Sitzungsvorlage - V/2021/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung Brachthäuser Straße; hier: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 30.08.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
|
Entscheidung
|
|
|
25.02.2021
|
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 30.08.2020 wurde im Rahmen einer Bürgeranregung nach § 24 GO NRW der Antrag die Brachthäuserstraße in Merkstein in einen Verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln gestellt. Als Begründung wurden die geringe Breite der Straße, die zu hohen Geschwindigkeiten, die Lage des Spielplatzes, die Strukturveränderung mit mehr jungen Familien mit Kindern, das gestiegene Verkehrsaufkommen mit seinem Durchgangsverkehr sowie ein Unfall zwischen einem Fahrzeug und einem Kind im Einmündungsbereich zur Noppenberger Straße angeführt. Zur Unterstützung des Antrages ist eine Unterschriftenliste mit 56 Unterschriften, hiervon 52 aus der Brachthäuserstraße, 2 aus der Noppenberger Straße, 1 aus der Hauptstraße und 1 ohne Angabe, der Bürgeranregung angehängt. Der genaue Wortlaut des Antrages ist der Anlage zu entnehmen. Die Bürgeranregung ist für die Stadtverordneten im Allris-System als nichtöffentlich komplett hinterlegt.
Der Verwaltung war bis zu diesem Zeitpunkt lediglich eine Unfalllage im unmittelbaren Kreuzungsbereich bekannt gemacht worden. Nach den Schilderungen sei durch zu nahes Parken im Kreuzungsbereich auf der Noppenberger Straße die Sicht derart eingeschränkt gewesen, dass das Kind nicht rechtzeitig erkannt wurde und es daher zu einem, so mitgeteilt, glücklicherweise nur leichtem Unfall gekommen sei. Als Abhilfe wurde die Ergänzung einer Sperrfläche im unmittelbaren Einmündungsbereich, wie auch schon im Bereich der Einmündung Beethovenstraße aufgetragen, vorgeschlagen. Dieses wurde von der Verwaltung aufgenommen und wird zeitnah umgesetzt.
Zur weiteren Bearbeitung der beantragten Umwandlung der Brachthäuserstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich wird empfohlen, die Verkehrslage in der Brachthäuserstraße vorab eingehend zu erkunden. Hierzu würde über die Polizei die allgemeine Unfalllage in der Straße angefragt, ein Geschwindigkeitsprofil durch das städtische Verkehrszählgerät erstellt und mit den gewonnen Ergebnissen anschließend ein Verkehrstermin zwischen Polizei und Verwaltung (Tiefbauamt + Straßenverkehrshehörde) vor Ort durchgeführt. Die Ergebnisse der Verkehrserkundungen würden dem Ausschuss zur weiteren Entscheidung alsdann vorgestellt.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
383,7 kB
|
