Sitzungsvorlage - V/2020/352-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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03.11.2020
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Beschlussvorschlag
In Städten mit eigenem Jugendamt ist die Bildung eines Jugendhilfeausschusses als Pflichtausschuss erforderlich. Der Stadtrat wählt gem. § 71 SGB VIII und der §§ 4 und 5 des AG-KJHG sowie § 4 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Herzogenrath folgende Personen zu Mitgliedern dieses Jugendhilfeausschusses:
A) Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 Ziff. a) der Satzung des Jugendamtes (Mitglieder des Rates oder in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen):
Stimmberechtigte Mitglieder Stimmberechtigte Mitglieder als Vertreter/in
1. Herr Reinartz, Daniel Herr Mathieu, Walther
2. Herr Knehaus, Detlef Frau Ghallabi, Sonja
3. Frau Prast, Alexandra Herr Kuklik, Stefan
4. Frau Reichelt, Andrea Frau Zabel, Melanie
5. Herr Fuchs, Kilian Herr Paffen, Thomas
6. Herr Gasiorek, Michael Frau Spiertz, Gabriele
7. Frau Pütz, Jessica Frau Gülpen, Renate
8. Herr Mrotzek, Simon Herr Dr. Mohr, Paul Thomas
9. Frau Shad, Roxanna Herr Barth, Bruno
B) Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 Ziffer b) der Satzung des Jugendamtes (Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind, Jugend- und Wohlfahrtsverbände):
Stimmberechtigte Mitglieder Stimmberechtigte Mitglieder als Vertreter/in
1. Herr/Frau_______________________ Herr/Frau___________________________
2. Herr/Frau_______________________ Herr/Frau___________________________
3. Herr/Frau_______________________ Herr/Frau___________________________
4. Herr/Frau_______________________ Herr/Frau___________________________
5. Herr/Frau_______________________ Herr/Frau___________________________
6. Herr/Frau_______________________ Herr/Frau___________________________
C) Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes:
a) 1. Beigeordneter und Stadtkämmerer Hubert Philippengracht als Vertreter der Verwaltung und Bürgermeister Dr. Benjamin Fadavian als Vertreter.
b) Oliver Krings als Leiter des A 51 – Jugendamtes.
c) Richterin am Amtsgericht Dr. Julia Kerst als Vertreterin der Präsidenten des Landgerichts Aachen und Richterin am Amtsgericht Katrin Thierau-Haase als Vertreterin.
d) Uwe Voigtländer als Vertreter der Bundesagentur für Arbeit und Thomas Lauerhaas als Vertreter.
e) Schulleiterin Anika Ehrt, Grundschule Alt-Merkstein, als Vertreterin der örtlichen Schulleiterkonferenz.
f) Kriminalhauptkommissar Peter Arz als Vertreter für die Polizei Aachen und Kriminalhauptkommissarin Vera Vanderheiden als Vertreterin.
g) Wilfried Hammers für die Katholische Kirche und als Vertreter Herbert Naurath sowie Martina Schneider für die Evangelische Kirche und Pfarrerin Renate Fischer-Bausch als Vertreterin.
h) Jürgen Jekewitz als Vertreter des Stadtsportverbandes Herzogenrath e. V. und Holger Cleve als Vertreter.
i) Dr. Petra Lammers als Vertreterin des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen und Anne Schneider-Dahmen als Vertreterin.
j) Benennungen für die Vertretung des Integrationsrates liegen noch nicht vor.
k) Petra Schwarzenberg als Vertreterin des Jobcenters StädteRegion Aachen und Ralf Pütz als Vertreter.
l) Nicole Jüngst als Vertreterin für den Stadtelternrat Herzogenrath und Katharina Kneiß als Vertreterin.
m) Ludwig Clärding als Vertreter des Seniorenbeirates Herzogenrath.
n) entfällt, da für alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Ziff. a) gewählt wurde.
o) entfällt, da der Jugendbeirat gem. seiner Satzung auf Grund der Unterschreitung der Mindestanzahl an Mitgliedern derzeit aufgelöst ist.
Die Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erfolgt gem. § 50 Abs. 3 GO NRW im Wege einheitlicher Wahlvorschläge.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 1 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG – vom 12.12.1990 (GV. NRW. 1990 S. 664) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GV. NRW. 2014 S. 336) werden die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe durch das Jugendamt wahrgenommen.
Nach § 70 Abs. 1 SGB VIII besteht das Jugendamt aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.
Nach diesem dualistischen Aufbau ist der Jugendhilfeausschuss Teil des Jugendamtes. Er ist damit ein kommunaler Pflichtausschuss eigener Art, auf den grundsätzlich die Bestimmungen des Kommunalrechts über beschließende Ausschüsse anzuwenden sind. Beschlussrecht besteht im Rahmen der Satzung des Jugendamtes und der vom Rat bereitgestellten Mittel.
Der § 71 SGB VIII, die §§ 4 und 5 des AG-KJHG und die Satzung (§ 4) des Jugendamtes der Stadt Herzogenrath regeln die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Nach § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und mehrere beratende Mitglieder (siehe § 4 Abs. 3) an. Aus welchem Personenkreis die Mitglieder zu wählen sind, ergibt sich aus den Absätzen 2 und 3 des § 4.
