Sitzungsvorlage - V/2020/455

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt die Bürgeranregung des Kohlscheider Bürger e.V. vom 05.09.2020 zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die glichkeit der Vergabe der städtischen Grundstücke in dem Bebauungsplangebiet II/66A nach der Qualität des Entwurfs (Konzeptvergabe) zu prüfen.  

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

keine

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.09.2020 regt der Verein Kohlscheider Bürger e.V. an, dass die Vergabe der städtischen Grundstücke im Gebiet der Markttangente in Kohlscheid (B-Plan II/66A) nach Qualität des Entwurfs (Konzeptvergabe) erfolgt.

 

Der genaue Wortlaut der Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW kann der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

Die Verwaltung begrüßt die Initiative des Vereins und steht der vorgeschlagenen Grundstücksvergabe offen gegenüber.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, welche Flächen in dem Bebauungsplangebiet II/66A Am Langenberg zur Veräußerung zur Verfügung stehen werden. Hierfür sind vor allem die aktuell geführten Gespräche mit den Grundstückseigentümern zur Erschließung der rückwärtigen Flächen abzuwarten.

 

Die Verwaltung wird, sobald die vorgenannten Gespräche und Planungen soweit fortgeschritten sind, dass über eine Vergabe der städtischen Grundstücke nachgedacht werden kann, zum Thema der Konzeptvergabe eine entsprechende Vorlage in den Ausschuss einbringen.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

rgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1: Bürgeranregung Verein Kohlscheider Bürger e.V.

Reduzieren

Anlagen

Loading...