Sitzungsvorlage - V/2020/265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes      III/45 „Solarpark Buschgewann“ gemäß § 2(1) BauGB. Das Verfahren erfolgt nach § 12 BauGB als Vorhaben- und Erschließungsplan.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes eventuell entstehende

Kosten gehen zu Lasten des Projektentwicklers.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Hofstadt. Es umfasst den südlichen Teil des im Geltungsbereich dargestellten Flurstücks 89, Flur 42, Gemarkung Merkstein. Nördlich grenzt das Plangebiet an eine Grünfläche, östlich wird das Plangebiet durch die Hofstadter Straße begrenzt. Die Übacher Straße stellt die südliche Begrenzung und die Rimburger Straße die östliche Begrenzung des Plangebiets dar. Die Fläche umfasst ca. 15,5 ha.

Die Fläche wurde ehemals als Kieswerk genutzt, wurde jedoch zwischenzeitlich vom Kieswerkbetreiber rekultiviert. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

 

Der Eigentümer des Gebiets beabsichtigt zusammen mit der STAWAG Energie GmbH auf dem Plangebiet die Errichtung eines Solarparks. Die STAWAG Energie GmbH, eine Tochter der Stadtwerke Aachen, realisiert, finanziert und betreibt Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien.

 

Mit Schreiben vom 06.08.2020 beantragt die STAWAG Energie GmbH die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das im Geltungsbereich dargestellte Plangebiet Buschgewann.

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes III/45 "Solarpark Buschgewann" ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Bereich des ehemaligen Kieswerks.

Auf der Fläche kann eine Leistung von ca. 12 Megawatt Peak erzeugt werden. Von dem zuständigen Netzbetreiber wurde eine 20 KV Erdleitung zur Einspeisung in das örtliche Stromnetz von dem Standort angeboten.

 

Der Beschluss zur Aufstellung erfolgt gemäß § 2 BauGB i.V.m. §12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan III/45 wird parallel zum Verfahren der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes “Solarpark Buschgewann“ durchgeführt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Anlage/n:

 

Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Räumlicher Geltungsbereich

Antrag der STAWAG Energie GmbH vom 06.08.2020

 

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Anlagen

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