Sitzungsvorlage - V/2016/017-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I/60 "Apolloniastraße" Hier: Änderung des Geltungsbereichs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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18.03.2021
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe, Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung:
Durch die Maßnahme wird der Geltungsbereich des sich bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes I/ 60 „Apolloniastraße“ geändert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Herzen der Stadt Herzogenrath und wird im Norden durch die Apolloniastraße und im Osten durch die Straße “An der Wurm“ begrenzt. Die Straße „Afdener Straße“ stellt die südliche Begrenzung dar. Im Westen ist das Plangebiet durch die angrenzende, bereits vorhandene Bebauung begrenzt.
Derzeit wird in der Herzogenrather Innenstadt das Integrierte Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte umgesetzt. Dieses lässt dem Herzstück der Innenstadt, dem Ferdinand-Schmetz-Platz, sowie der näheren Umgebung besondere Aufmerksamkeit zukommen. Im Zuge dessen wurde das Werkstatt-Verfahren Ferdinand-Schmetz-Platz bereits erfolgreich umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wurde durch eine umfassende Bürgerbeteiligung die zukünftige städtebauliche Entwicklung für das Gebiet in Form eines Rahmenplans erarbeitet. Dieser sieht eine Schließung des Wohnblocks Apolloniastraße/ Afdener Straße vor. So wird eine Raumkante zur angrenzenden Freifläche geschaffen (vgl. V/2019/315-E02).
Eine weitere Maßnahme betrifft die Freifläche an der Afdener Straße, welche derzeit als Parkplatz genutzt wird. Die Freifläche soll künftig Aufenthaltsqualität erhalten und zum Verweilen einladen. Daher ist eine gestaltete Parkanlage geplant und befindet sich derzeit in der Phase der Vorentwurfsplanung (vgl. V/2020/469).
Im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes I/ 60 “Apolloniastraße“ muss der Geltungsbereich, welcher durch den Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2016 durch den Umwelt- und Planungsausschuss beschlossen wurde, an die aktuelle Situation angepasst und somit neu gefasst werden.
Bei der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes I/60 “Apolloniastraße“ galten andere Rahmenbedingungen, welche dem gegenwärtigen Zustand nicht mehr entsprechen.
Damals befand sich die Kindertagesstätte K.I.D.S. e.V. in dem heute leer stehenden Gebäude an der Afdener Straße 19. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschluss war nicht absehbar, dass die Kita umziehen wird, wodurch keine Planungsabsichten für das Haus bestanden. In der Zwischenzeit ist die Kita jedoch aus dem Haus ausgezogen, wodurch sich eine Planungs- und Nutzungsänderung ergab.
Um diesen aus städtebaulicher Sicht bedeutenden Bereich ganzheitlich zu steuern, muss das Gebiet umfassend betrachtet werden. Somit ist es unumgänglich, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I/ 60 “Apolloniastraße“ zu verändern und somit die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, um den Bereich neu zu gestalten.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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385,2 kB
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