Sitzungsvorlage - V/2021/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beauftragt die Verwaltung die Skaterelemente auf der bisherigen Fläche an der Zellerstraße wieder aufzustellen und durch entsprechende bauliche Maßnahmen eine kombinierte Nutzung als Schulhoffläche und Skateranlage sicher zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

 

Die erforderlichen Finanzmittel für die erforderlichen Baumaßnahmen stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Folge der Erweiterungsbaumaßnahmen für die Gesamtschule Kohlscheid konnte die Skateranlage an der Zellerstraße seinerzeit nicht an ihrem bisherigen Standort verbleiben und musste Mitte des Jahres 2017 kurzfristig auf Grund von Erkundungs- und Sicherungsarbeiten abgebaut und eingelagert werden.

 

Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im vergangenen Jahr wurde durch die Verwaltung entschieden die Elemente der Skateranlage zunächst wieder auf der ursprünglichen Fläche an der Zellerstraße aufzustellen.

 

Auf Grund der gestiegenen Schülerzahl an der Gesamtschule Kohlscheid (Berechnungsgrundlage: 850 Schüler*innen) und dem damit erhöhten Bedarf an die Schulhoffläche ist durch die Verwaltung eine kombinierte Nutzung des ehemals ausschließlich für die Skateranlage zur Verfügung stehenden Areals vorgesehen.

 

Durch entsprechende bauliche Maßnahmen (Einfriedung der Fläche mit abschließbaren Eingangstoren zur Schule und Straße hin) kann während der Unterrichtszeit eine Nutzung der Fläche als Schulhof und außerhalb der Schulzeiten als Skaterfläche sichergestellt werden. Das auf- und abschließen der Zugangstore kann im Rahmen der regulären Hausmeistertätigkeit an der Schule (nachmittags bzw. freitags bei Schulende und jeweils morgens bei Schulbeginn) erfolgen.

 

Über diese geplante Vorgehensweise hat die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 17.11.2020 mündlich informiert.

 

Mit Schreiben vom 07.12.2020 beantragt die CDU-Fraktion die Verwaltung zu beauftragen, die demontierte Skateranlage in Kohlscheid nicht mehr auf dem Schulhofgelände der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule aufzubauen. Stattdessen soll die Verwaltung beauftragt werden, einen besser geeigneten Ort zu finden, der den Forderungen der Anlagennutzer, der Schule und der Anwohner entgegenkommt.

Weitere Ausführungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist im Hinblick auf den Standort für die Skateranlage in Kohlscheid zunächst die abschließende Schulentwicklungsplanung abzuwarten. Sofern sich hieraus und der mittelfristigen Zusammenlegung der beiden Standorte der Gesamtschule Kohlscheid am Standort Kircheichstraße eine Notwendigkeit ergeben sollte, dass eine kombinierte Nutzung der bisherigen Skaterfläche dauerhaft nicht möglich ist, wird die Verwaltung prüfen, inwiefern im Stadtteil Kohlscheid alternative Flächen für eine Nutzung als Skateranlage zur Verfügung stehen und in Frage kommen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte bei der Prüfung möglicher Standorte berücksichtigt werden, dass es nicht in erster Linie darum geht, Jugendlichen die Plätze zur Verfügung zu stellen, an denen der geringste Störfaktor gegeben ist. Darüber hinaus sollte die Suche und Auswahl potentieller Standorte durch ein hohes Maß an Beteiligung der Jugendlichen im Stadtteil Kohlscheid gekennzeichnet sein. Andernfalls besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass der ausgewählte Standort nicht angenommen wird.

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, die Skaterelemente auf der bisherigen Fläche an der Zellerstraße wieder aufzustellen und durch entsprechende bauliche Maßnahmen eine kombinierte Nutzung als Schulhoffläche und Skateranlage sicher zu stellen.

 

Insofern sich aus der abschließenden Schulentwicklungsplanung sowie der mittelfristigen Zusammenlegung der beiden Standorte der Gesamtschule Kohlscheid am Standort Kircheichstraße und den Erfahrungen aus der kombinierten Nutzung der Fläche eine Notwendigkeit ergeben sollte einen Alternativstandort für eine Skateranlage in Stadtteil Kohlscheid zu suchen, wird die Verwaltung entsprechende Prüfungen vornehmen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemäß der §11 SGB VIII sind junge Menschen, die zur Förderung ihrer erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

 

Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher Entwicklung und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 07.12.2020

 

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Anlagen

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