Sitzungsvorlage - V/2020/028-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit

 

1.

der Aufforstung der Flächen „Köckfeld“,

 

2.

der Etablierung einer Streuobstwiese an den Parzellen „Kohlscheider Straße“ und „Auf dem Köck“ sowie

 

3.

der notwendigen Kündigung der bestehenden Pachtverträge zum 31.10.2020.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Kosten für die Aufforstung der Flächen „ckfeld“ belaufen sich auf ca. 60.000 Euro bzw. 25.000 Euro je Hektar, inklusive einer dreijährigen Pflege für Freischnitt und Schutz vor Wildverbiss. Die Pflanzkosten für einen Obstbaum belaufen sich auf etwa 180 Euro pro Obstbaum.

 

Im Falle der Beauftragung durch den Ausschuss würden die benötigten Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2021 berücksichtigt werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 06.02.2020 hat die Verwaltung potentiell geeignete Flächen zur Aufforstung in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde lokalisiert.

 

Die potentiell zur Verfügung stehenden Waldflächen wurden nach folgenden Kriterien eingeordnet und betrachtet:

 

>

Eigentum der Stadt Herzogenrath oder aktuell verpachtet;

>

Räumliche Nähe zu bereits vorhandenen Waldflächen zur Schaffung eines Biotopverbundes;

>

Gute Erreichbarkeit zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht;

 

Generell bleibt festzuhalten, das potentiell geeignete Flächen, die jedoch derzeit verpachtet sind, jeweils zum Ende des Pachtjahres (31.10.) mit einjähriger Frist gekündigt werden können. Die Pachtverträge enden somit frühestens am 31.10.2021.

 

Acker- und Weideflächen im Stadtgebiet Herzogenrath befinden sich nur zu einem kleinen Teil im Eigentum der Stadt Herzogenrath. Um notwendige weitere Wohn- und Gewerbeflächen ausweisen und erschließen zu können, sind Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern der, zumeist landwirtschaftlich genutzten, Flächen notwendig. Daher ist die Stadt Herzogenrath im Hinblick auf die zukünftige Stadtentwicklung auf die städtischen Acker- und Weideflächen angewiesen, um Tauschland vorhalten zu können und handlungsfähig zu bleiben.

 

Demzufolge ist immer eine abgewogene Einzelfallbetrachtung zwischen ökologischen und ökonomischen Belangen notwendig.

 

Anhand dieser Kriterien und allgemeinen Rahmenbedingungen konnten folgende Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 8.5 ha ausgemacht werden.

 

Des Weiteren ist die Neuanlage von Wald nur mit Genehmigung der Forstbehörde zulässig. Im Genehmigungsverfahren beteiligt die Forstbehörde unterschiedliche Ämter, u.a. die Untere Naturschutzbehörde. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurden die vorgeschlagenen Flächen der Unteren Naturschutzbehörde vorab zur Kenntnis gegeben.

 

Kohlscheider Straße (Gemarkung Kohlscheid, Flurstück 600, Flur 6)

 

 

 

Die Fläche hat eine Gesamtgröße von 48.449 m² und liegt im geschützten Landschaftsbestandteil 2.4.-103 des Landschaftsplanes I der Städteregion Aachen.

 

Für dieses Schutzgebiet ist das Gebot die Neuanpflanzung von Obstbäumen zur Bestandsentwicklung festgesetzt. Eine Aufforstung dieser teilweise mit Obstbäumen bestandenen Grünlandfläche widerspricht diesem Gebot. Zudem handelt es sich bei der Weidefläche um ein seltenes Verbreitungsgebiet des Steinkauzes. Der Steinkauz ist auf eine offene, einzelbaumbestandene Grünlandfläche angewiesen. Eine Aufforstung dieser Flächen würde den Lebensraum zerstören. Bei Einhaltung eines Mindestabstandes der Obstbäume von 10-15 m könnten auf der Fläche rund 400 Obstbäume gepflanzt werden. Eine Extensivierung der Fläche würde zudem die Insektenwelt erheblich fördern.

 

Dementsprechend wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses, die Stadt Herzogenrath den Pachtvertrag zum 31.10.2020 kündigen und die Fläche als städtische Ausgleichskulisse ausweisen und sukzessive Obstbäume pflanzen. Eine Beweidung mit Schafen wäre zudem anzustreben.

 

Köckfeld (Gemarkung Merkstein, Flur 2, Flurstücke 47, 48 und 56)

 

 

 

Die drei Flurstücke haben eine Größe von 24.184 m² und liegen in unmittelbarer Nähe zu städtischen Waldflächen. Derzeit sind die Flächen verpachtet und werden landwirtschaftlich genutzt. Gegen eine Aufforstung dieser Fläche bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Das Grundstück Gemarkung Merkstein, Flur 2, Nr. 56 wurde jedoch als Tauschland für Stadtentwicklungsprojekte erworben.

 

Eine Aufforstung würde den ökologischen Wert dieser intensiv genutzten Ackerflächen erhöhen. Bei der Aufforstung werden naturschutzfachliche Aspekte einer naturnahen Waldflächenentwicklung berücksichtigt. Es ist angedacht, Teile der Fläche als Waldrand zu entwickeln und die Restfläche mit unterschiedlichen, überwiegend heimischen Laubbäumen, aufzuforsten, die nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen dem Klimawandel standhalten würden.

 

Wiesenstraße (Gemarkung Herzogenrath, Flur 21, Flurstück 310)

 

 

Aufgrund der räumlichen Nähe zu angrenzenden Waldfläche wurde diese Fläche als potentiell geeignet lokalisiert. Da die Fläche jedoch als Feuchtwiese im Naturschutzgebiet 2-1-4 des Landschaftsplanes gelegen ist, würde eine Aufforstung diesen Lebensraum mit seltenen Tier- und Pflanzenarten gefährden. Daher wird eine Aufforstung nicht weiterverfolgt.

 

Auf dem Köck (Gemarkung Merkstein, Flur 8, Flurstück 27):

 

 

Die Fläche hat eine Größe von 2.378 m² und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze nach Übach-Palenberg. Gegen eine Aufforstung dieser Fläche bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht Bedenken.

 

Hierbei handelt es sich um eine relativ extensiv genutzte Grünlandfläche, die innerhalb des Naturschutzgebietes 2.1-5 des Landschaftsplanes II liegt. Für dieses Schutzgebiet ist das Leitziel die Erhaltung und Optimierung reich strukturierter Grünlandflächen festgesetzt. Eine Aufforstung dieser Grünlandfläche widerspricht diesem Gebot. Alternativ zur Aufforstung bietet sich auch hier die Neuanpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen regionaltypischer Sorten an.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Ausweitung der Herzogenrather Waldflächen nur begrenzt möglich erscheint, da für jede zu betrachtende Fläche naturschutzfachliche, ökologische und ökonomische Belange gegeneinander abgewogen werden müssen.

 

Mit der sukzessiven Aufforstung der Flächen „Köckfeld“ würden die Herzogenrather Waldflächen um 1 % erhöht werden.

 

Zu befürworten ist die Etablierung der oben genannten Flächen entlang der „Kohlscheider Straße“ sowie „Auf dem Köck“ als städtische Ausgleichkulisse, um dauerhaft einen ökologischen Nutzen generieren zu können, was dem Kerngedanken des vorliegenden politischen Antrages entspricht.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Entfällt.

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