Sitzungsvorlage - V/2021/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung der Planung zur Neugestaltung des Spielplatzes "Kircheichstraße/Ecke Zellerstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.02.2021
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Spielplatzes Kircheichstraße/Ecke Zellerstraße zu und beauftragt die Verwaltung zur entsprechenden Anschaffung der Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände sowie mit der Herstellung des Spielplatzes.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes an der Kircheichstraße/Ecke Zellerstraße ist im Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebietes Kämpchenstraße/Dornkaulstraße zu betrachten. Hierzu wird grundsätzlich auf die Ausführungen der Verwaltung unter V/2016/365 und V/2017/349 verwiesen.
Der Kleinkinderspielplatz innerhalb des Neubaugebietes ist seit September 2019 in Betrieb und wurde am 24.10.2019 offiziell eröffnet.
Um den gemäß der quantitativen Planungsgrundlage für die Spielflächenbedarfsplanung in Herzogenrath (9 m2 pro Kind im Radius 400 m Fußweg) für die beiden Sozialräume 10.2 und 11.3, in denen das Neubaugebiet liegt, die erforderliche Spielplatzversorgung sicherzustellen sowie die Schaffung eines Spielplatzes der Kategorie A im Stadtteil Kohlscheid zu realisieren, haben sich Verwaltung und Jugendhilfeausschuss seinerzeit für die Nutzung und Aufwertung des vorhandenen Spielplatzes an der Kircheichstraße entschieden.
Spielplätze der Kategorie A haben eine zentrale Funktion für einen Ort bzw. Ortsteil. Sie dienen allen Altersstufen und sollen möglichst vielfältige Spielbetätigungen – auch für Erwachsene/Senioren vorhalten. Sie sollen eine Nettospielfläche von mindestens 1.500 m2 Größe aufweisen.
Mit den Spielplätzen „Im Bovental“ in Herzogenrath – Mitte und dem „Wasserspielplatz an der Floeßerstraße“ in Herzogenrath – Merkstein ist der Stadtteil Herzogenrath – Kohlscheid bislang der einzige ohne eine Spielplatzfläche, die der Größe nach der Kategorie A entspricht.
Der bereits vorhandene städtische Kinderspielplatz an der Kircheichstraße/Ecke Zellerstraße und die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche erfüllen die erforderliche Größe für einen Spielplatz der Kategorie A. Ebenfalls ist der Spielplatz fußläufig innerhalb von fünf Minuten vom Neubaugebiet Kämpchenstraße/Dornkaul aus zu erreichen.
Gemäß den Vereinbarungen mit der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Herzogenrath mbH als zuständiger Erschließungsträger für das Neubaugebiet Kämpchenstraße/Dornkaulstraße stehen für die Ausstattung des Spielplatzes insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.
Der Spielplatz hat eine Größe von ca. 3200 Quadratmetern. Bedingt durch die nicht freigegebenen Haushaltsmittel in den Jahren 2017 und 2018 für die Unterhaltung der Spielplätze durch die Kommunalaufsicht im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes befindet sich der Spielplatz insgesamt in einem sehr schlechten Allgemeinzustand.
Die beiden Großspielanlagen mussten aus Sicherheitsgründen im Jahr 2018 ersatzlos demontiert werden. Einzig die auf dem Spielplatz befindliche Seilbahn kann/soll in die Neuplanung integriert werden.
Die Einfriedung des Spielplatzes erfolgt durch einen Stabgitterzaun (Höhe: 1,23 m) zur angrenzenden Wohnbebauung und zur Straßenseite. Zum vorhanden Bahndamm/ehemaligen Bahntrasse hin wird auf eine Einfriedung verzichtet, da durch die Topographie eine gut erkennbare räumliche und ausreichende sicherheitstechnische Abtrennung bereits vorhanden ist.
Wie auf allen Spielplätzen in der Stadt Herzogenrath üblich erfolgt eine Ausstattung des Spielplatzes mit Abfallbehältern und (jugendgerechten) Sitzbänken sowie mit einem Spielplatzschild und einer Wegsperre. Der Zugang des Spielplatzes erfolgt einerseits von der Straßenseite und andererseits über den vorhandenen Bahndamm.
Der Schwerpunkt der Planung sieht einen Spielplatz vor, der generationenübergreifend für alle Altersgruppen attraktiv ist, mit dem Fokus auf ältere Kinder und Jugendliche.
Dementsprechend sehen die Planungen die Anschaffung folgender Spielgeräte vor:
- Seilpyramide mit Seilparcour
- Outdoor Fitnessgeräte
- Bolzplatz mit Fußballtoren
- Großspielanlage mit Rutschen- und Schaukelturm
- 2-Turm Spielanlage für kleinere Kinder
- Seilbahn (bereits vorhanden)
- Obligatorische Ausstattungsgegenstände (Abfalleimer, Sitzbänke, Spielplatzschild)
Der Kleinkinderbereich inklusive des Spielgerätes wird mit Palisaden eingefasst und mit Sand aufgefüllt. Hierdurch entsteht ein ca. 60 m2 großer Sandkasten mit dem Spielgerät in der Mitte.
Alle vorgesehenen Spielgeräte entsprechen der für den öffentlichen Spielplatzbereich gültigen DIN EN 1176.
Eine entsprechende Entwurfsplanung ist als Anlage beigefügt.
Wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.11.2020 mündlich mitgeteilt, hat es auf Grund der Coronapandemie bei dem Planungstermin im Rahmen der Bürgerbeteiligung für den Spielplatz am 08.10.2020 zur Gestaltung des Spielplatzes, leider keine persönlichen Resonanzen von Kindern und Familien gegeben.
Daraufhin wurden sowohl die direkten Anwohner*innen als auch die Bewohner*innen im Umfeld des Spielplatzes nochmal per Email und/oder Einwurf eines Informationsflyers über die Ideen und Planungen der Verwaltung zur Neugestaltung des Spielplatzes in Kenntnis gesetzt.
Die darauf vereinzelten Rückmeldungen von Familien und Bürger*innen wurden bei der Gestaltung mit berücksichtigt, sofern dies finanziell umsetzbar ist.
In diesem Zusammenhang sind an die Verwaltung auch Wünsche bzw. Forderungen zur Anbringung von Elementen zur Lärmminderung bzw. Abtrennung der Spielfläche hin zu den angrenzenden Wohnhäusern herangetragen worden. Unabhängig davon, dass die Errichtung von „Lärmschutzelementen“ aufgrund des zur Verfügung stehenden Budgets nicht realisiert werden kann ist die Verwaltung grundsätzlich der Auffassung, dass die Spielplätze und Spielflächen für Kinder und Familien in Herzogenrath nicht durch einen abschottenden Charakter gekennzeichnet sein sollten.
Gleichwohl wird die Verwaltung bei der Auswahl der Spielgeräte und Anordnung der einzelnen Elemente (z. B. Fußballtore, Sitzgelegenheiten, etc.) auf dem Spielplatz darauf achten, dass die Bedürfnisse der unmittelbaren Anwohner*innen nicht außer Acht gelassen werden.
Die Ausschreibung bzw. Beschaffung der Spielgeräte wird unmittelbar nach in Kraft treten der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 erfolgen, damit die Neugestaltung des Spielplatzes Kircheichstraße/Ecke Zellerstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden kann.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß der §11 SGB VIII sind junge Menschen, die zur Förderung ihrer erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher Entwicklung und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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995,9 kB
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