Sitzungsvorlage - V/2021/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

 

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt das Engagement der kath. Pfarrei St. Willibrord Merkstein zur Unterstützung von Kindern und Familien in Herzogenrath im Rahmen der Coronapandemie.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Durchführung einer digitalen Konferenz, um gemeinsam mit potentiellen Kooperationspartnern die Umsetzung eines Unterstützungsprojektes abzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung und Sport:

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er begrüßt das Engagement der kath. Pfarrei St. Willibrord Merkstein zur Unterstützung von Kindern und Familien in Herzogenrath im Rahmen der Coronapandemie.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Derzeit keine finanziellen Auswirkungen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgehend von den Auswirkungen der Coronapandemie, insbesondere im Hinblick auf Kinder und benachteiligte Familien, hat die katholische Pfarrei St. Willibrord Merkstein mit Datum vom 20.01.2021 eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW zur Kostenübernahme für die Durchführung eines „Aufholprojektes“ sowie zur aktiven Unterstützung des Projektes durch die Schulen und das Jugendamt eingereicht.

 

Entsprechende Informationen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

Seitens der Verwaltung wird die Initiative der katholischen Pfarrei St. Willibrord Merkstein begrüßt, da sicherlich davon ausgegangen werden kann, dass sowohl durch die Schließung von schulischen Bildungseinrichtungen als auch von außerschulischen Bildungsangeboten, ein entsprechender Unterstützungsbedarf besteht.

 

Gleichwohl sind die Verwaltung und einzelne, im Projektantrag aufgeführte mögliche Kooperationspartner für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojektes, über die Vorgehensweise der Antragsteller irritiert, da es im Vorfeld des Antrages keine Anfrage bzw. Kommunikation zur Gestaltung und Umsetzung dieser Projektidee gegeben hat.

 

Gerade vor dem Hintergrund der in Herzogenrath schon an vielen Stellen existierenden Einrichtungen und Initiativen, die bereits seit dem 1. Lockdown mit verschiedenen und zahlreichen (ehrenamtlichen) Angeboten die Kinder und Familien begleiten und unterstützen, ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, ein o.a. gedachtes „Aufholprojekt“ zwischen allen potentiellen und beteiligten Kooperationspartnern gemeinsam abzustimmen und vorzubereiten.

 

Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass – analog zu dem 1. Lockdown – ggfls. auch seitens des Schulministeriums NRW noch verschiedene Unterstützungsangebote bzw. Förderprogramme für die Schulferienzeiten angeboten und dann umgesetzt werden.

 

Hinsichtlich der Finanzierung eines solchen „Aufholprojektes“ ist es auch Sicht der Verwaltung ebenso erforderlich zu prüfen, welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Umsetzung eines entsprechenden Projektes genutzt werden können.

 

Unter Berücksichtigung der o.a. Aspekte schlägt die Verwaltung vor, dass unter Federführung des Jugendamtes kurzfristig eine digitale Konferenz mit den Initiatoren des „Aufholprojektes“ sowie allen potentiellen Kooperationspartnern in Herzogenrath stattfindet, um die passgenaue Umsetzung einer Unterstützung von Kindern und Familien und die Entwicklung konkreter Angebote gemeinsam abzustimmen und vorzubereiten.

 

Hinsichtlich der Finanzierung solcher Unterstützungsprojekte geht die Verwaltung grundsätzlich davon aus, dass die erforderlichen Mittel sowohl unter Einbeziehung von Fördermitteln als auch im Rahmen der kommunal zur Verfügung stehenden bzw. angemeldeten Haushaltsmittel (vorbehaltlich einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung) und durch die Beteiligung der einzelnen Kooperationspartner (z. B. durch Sachleistungen) insgesamt aufgebracht werden können.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 24 GO NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Bürgeranregung nach § 24 GO NRW der katholischen Pfarrei St. Willibrord Merkstein vom 20.01.2021

 

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Anlagen

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