Sitzungsvorlage - V/2021/027

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beauftragt die Verwaltung, schnellstmöglich einen Entwurf des B-Plans II/66 B „Kohlscheid-Langenberg Teil B“ zu erarbeiten und vorzulegen.

 

  1. Der Ausschuss für  Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt auf Grund der Darstellung im Sachverhalt die Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes II/66 A „Kohlscheid Zentrum-Langenberg Teil A“ zur Erhöhung der Geschossigkeit auf IV Geschosse ab.

 

  1. Der Antrag, mindestens 30 % der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu erstellen, wird zur Kenntnis genommen und gemäß der Ausführungen im Rahmen der Grundstücksvermarktung beachtet.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung: Auswirkungen auf den Klimaschutz sind im Zuge der Bearbeitung zu ermitteln.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Fraktion SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14.12.2020 zum Bebauungsplan II/66 „Kohlscheid Zentrum-Langenberg“ ist als Anlage beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung ist nachfolgender Sachverhalt zu ergänzen:

 

Zu 1.

Die Verwaltung wird für eine der nächsten Sitzungen einen Entwurf für den Bebauungsplan II/66 B „Kohlscheid Zentrum-Langenberg“ Teil B erarbeiten. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses sind bereits Anregungen zu verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten eingegangen. Hier sollte auch im Zusammenhang mit Planungen im Bereich des Bebaungsplanes II/67 „Kohlscheid Zentrum-Markt“ ein übergreifendes städtebauliches Nutzungskonzept erstellt werden.

 

Zu 2.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren II/66 A wurde durch Anwohner angeregt, statt einer III-geschossigen Bauweise nur II Geschosse festzusetzen. Gemäß der Abwägung wurde diesen Anregungen nicht gefolgt, da es sich bei den für eine III-geschossige Bebauung ausgewiesenen Bereichen um einen zentrumsnahen Standort im Übergangsbereich zu einem Wohngebiet handelt. Im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbegehung sowie durch Vorlage einer Visualisierung der Markttangente mit einer angrenzenden III-geschossigen Bebauung bei einer Bürgerversammlung, wurde versucht, die Bedenken gegen eine III-geschossige Bauweise auszuräumen. Die Verwaltung rät daher auf Grund des der Stadt entgegengebrachten Vertrauens der Beteiligten auf den Bestand der III-geschossigen Festsetzung von einer Einleitung eines Änderungsverfahrens ab.

 

Zu 3.

Da es gemäß dem BauGB keine rechtlichen Möglichkeiten der Festsetzung einer Quote für öffentliche geförderten Wohnungsbau gibt, wird die Verwaltung im Rahmen der Grundstücksgeschäfte bei den städtischen Grundstücken eine vertragliche Regelung im Sinne des Antrages erarbeiten.

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Herzogenrath vom 14.12.2020

Reduzieren

Anlagen

Loading...