkosten durch die allgemeine Kostenfortschreibung der letzten fünf Jahre werden durch Umschichtungen anderer Fördermaßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept ausgeglichen, sodass der Gesamtförderrahmen des Rahmenförderantrags nicht überschritten wird.

 

Bei der Erstellung des Förderantrages für das (letzte) Programmjahr 2021 mussten ebenso bereits erfolgte, durch geänderte Rahmenbedingungen erforderliche Mittelübertragungen bewilligter Maßnahmen berücksichtigt werden, damit der Gesamtförderrahmen eingehalten wird. D.h. es können im Rahmen des rderbudgets der jetzigen Förderperiode nicht alle im InHK aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt werden. Bei der Auswahl der Projekte wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln der Fokus auf die unmittelbare Innenstadt sowie sinnvoll ergänzende und notwendige, im Zusammenhang mit bereits laufenden Projekten bestehende öffentliche und private Maßnahmen wie z.B. der Wurmpromenade gelegt.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 855.413 €, bei einem Fördersatz von 70% beträgt die beantragte Fördersumme 598.789 , der städtische Eigenanteil von 30 % beträgt 256.624 €.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 13.12.2016 hat der Rat der Stadt Herzogenrath unter Drucksachennummer V/2015/067-E15 einstimmig das Integrierte Handlungskonzept (InHK) „Herzogenrath-Mitte“ beschlossen. Mit dem Ziel der Stärkung und Belebung des Zentrums beinhaltet es zahlreiche Maßnahmen, für die seit 2016 Städtebaufördermittel beantragt wurden und nun im Rahmen der regulären Förderperiode für das InHK „Herzogenrath-Mitte“ letztmalig für das Jahr 2021 beantragt werden.

 

Mit den für das erste Programmjahr (2017) beantragten Maßnahmen konnte insbesondere der Prozess des Stadtumbaus sowie die Akteurseinbindung initiiert werden. Insoweit umfasste das Maßnahmenportfolio neben der Refinanzierung bisheriger und der Finanzierung weiterer Vorbereitungsmaßnahmen vor allem kommunikative und steuernde Maßnahmen, etwa den Einsatz eines Innenstadtmanagers sowie die Etablierung eines Projektmanagements. Daneben umfasste der Förderantrag erste bauliche und gestalterische Maßnahmen wie das Lichtkonzept und das Fassadenförderprogramm.

 

Die Maßnahmen für das Programmjahr 2018 setzten den Fokus auf bauliche und gestalterische Maßnahmen. So wurden mit Förderbescheid vom 09.11.2018 die Erneuerung der Stadtmöblierung (Maßnahme 0.10), eine Machbarkeitsstudie „Erlebbare Wurm“ (Maßnahme 1.2) als vorbereitende Maßnahme zur Planung der Wurmpromenade, die gestalterische Aufwertung des Haltestellenbereichs Kaufland (Maßnahme 1.10) und der Bahnbrücke Kleikstraße (Maßnahme 1.15) bewilligt.

 

Angesichts des späten Eingangs des Förderbescheids für das Jahr 2018 (Eingang am 28.11.2018) war der Maßnahmenbeginn und die Bearbeitung erst mit Beginn 2019 möglich. Aus diesem Grund wurden für das Programmjahr 2019 mit der Neugestaltung des Kirchenvorplatzes St. Mariä Himmelfahrt (Maßnahme 2.1) und der Sanierung der Burgmauer (Maßnahme 2.5) lediglich zwei Fördermaßnahmen beantragt, um eine zeitliche Überschneidung weitestgehend zu vermeiden und eine kontinuierliche Bearbeitung zu ermöglichen.

 

Der Förderantrag für das Programmjahr 2020 beinhaltete ebenfalls schwerpunktmäßig bauliche Maßnahmen wie z.B. die Wurmpromenade (Maßnahme 0.8), die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes (Maßnahme 0.12) und der anteilig anrechenbare Abriss des ehemaligen Rewe-Gebäudes am Ferdinand-Schmetz-Platz. Die Maßnahmen befinden sich derzeit in der Planungsphase.

 

Aufgrund der Neustrukturierung und Bündelung des Städtebauförderprogramms des Bundes und des Landes NRW läuft das Förderprojekt InHK Herzogenrath-Mitte mit Beantragung für das Programmjahr 2021 nicht mehr unter dem Titel „Stadtumbau West“, sondern unter dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Dies hat zur Folge, dass ab 2021 Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung verpflichtend Bestandteil des Förderantrags sein müssen (s.u. Maßnahme 1.7 Wohnumfeldgestaltung An der Wurm).

