Sitzungsvorlage - V/2021/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederherstellung der Blumenwiese Ecke Berger-/Dammstraße hier: Antrag der UBL-Fraktion vom 17.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Dezernat 3; Amt 61 - Stadtplanungsamt; Amt 63 - Bauordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Klima- und Umweltschutzausschuss
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Entscheidung
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25.03.2021
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Beschlussvorschlag
Der Klima- und Umweltschutzausschuss lehnt den Antrag der UBL-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath, zum jetzigen Zeitpunkt eine Blühwiese auf der Fläche Berger-/Dammstraße zu installieren, ab.
Stattdessen beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, die in 2018 beseitigte Blühwiese an der Ecke Berger-/Dammstraße im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes neu zu gestalten. Dabei soll die Fläche insbesondere Lebensraum für Insekten zum Erhalt der Artenvielfalt bieten und auch gestalterisch attraktiv für das Stadtbild hergerichtet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Arbeiten für die geplante Neuanlage der Fläche werden überwiegend von städtischen Mitarbeitern durchgeführt und die Kosten im Rahmen der Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes (InHK) berücksichtigt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
X | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Nach der Umgestaltung der Fläche im Rahmen des InHK bietet das besagte Areal zusätzlichen Lebensraum für Insekten und Lebewesen und fördert in diesem Sinne die Artenvielfalt in der Innenstadt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.12.2020 beantragt die UBL-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath, die in 2018 beseitigte Blühwiese an der Ecke Berger-/Dammstraße möglichst schnell wiederherzustellen.
Als Begründung führt die UBL-Fraktion aus, dass die genannte Fläche bis 2018 als blühende Blumenwiese genutzt wurde, die nicht nur optisch schön anzusehen, sondern auch für die Umwelt sinnvoll und nützlich gewesen sei. An dieser Stelle verlaufe eine fußläufige Zuwegung zum Parkplatz Bergerstraße und in das Broichbachtal, welche von vielen Bürger*innen gern und häufig benutzt werde.
In 2018 wurde die Blumenwiese von der Verwaltung entfernt und festes Material aufgetragen.
Das jetzige Erscheinungsbild werde jetzt häufig als hässlich beklagt, staube im Sommer und sei hinsichtlich der wünschenswerten Artenvielfalt absolut kontraproduktiv. Bevor das „Integrierte Handlungskonzept“ (InHK) für Herzogenrath-Mitte nun umgesetzt werde und es zu Veränderungen komme, solle vorab die Blühwiese wiederhergerichtet werden.
Zum genauen Wortlaut des Schreibens der UBL-Fraktion wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Im Jahr 2018 wurde die im vorliegenden Antrag benannte 120 m² große Fläche von der Verwaltung bearbeitet und mit Kalksteinschotter versehen. Hintergrund dieser Maßnahme war, dass der Verwaltung eine Vielzahl von Anwohner- und Bürgerbeschwerden vorlagen, dass die betreffende Blühwiese regelmäßig als Hundeklo genutzt und für die Ablagerung von Abfällen missbraucht werde. Dies war den unmittelbaren Anwohnern aus olfaktorischen, hygienischen und ästhetischen Gründen nicht mehr zuzumuten.
Im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes (InHK) hat die Verwaltung nunmehr vorgesehen, die Fläche ökologisch und gestalterisch attraktiver zu gestalten. Dabei wird die Verwaltung bei der Umgestaltung zur Steigerung der Artenvielfalt darauf achten, insbesondere den Insekten neuen Lebensraum anzubieten. Auch soll das Erscheinungsbild des Bereiches als „Tor zum Broichbachtal“ wieder an Anziehungskraft gewinnen.
Da die Neugestaltung des Areals schon bis zum Sommer 2021 geplant ist, sieht die Verwaltung es zum jetzigen Zeitpunkt nicht als zweckmäßig an, noch eine „provisorische“ Einsaat mit einer Wildblumenwiese vorzunehmen, welche in Kürze aufgrund der Maßnahme im Rahmen des InHK wieder beseitigt werden muss.
Rechtliche Grundlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath zum InHK, Landes- und Bundesforstgesetzgebung;
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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403,2 kB
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