Sitzungsvorlage - V/2020/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stellvertreter des Bürgermeisters werden gem. § 67 Abs. 3 GO NRW von dem Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Hierzu erheben sich die stellvertretenden Bürgermeister von ihren Plätzen und bekunden ihr Einverständnis durch Abgabe folgender Erklärungsformel:

 

Aufgrund meiner Wahl zur stellvertretenden Bürgermeisterin/zum stellvertretendenrgermeister der Stadt Herzogenrath verpflichte ich mich, dass ich meine Aufgaben nach besten Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

 

Die Formel kann mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe. gesprochen werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 67 GO NRW

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