Sitzungsvorlage - V/2016/017-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes I/ 60 “Apolloniastraße“ (vgl. Drucksachennr. V/2016/017).

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe, Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung:

Durch die Maßnahme wird der Geltungsbereich des sich bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes I/ 60 Apolloniastraße geändert.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Herzen der Stadt Herzogenrath und wird im Norden durch die Apolloniastraße und im Osten durch die Straße “An der Wurm“ begrenzt. Die Straße „Afdener Straße“ stellt die südliche Begrenzung dar. Im Westen ist das Plangebiet durch die angrenzende, bereits vorhandene Bebauung begrenzt.

 

Derzeit wird in der Herzogenrather Innenstadt das Integrierte Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte umgesetzt. Dieses lässt dem Herzstück der Innenstadt, dem Ferdinand-Schmetz-Platz, sowie der näheren Umgebung besondere Aufmerksamkeit zukommen. Im Zuge dessen wurde das Werkstatt-Verfahren Ferdinand-Schmetz-Platz bereits erfolgreich umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wurde durch eine umfassende Bürgerbeteiligung die zukünftige städtebauliche Entwicklung für das Gebiet in Form eines Rahmenplans erarbeitet. Dieser sieht eine Schließung des Wohnblocks Apolloniastraße/ Afdener Straße vor. So wird eine Raumkante zur angrenzenden Freifläche geschaffen (vgl. V/2019/315-E02).

Eine weitere Maßnahme betrifft die Freifläche an der Afdener Straße, welche derzeit als Parkplatz genutzt wird. Die Freifläche soll künftig Aufenthaltsqualität erhalten und zum Verweilen einladen. Daher ist eine gestaltete Parkanlage geplant und befindet sich derzeit in der Phase der Vorentwurfsplanung (vgl. V/2020/469).

 

Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes I/ 60 “Apolloniastraße“ muss der Geltungsbereich, welcher durch den Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2016 durch den Umwelt- und Planungsausschuss beschlossen wurde, an die aktuelle Situation angepasst und somit neu gefasst werden.

 

Bei der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes I/60 “Apolloniastraße“ galten andere Rahmenbedingungen, welche dem gegenwärtigen Zustand nicht mehr entsprechen.

Damals befand sich die Kindertagesstätte K.I.D.S. e.V. in dem heute leer stehenden Gebäude an der Afdener Straße 19. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschluss war nicht absehbar, dass die Kita umziehen wird, wodurch keine Planungsabsichten für das Haus bestanden. In der Zwischenzeit ist die Kita jedoch aus dem Haus ausgezogen, wodurch sich eine Planungs- und Nutzungsänderung ergab.

 

Um diesen aus städtebaulicher Sicht bedeutenden Bereich ganzheitlich zu steuern, muss das Gebiet umfassend betrachtet werden. Somit ist es unumgänglich, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I/ 60 “Apolloniastraße“ zu verändern und somit die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, um den Bereich neu zu gestalten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage:  umlicher Geltungsbereich Bebauungsplan I/ 60 “Apolloniastraße“

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Anlagen

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