Sitzungsvorlage - V/2021/104
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung der Haushaltsvoranschläge des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschusses als Fachausschuss und gesetzlicher Bestandteil des Jugendamtes die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2021 und die Folgejahre zur Beratung vor.
Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereit gestellten Mittel. Insoweit bildet die Haushaltssatzung die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die Entscheidungen im Jugendhilfeausschuss.
Als Anlagen sind die konsumtiven und investiven Haushaltsvoranmeldungen des Jugendamtes für den Haushalt 2021 beigefügt, die Grundlage für die weitergehenden Beratungen des Haupt- und Finanzausschuss am 23.02.2021 und des Stadtrates am 16.03.2021 sind.
Die Ansätze sind aus heutiger Sicht bedarfsgerecht im Rahmen einer notwendigen, wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung kalkuliert, so dass eine Aufgabenerfüllung im Umfang der gesetzlichen und freiwilligen Leistungen im Rahmen der vorliegenden Beschlüsse aus derzeitiger Sicht gewährleistet ist.
Im Ergebnisplan werden die Haushaltsansätze des Jugendamtes in sieben Produkte zusammengefasst:
Produkt 0534110 „Unterhaltsvorschuss“
Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“
Produkt 0636210 „Allgemeine Förderung junger Menschen“
Produkt 0636510 „Tageseinrichtungen für Kinder – Freie Träger“
Produkt 0636520 „Tageseinrichtung für Kinder in städtischer Trägerschaft“
Produkt 0636610 „Einrichtungen der Jugendarbeit – Freie Träger“
Produkt 0636620 „Einrichtungen der Jugendarbeit in städtischer Trägerschaft und städtische Spielplätze“
Es wird darauf hingewiesen, dass Auszahlungen für bauliche Maßnahmen (Kita-Neubauten etc.) im Budget des Dezernat III ausgewiesen sind.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehört die Vorberatung des Haushaltsplanes der öffentlichen Jugendhilfe zur Aufgabenwahrnehmung des Jugendhilfeausschuss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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