Sitzungsvorlage - V/2020/306
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsbedürfnisse der Fraktionen hier: Festlegung des Verteilungsmodus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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03.11.2020
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto: 549200 (Kostenstelle: 009000 / Produkt: 0111111) |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben betragen 11.000 EUR. |
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2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Sachkosten | 11.000 | 11.000 | 11.000 | 11.000 |
Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: | 11.000 | 11.000 | 11.000 | 11.000 |
Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: | 11.000 | 22.000 | 33.000 | 44.000 |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath erhalten die Fraktionen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für ihre Geschäftsführung. Die Zuteilung der Haushaltsmittel erfolgt über gleiche Sockelbeträge je Fraktion, darüber hinaus entsprechend der Mitgliederstärke der Fraktion.
In der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2001 wurde beschlossen, den Sockelbetrag auf 1.150 EUR festzusetzen. Darüber hinaus erhielten die Fraktionen je Ratsmitglied eine Kopfpauschale in Höhe von 110 EUR.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.09.2014 wurde ab dem Haushaltsjahr 2015 der Gesamtbetrag der Fraktionszuwendungen auf 11.000 EUR festgesetzt. Dabei wurde der Sockelbetrag auf 1.000 EUR und die Kopfpauschale auf 110 EUR festgesetzt.
In der Sitzung des Stadtrates am 24.01.2017 wurde beschlossen, den Sockelbetrag auf 880 EUR festzusetzen. Darüber hinaus erhalten zurzeit die Fraktionen je Ratsmitglied eine Kopfpauschale in Höhe von 110 EUR.
Die finanzielle Lage der Stadt Herzogenrath ist äußerst angespannt. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Gesamtsamtbetrag der Fraktionszuwendungen weiterhin auf 11.000 EUR festzuschreiben.
Die Verwaltung schlägt vor, den Sockelbetrag je Fraktion auf 1.000 EUR und die Kopfpauschale auf 127 EUR festzusetzen.
Auf Basis der derzeitigen Fraktionsstärken würden sich ab dem nächsten Haushaltsjahr folgende Jahreszuwendungen ergeben:
SPD = 1.000 EUR Sockelbetrag + 2.286 EUR Kopfpauschale = insgesamt 3.286 EUR
monatlich = 273,83 EUR
CDU = 1.000 EUR Sockelbetrag + 1.778 EUR Kopfpauschale = insgesamt 2.778 EUR
monatlich = 231,50 EUR
GRÜNE = 1.000 EUR Sockelbetrag + 1.016 EUR Kopfpauschale = insgesamt 2.016 EUR
monatlich = 168,00 EUR
FDP = 1.000 EUR Sockelbetrag + 508 EUR Kopfpauschale = insgesamt 1.508 EUR
monatlich = 125,66 EUR
UBL = 1.000 EUR Sockelbetrag + 381 EUR Kopfpauschale = insgesamt 1.381 EUR
monatlich = 115,08 EUR.
Rundungsdifferenzen werden mit der Jahresabschlussrate ausgezahlt.
Rechtliche Grundlagen:
- § 56 Abs. 3 GO NRW
- § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath
