Sitzungsvorlage - V/2020/306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, ab dem 01.11.2020 den Sockelbetrag je Fraktion auf 1.000 EURO festzusetzen. Die verbleibenden Haushaltsmittel werden entsprechend der Mitgliederstärke den Fraktionen zugeteilt. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x

ja

 

nein

 

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto: 549200 (Kostenstelle: 009000 / Produkt: 0111111)

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben betragen  11.000 EUR.

 

 

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2020

2021

2022

2023

Sachkosten

11.000

11.000

11.000

11.000

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

11.000

11.000

11.000

11.000

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

11.000

22.000

33.000

44.000

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath erhalten die Fraktionen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für ihre Geschäftsführung. Die Zuteilung der Haushaltsmittel erfolgt über gleiche Sockelbeträge je Fraktion, darüber hinaus  entsprechend der Mitgliederstärke der Fraktion.

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2001 wurde beschlossen, den Sockelbetrag auf 1.150 EUR festzusetzen. Darüber hinaus erhielten die Fraktionen je Ratsmitglied eine Kopfpauschale in Höhe von 110 EUR.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 16.09.2014 wurde ab dem Haushaltsjahr 2015 der Gesamtbetrag der Fraktionszuwendungen auf 11.000 EUR festgesetzt. Dabei wurde der Sockelbetrag auf 1.000 EUR und die Kopfpauschale auf 110 EUR festgesetzt.  

 

In der Sitzung des Stadtrates am 24.01.2017 wurde beschlossen, den Sockelbetrag auf 880 EUR festzusetzen. Darüber hinaus erhalten zurzeit die Fraktionen je Ratsmitglied eine Kopfpauschale in Höhe von 110 EUR.

 

Die finanzielle Lage der Stadt Herzogenrath ist äerst angespannt. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Gesamtsamtbetrag der Fraktionszuwendungen weiterhin auf 11.000 EUR festzuschreiben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Sockelbetrag je Fraktion auf 1.000 EUR und die Kopfpauschale auf 127 EUR festzusetzen.    

 

Auf Basis der derzeitigen Fraktionsstärkenrden sich ab dem nächsten Haushaltsjahr folgende Jahreszuwendungen ergeben:

 

SPD = 1.000 EUR Sockelbetrag + 2.286 EUR Kopfpauschale = insgesamt 3.286 EUR

monatlich = 273,83 EUR

 

CDU = 1.000 EUR Sockelbetrag + 1.778 EUR Kopfpauschale = insgesamt 2.778 EUR

monatlich = 231,50 EUR

 

GRÜNE = 1.000 EUR Sockelbetrag + 1.016 EUR Kopfpauschale = insgesamt 2.016 EUR

monatlich = 168,00 EUR

 

FDP = 1.000 EUR Sockelbetrag + 508 EUR Kopfpauschale = insgesamt 1.508 EUR

monatlich = 125,66 EUR

 

UBL = 1.000 EUR Sockelbetrag + 381 EUR Kopfpauschale = insgesamt 1.381 EUR

monatlich = 115,08 EUR.

 

 

Rundungsdifferenzen werden mit der Jahresabschlussrate ausgezahlt. 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

- § 56 Abs. 3 GO NRW

- § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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