 

Die Festlegung der Maßnahmen für das Programmjahr 2021 erfolgte in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, da zum einen bereits bewilligte Maßnahmen neu beantragt werden müssen und zum anderen neue ergänzende Maßnahmen beantragt werden. Insbesondere die Maßnahmen 0.8 b (Wurmbrücke am Ferdinand-Schmetz-Platz) und 0.8 c (Neugestaltung Ufermauer am Ferdinand-Schmetz-Platz) sind angesichts der zwischenzeitlich erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen aus Sicht der Bezirksregierung Köln eine sinnvolle Ergänzung zur Wurmpromenade, die zu einem einheitlichen, attraktiven Gesamtbild des Uferbereichs in der Innenstadt beiträgt. Für das folgende, letzte Programmjahr 2021 werden folgende Fördermaßnahmen beantragt:

 

Maßnahme 0.1: Projektmanagement

Mit dem Zuwendungsbescheid 2017 wurden für die projektbegleitende Maßnahme  0.1 Projektmanagement Fördermittel in Höhe von 354.472,00 € bewilligt. Der letzte Mittelabruf im Förderantrag 2017 muss bis zum 31.12.2021 gestellt werden, um die reguläre Laufzeit von fünf Jahren einhalten zu können. Ein Teil der erforderlichen Projektmanagement-Leistungen fallen in den Zeitraum nach dem 1.1.2022, insbesondere zur Begleitung von Maßnahmen, die erst mit dem Antrag für das Programmjahr 2021 beantragt werden. Aufgrund dessen werden die zuwendungsfähigen Ausgaben im Zuwendungsbescheid 2017 für das Projektmanagement anteilig gekürzt und im Förderantrag 2021 in gleicher Höhe neu beantragt, um somit auch nach dem 31.12.2021 über die Fördermittel für das Projektmanagement verfügen zu können.

Die förderfähigen, neu zu beantragenden Ausgaben belaufen sich auf 66.824 € brutto.

 

Maßnahme 0.2: Innenstadtmanagement

Analog zu Maßnahme 0.1 verhält es sich mit dem Innenstadtmanagement: Mit dem Zuwendungsbescheid 2017 wurden für die Maßnahme 0.2 Innenstadtmanagement Fördermittel in Höhe von 359.296,00 € bewilligt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Beauftragung des begleitenden Projekt- und Innenstadtmanagements durch die europaweite Ausschreibung dieser Leistungen konnten der Projektstart für die Umsetzung des InHK und damit auch der Start des Innenstadtmanagements erst im Juli 2018 erfolgen. Da der letzte Mittelabruf im Förderantrag 2017 bis zum 31.12.2021 gestellt werden muss, werden die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend des Leistungszeitraums Januar 2022 bis Juni 2022 für das Innenstadtmanagement gekürzt und im Förderantrag 2021 neu beantragt.

Die förderfähigen, neu zu beantragenden Ausgaben belaufen sich auf 49.010 € brutto.

 

Maßnahme 0.3: Öffentlichkeitsarbeit

Mit dem Zuwendungsbescheid 2017 wurden für die Maßnahme 0.3 Öffentlichkeitsarbeit Fördermittel in Höhe von 155.760,00 € bewilligt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Beauftragung des begleitenden Projekt- und Innenstadtmanagements (europaweite Ausschreibung) konnte der öffentliche Projektstart für die Umsetzung des InHK erst im Juli 2018 erfolgen. Dementsprechend erfolgten die ersten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit erst Mitte des Jahres 2018 wodurch entsprechende Minderausgaben zu verzeichnen sind. Zudem waren die beantragten Fördermittel für einen Zeitraum bis Mitte 2022 kalkuliert. Da der letzte Mittelabruf im Förderantrag 2017 aufgrund der regulär fünfjährigen Laufzeit bereits bis 31.12.2021 gestellt werden muss, ist mit dem Förderantrag 2021 eine Neubeantragung, wie auch die Maßnahmen 0.1 und 0.2, der noch ausstehenden Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit zu stellen.

Die förderfähigen, neu zu beantragenden Ausgaben belaufen sich auf 29.639 € brutto.

Die Vorgehensweise der Neubeantragung der o.g. Maßnahmen 0.1, 0.2 und 0.3 wurde mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.