Da die Höchstzahl der stimmberechtigten Mitglieder gesetzlich auf 15 Personen einschließlich der/des Vorsitzenden beschränkt ist, entfallen auf die freien Träger insgesamt höchstens sechs Sitze.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft von dieser gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum Zusammentreten des neugewählten Jugendhilfeausschusses aus.
Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen. Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann nur gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft angehören kann.
Für die neun dem Rat angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses findet das Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer, Anwendung.
Der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und dessen/deren Stellvertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Soweit möglich, ist bei der Wahl ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. Die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände, sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen.
Zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gem. § 4 Abs. 2 Ziff. b) sind von den freien Trägern der Jugendhilfe und Wohlfahrtsverbänden bis zum 23.10.2020 folgende Vorschläge eingegangen (die Reihenfolge ist rein zufällig und stellt keine Wertung dar):
- Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.:
- Esther Tewes, Maria-Montessori-Str. 99, 52134 Herzogenrath, eine Vertretung wurde nicht benannt
- Arbeiterwohlfahrt, Ortsvereine Kohlscheid, Herzogenrath, Niederbardenberg und Merkstein:
- Jannik-Oliver Zabel, Geilenkirchener Str. 18, 52134 Herzogenrath, und als Vertreter Günter Prast, Fliederstr. 14, 52134 Herzogenrath.
- SJD – Die Falken, Ortsverein Herzogenrath-Merkstein:
- Aylin Duman, Hauptstr. 110, 52134 Herzogenrath, und als Vertreter Bünyamin Yilanci, Plitscharder Str. 106, 52134 Herzogenrath.
- NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Herzogenrath-Merkstein e. V.:
- Tatjana Krampitz, Eintrachtstr. 3, 52134 Herzogenrath, eine Vertretung wurde nicht benannt.
- Stadtjugendring Herzogenrath:
- Justin Behamberger, Asternstraße 30, 52134 Herzogenrath und als Vertreter Stefan Fischer, Gierlichstr. 14, 52134 Herzogenrath.
- Der Paritätische NRW, Kreisgruppe StädteRegion Aachen:
- Jasmin Schneider, Himmelreich 11, 52134 Herzogenrath (Dt. Kinderschutzbund OV Alsdorf/Herzogenrath/Würselen) und als Vertreter Boris Lenzen, Mevenheide 9a, 52134 Herzogenrath (Roda Kindertreff e.V.).
- Lebenshilfe Aachen e.V.:
- Tobias Sinzig, Lindenstr. 18, 52134 Herzogenrath, eine Vertretung wurde nicht benannt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. b) der Satzung des Jugendamtes sind aus diesem Personenkreis sechs Mitglieder mit den jeweils persönlichen Vertretern/innen zu wählen.
Da nicht von allen freien Trägern der Jugendhilfe und den Wohlfahrtsverbänden eine Vertretung benannt wurde, wird die Verwaltung bei diesen Institutionen noch um die Benennung von Stellvertretungen nachsuchen. Diese können dann nach erfolgter Mitteilung in der jeweils folgenden Ratssitzung gewählt werden.
Für die Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath liegen bislang folgende Benennungen der jeweiligen Körperschaften vor:
a) 1. Beigeordneter und Stadtkämmerer Hubert Philippengracht als Vertreter der Verwaltung und Bürgermeister Dr. Benjamin Fadavian als Vertreter.
b) Oliver Krings als Leiter des A 51 – Jugendamtes.
c) Richterin am Amtsgericht Dr. Julia Kerst als Vertreterin der Präsidenten des Landgerichts Aachen und Richterin am Amtsgericht Katrin Thierau-Haase als Vertreterin.
d) Uwe Voigtländer als Vertreter der Bundesagentur für Arbeit und Thomas Lauerhaas als Vertreter.
e) Schulleiterin Anika Ehrt, Grundschule Alt-Merkstein, als Vertreterin der örtlichen Schulleiterkonferenz. Eine Vertretung wurde nicht benannt.
f) Kriminalhauptkommissar Peter Arz als Vertreter für die Polizei Aachen und Kriminalhauptkommissarin Vera Vanderheiden als Vertreterin.
g) Wilfried Hammers für die Katholische Kirche und als Vertreter Herbert Naurath sowie Martina Schneider für die Evangelische Kirche und Pfarrerin Renate Fischer-Bausch als Vertreterin.
h) Jürgen Jekewitz als Vertreter des Stadtsportverbandes Herzogenrath e. V. und Holger Cleve als Vertreter.
i) Dr. Petra Lammers als Vertreterin des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen und Anne Schneider-Dahmen als Vertreterin.
j) Benennungen für die Vertretung des Integrationsrates liegen noch nicht vor.
k) Petra Schwarzenberg als Vertreterin des Jobcenters StädteRegion Aachen und Ralf Pütz als Vertreter.
l) Nicole Jüngst als Vertreterin für den Stadtelternrat Herzogenrath und Katharina Kneiß als Vertreterin.
m) Ludwig Clärding als Vertreter des Seniorenbeirates Herzogenrath. Eine Vertretung wurde nicht benannt.
n) entfällt, da für alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Ziff. a) gewählt wurde.
o) entfällt, da der Jugendbeirat gem. seiner Satzung auf Grund der Unterschreitung der Mindestanzahl an Mitgliedern derzeit aufgelöst ist.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 70, 71 SGB VIII
§§ 4 und 5 AG-KJHG
§ 4 der Satzung für das Jugendamt Herzogenrath
