Sitzungsvorlage - V/2020/219-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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03.11.2020
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Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat beschließt die Bildung folgender Ausschüsse:
- Haupt- und Finanzausschuss (HuFa)
- Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
- Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement (ABG)
- Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung (MSO)
- Ausschuss für Bildung und Sport (ABS)
- Ausschuss für Kultur und Tourismus (AKT)
- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung (ASIDQ)
- Jugendhilfeausschuss (JHA)
- Klima- und Umweltschutzausschuss (KUA)
- Wahlausschuss (WA)
- Wahlprüfungsausschuss (WPA)
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SWZ)
- Personal- und Digitalisierungsausschuss (PDA)
- Der Stadtrat beschließt, die Ausschüsse wie folgt zu besetzen:
- Haupt- und Finanzausschuss
Vorsitz Bürgermeister
__20_ Ratsmitglieder
- Rechnungsprüfungsausschuss
__14 vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen).
- Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
a) _21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b) _1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
c) 1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
- Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
a) _21 vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
c)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
d)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
- Ausschuss für Bildung und Sport
a)_21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
c)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
d)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
e)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtsportverbandes)
f)_2__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in der Schulleiterkonferenz)
g)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Jugendbeirates)
- Ausschuss für Kultur und Tourismus
a)_21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen
(Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
c)_1 _ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
d)_2 _ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in der Kirchen)
- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
a)_21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen
(Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1_ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
c)_1_ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
d)_1_ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeiratesrates)
- Jugendhilfeausschuss
Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder an.
Stimmberechtigt sind:
a) 9 Mitglieder des Rates oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer,
b) 6 Frauen und Männer, die von im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern vorgeschlagen sind, wobei Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen sind. Hinzu kommen gem. § 4 Abs. 3 beratende Mitglieder.
- Klima- und Umweltschutzausschuss
a)_21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in der Umweltschutzverbände)
- Wahlausschuss
Vorsitz Wahlleiter (Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebiets)
_10__ Beisitzer
- Wahlprüfungsausschuss
__14_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen).
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
a)_21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
c)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
d)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
e)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtmarketing e.V.)
- Personal- und Digitalisierungsausschuss
a)_11_ Ratsmitglieder
b)_1__ beratendes nicht stimmberechtigtes Mitglied (GSB)
c)_1__ beratendes nicht stimmberechtigtes Mitglied (Personalrat)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu A.:
Nach § 57 Abs. 1 GO NRW kann der Rat im Rahmen seiner Organisationskompetenz Ausschüsse bilden. Durch die Formulierung „der Rat“ wurde durch den Gesetzgeber klargestellt, dass bei der Bildung der Ausschüsse der hauptamtliche Bürgermeister Stimmrecht hat.
Zu B.:
Hingegen hat der hauptamtliche Bürgermeister kein Stimmrecht bei der Wahl der Ausschussmitglieder sowie hinsichtlich der Zusammensetzung der Ausschüsse (§ 58 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW).
Gem. § 57 Abs. 2 GO NRW muss in jeder Gemeinde ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden, wobei der Rat beschließen kann, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Der Rat kann insofern einen Haupt- und Finanzausschuss bilden.
Nach § 58 Abs. 3 GO NRW können mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses den jeweiligen Ausschüssen neben Ratsmitgliedern auch zum Rat wählbare sachkundige Bürger/innen angehören. Die Zahl der sachkundigen Bürger/innen darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen jedoch nicht erreichen. Insbesondere sind Ausschüsse nur dann beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt.
Bei einer angenommenen Ausschussgröße von 20 Personen dürfen demnach max. 9 sachkundige Bürger benannt werden.
Darüber hinaus können den Ausschüssen, mit Ausnahme des in § 59 Abs. 1 GO NRW genannten Ausschusses, auch volljährige sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.
Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich für sachkundige Einwohner/innen geltenden Voraussetzungen
- Einwohner im Sinne von § 21 GO NRW (in Herzogenrath ihre Wohnung haben)
- Volljährigkeit
- keine Inkompatibilität gem. § 13 KWahlG
- und Sachkunde besitzen
erfüllt werden müssen.
Schulleitungen, die nicht in Herzogenrath wohnen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. In diesen Fällen verbliebe dem Rat/Ausschuss die Möglichkeit, gem. § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW die betroffene Schulleitung als „Sachverständige“ zu den Beratungen zu zuziehen.
Gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 KwahlG NW besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die die Vertretung des Wahlgebiets wählt; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig.
Im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 13.10.2020 wurden von den ab dem 01.11.2020 im Rat der Stadt Herzogenrath vertretenden Fraktionen mündliche Anträge zur Bildung von Ausschüssen, zur Ausschussgröße sowie zur Hinzuziehung von sachkundigen Einwohnern gestellt.
Der Beschlussvorschlag spiegelt die Anträge wieder.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 57, 58, 59 und 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW
§ 2 Abs. 3 KWahlG NW