 

Maßnahme 0.8 b: Wurmbrücke am Ferdinand-Schmetz-Platz

Die veraltete Fußgängerbrücke über die Wurm zwischen Ferdinand-Schmetz-Platz und ehemaligem Rewe-Gebäude soll durch einen attraktiven Neubau ersetzt werden. Dies soll in einem Zuge mit der Neugestaltung der Wurmpromenade und zeitlich koordiniert mit den dortigen Hochwasserschutzmaßnahmen des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) geschehen. Die neue Brücke soll aufgrund der vorhandenen Höhenunterschiede als “Treppenbrücke“ ausgeführt werden, in dem Sinne, dass auf Höhe der Wurmpromenade eine Art waagerechte Plattform ausgebildet wird, von der eine Brücke auf den Ferdinand-Schmetz-Platz über Treppenstufen hinab führt. Im Vorfeld wurde die alternative Ausführung einer barrierefreien Rampe zum Ferdinand-Schmetz-Platz geprüft. Eine platzseitige Anrampung entlang der Ufermauer anstelle von Stufen wäre aufgrund der erforderlichen Länge der Rampe jedoch nicht zielführend und würde keine nennenswerte Wegeersparnis gegenüber der vorhandenen barrierefreien Zuwegung über die Albert-Steiner-Straße und “An der Wurm“ zur Wurmpromenade bringen. Aus diesem Grund wird die geplante Ausführung als “Treppenbrücke“ ebenfalls von der Bezirksregierung Köln befürwortet.

Mit der Planung der Wurmpromenade ist die Planungsgemeinschaft Ingenieurbüro Berg & Partner und das Büro archigraphus beauftragt. Die Beteiligung eines weiteren Planungsbüros durch eine Ausschreibung der Planungsleistungen für Abriss und Neubau, würde die ohnehin bereits komplexe Aufgabenstellung und Planungskoordination aus Hochwasserschutz und Wurmpromenade noch zusätzlich erschweren und den ohnehin schon hohen Abstimmungsaufwand weiter in die Höhe treiben. Zudem macht es aus gestalterischen Gesichtspunkten Sinn, die Planungsleistung für den Neubau in die Hand des bereits mit der Wurmpromenade beauftragten Büros Berg & Partner (in Kooperation mit archigraphus) zu legen, damit Brücke und Geländer sowie Anschlüsse an die Promenade letztendlich wie aus einem Guss wirken.

Die förderfähigen Ausgaben für die Planung und Umsetzung der Wurmbrücke belaufen sich nach jetzigem Planungsstand auf 221.050 € brutto.

 

Maßnahme 0.8 c: Neugestaltung Ufermauer am Ferdinand-Schmetz-Platz

Im Bereich zwischen Ferdinand-Schmetz-Platz, Ufer- und Glasstraße plant der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) aus Gründen des Hochwasserschutzes eine deutliche Erhöhung der Ufermauer. Diese Maßnahme bietet die Chance, neben dem Hochwasserschutz auch gleichzeitig die Stadt- und Naturraumqualität von beiden Seiten (Land- und Gewässerseite) zu verbessern und die Ufermauer gestalterisch in Einklang mit der Wurmpromenade zu bringen. Derzeit stellt sich der Mauerzug als Konglomerat von Bauteilen verschiedener Bauphasen und unterschiedlicher Materialien wie Beton, Klinker, Naturstein, verzinktem Stahl etc. dar. Ziel der Neugestaltung ist es, das mit der notwendigen  Erhöhung der Ufermauer verbundene Investitionsvolumen nachhaltig im Sinne einer attraktiven Aufenthaltsqualität zu nutzen, d.h. möglichst guter visueller Bezug zum Wasser, möglichst einheitliche Material- und Formensprache und möglichst leichte Anmutung. Darüber hinaus ist auch die neue Brücke über die Wurm am Ferdinand-Schmetz-Platz gestalterisch einzubinden. Wie in Maßnahme 0.8 b bereits beschrieben, ist es bei dieser Maßnahme ebenfalls sinnvoll, die mit der Wurmpromenade beauftragte Planungsgemeinschaft Berg & Partner mit archigraphus zu beauftragen.

Die förderfähigen Ausgaben für die Planung und Umsetzung der Neugestaltung der Ufermauer belaufen sich nach jetzigem Planungsstand auf 178.900 € brutto.

 

Maßnahme 1.7: Wohnumfeldgestaltung “An der Wurm“

Der rund 1.800 m² große Bereich zwischen der Bebauung an der Apolloniastraße, der Straße “An der Wurm“ und der Afdener Straße wird derzeit größtenteils von einem voll versiegelten Parkplatz eingenommen. Der Grünbereich beschränkt sich auf wenig gestaltete Restflächen, allerdings mit erhaltenswertem Baumbestand. Um das Wohnumfeld in diesem zentralen Bereich aufzuwerten und den innerstädtischen Wohnstandort insgesamt attraktiver zu machen, soll durch eine Neuorganisation der Parkplätze der Raum für eine gut nutzbare Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität gewonnen werden.

