Sitzungsvorlage - V/2021/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Fehlende DFI-Anzeige am Bushof Aachen; hier: Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 21.08.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, die Bürgeranregung an die ASEAG mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme und Angabe von erforderlichen Modalitäten zur Installation zusätzlicher DFI-Anzeigen gem. des Bürgerantrages weiter zu leiten. Das Ergebnis ist dem Ausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung alsdann vorzustellen. Der Antragsteller ist über das Prozedere in Kenntnis zu setzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
X | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Förderung des ÖPNV
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 21.08.2020 wurde im Rahmen einer Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom Verein Kohlscheider Bürger e.V. der Antrag zur Errichtung einer elektronischen Abfahrtsanzeige an der Haltestelle im Aachener Bushof für die Linien 34 und 54 in Richtung Kohlscheid gestellt. Die Stadt Herzogenrath möge Beschwerde bei der ASEAG bzgl. einer fehlenden elektronischen Abfahrtsanzeige an der Haltestelle 4 (Abfahrt Linien 34 und 54 Richtung Kohlscheid/Herzogenrath) im Aachener Bushof einlegen und von der ASEAG die Aufstellung einer elektronischen Abfahrtsanzeige an dieser Haltestelle fordern. Weiter solle die Stadt Herzogenrath über den AVV auf die Aufstellung einer elektronischen Abfahrtsanzeige an dieser Haltestelle drängen. Der genaue Wortlaut sowie die Begründung sind dem Antrag zu entnehmen (s. Anlage). Die Bürgeranregung ist für die Stadtverordneten als nichtöffentlich komplett hinterlegt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bürgeranregung der ASEAG zur Abgabe einer Stellungnahme mit Angabe der erforderlichen Modalitäten weiter zu leiten. Das Ergebnis sollte dem Ausschuss zur weiteren Abstimmung und Beschlussfassung alsdann im Rahmen einer Ergänzungsvorlage mitgeteilt werden. Der Antragsteller wäre über das Prozedere in Kenntnis zu setzen.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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