Sitzungsvorlage - V/2020/450
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der zeichnungsberechtigten Ausschussmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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18.03.2021
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 52 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 24 § 26 ff. Geschäftsordnung ist über die im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die dem Vorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird.
Weiterhin wird die Niederschrift gem. § 24 Abs. 3 und § 26 Geschäftsordnung von einem zeichunungsberechtigten Ausschussmitglied unterzeichnet. Entsprechend ist ein zeichungsberechtigtes Ausschussmitglied sowie für den Verhinderungsfall eine Stellvertretung zu wählen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 52 GO NRW; §§ 24, 26 ff. Geschäftsordnung