Bezüglich der Stellplätze wurde im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes im Jahr 2016 durch das Planungsbüro Richter-Richard ein Parkraumkonzept erarbeitet. Die damalige Erhebung ergab eine besonders geringe Nachfrage bzw. Auslastung der Stellplätze in der Straße “An der Wurm“. Durch die Verlegung eines Teils der Parkplätze unmittelbar an den Zufahrtsbereich kann nördlich angrenzend eine Entsiegelung stattfinden und ein geschützter, gut gestalteter Freiraum entstehen, der den umliegenden Bewohnern zugutekommt. Dieser Grünbereich soll sowohl kleine Bewegungs- als auch Aufenthaltsflächen beinhalten. Bei der Planung soll der Baumbestand berücksichtigt und erhalten werden.

 

Weiter ist vorgesehen, den Broichbach in diesem Abschnitt offen zu legen und für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen. Hierzu fanden bereits mehrere Abstimmungsgespräche mit dem WVER, der Unteren Wasserbehörde sowie mit der Bezirksregierung Köln statt, u.a. im Rahmen der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie “Erlebbare Wurm“. Entsprechend sind bei der Planung dieser Maßnahme neben der vorgenannten Studie auch die in Aufstellung befindlichen Planungen zum Hochwasserschutz in Trägerschaft des WVER sowie die Ergebnisse der Rahmenplanung Ferdinand-Schmetz-Platz (Maßnahme 1.1, Programmjahr 2018) zu berücksichtigen.

Mit der Neustrukturierung der Städtebaufördermittel sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung verpflichtend Bestandteil des Förderantrags geworden. Mit der Aufwertung der Grünfläche in Verbindung mit der Reduzierung der versiegelten Flächen sowie der Freilegung des Broichbachs entsteht eine attraktive innerstädtische Aufenthaltsfläche, die auch der o.g. Zielsetzung des Klimaschutzes, wie z.B. Verbesserung des Kleinklimas durch verminderte Aufheizung, entspricht.

Die förderfähigen Ausgaben für die Planung und Umsetzung dieser Maßnahme belaufen sich nach jetzigem Planungsstand auf 258.890 € brutto.

 

Maßnahme 2.3: Kriminalpräventive Maßnahme am Schürhof

Für das am Fußweg zwischen Kleikstraße und Schürhof angrenzende Eckgrundstück an der Kleikstraße plant ein privater Investor den Abriss des angrenzenden Sonnenstudios sowie des benachbarten Gebäudes. Der Investor beabsichtigt die Errichtung eines Wohngebäudes mit Geschäftsräumen im Erdgeschoss. Aufgrund dieser Entwicklung entsteht für die heute vorhandene Fußwegeverbindung zwischen Kleikstraße und Schürhof die Chance, den Weg im Sinne der Leitlinie des Integrierten Handlungskonzepts „Zentrum der kurzen Wege“ zu erhalten. Durch verschiedene Grundstückstausche ist nun vorgesehen, eine Aufweitung statt einer Schließung des Weges durchzuführen, um auf diese Weise den Anforderungen der Kriminalprävention an die Einsehbarkeit gerecht zu werden. Zudem ist geplant, das Wandbild an der Bahnbrücke ein Stück weit in den Fußweg hinein zu führen, den Weg mit neuer Beleuchtung auszustatten und ggf. Begrünungsmaßnahmen durchzuführen, um dort eine attraktivere Situation zu schaffen.

Aufgrund dessen wird die in 2018 mit Mitteln in Höhe von 2.987,00 € bewilligte Schließung des Fußweges nicht weiterverfolgt. Jedoch erfordert die geänderte Planung eine Neubeantragung der Maßnahme mit der neuen Zielsetzung „Aufweitung des Weges“.

Die förderfähigen Ausgaben für die Planung und Umsetzung dieser Maßnahme belaufen sich nach jetzigem Planungsstand auf 51.100 € brutto.

 

 

Der Förderantrag für das Programmjahr 2021 wird derzeit vom Planungsbüro BKR, welches mit dem Projektmanagement beauftragt wurde, ausgearbeitet und ist bis spätestens 30.09.2020 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Bei den Maßnahmen 0.8 b, 0.8 c, 1.7 und 2.3 wurden die förderfähigen Ausgaben auf der Basis von Kostenschätzungen aus Angeboten sowie aus der Machbarkeitsstudie Erlebbare Wurm (Maßnahme 1.2, Programmjahr 2018) ermittelt und können bis zur Abgabe des Förderantrags, abhängig von laufenden Ausschreibungen und Entwurfsplanungen, geringfügig abweichen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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