Sitzungsvorlage - V/2020/266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

 

 

1.   die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Buschgewann“ gemäß § 2(1) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.  die Prüfung aller nötigen Vorgaben zur Änderung des Regionalplans durch die Verwaltung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes eventuell entstehende

Kosten gehen zu Lasten des Projektentwicklers.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Hofstadt. Es umfasst den südlichen Teil des im Geltungsbereich dargestellten Flurstücks 89, Flur 42, Gemarkung Merkstein. rdlich grenzt das Plangebiet an eine Grünfläche, östlich wird das Plangebiet durch die Hofstadter Straße begrenzt. Die Übacher Straße stellt die südliche Begrenzung und die Rimburger Straße die östliche Begrenzung des Plangebiets dar. Die Fläche umfasst ca. 15,5 ha.

Die Fläche wurde ehemals als Kieswerk genutzt, wurde jedoch zwischenzeitlich vom Kieswerkbetreiber rekultiviert. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

 

Der Eigentümer des Gebiets beabsichtigt zusammen mit der STAWAG Energie GmbH auf dem Plangebiet die Errichtung eines Solarparks.

Die STAWAG Energie GmbH, eine Tochter der Stadtwerke Aachen, realisiert, finanziert und betreibt Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien.

Auf der Fläche kann eine Leistung von ca. 12 Megawatt Peak erzeugt werden. Von dem zuständigen Netzbetreiber wurde eine 20 KV Erdleitung zur Einspeisung in das örtliche Stromnetz von dem Standort angeboten.

 

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath stellt das Plangebiet als Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzem sowie als Biotopentwicklungsfläche dar.

Künftig soll der Geltungsbereich als Sondergebiet (SO) ausgezeichnet werden mit dem Ziel der Gewinnung von Solarenergie.

Die erforderliche Umweltprüfung wird im weiteren Verfahren erstellt. Eine Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln mit der Bitte um Stellungnahme, ob die vorgelegte Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, wird zeitnah erfolgen.

 

Seitens der Verwaltung wurde ein Kontakt zur Bezirksregierung hergestellt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenfertigstellung lag noch keine Rückmeldung seitens der Bezirksregierung vor. Deshalb wurde die Vorlage unter Vorbehalt einer Rückmeldung der Bezirksregierung erstellt. Der Sachverhalt wird in der Umwelt- und Planungssitzung mündlich ergänzt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Übersichtskarte mit Geltungsbereich der 43. Änderung Flächennutzungsplan

Geltungsbereich der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

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Anlagen

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