Sitzungsvorlage - V/2021/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, die Parksituation im Bereich des Soziokulturellen Zentrums mit Feuerwehr, Bauordnung und Straßenverkehrsbehörde zu erkunden und ggf. Erweiterungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss alsdann zur weiteren Entscheidung vorgestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 30.09.2020 wurden von der CDU-Fraktion ein Antrag zur Prüfung der „Erweiterung von Parkflächen“ im Bereich des Soziokulturellem Zentrum „Am Klösterchen“ sowie die Ausweisung einer Parkverbotszone in Form einer Markierung vor der Feuerwehrzufahrt des Klösterchens an den Vorsitzenden des bis dato zuständigen Bau- und Verkehrsausschusses gerichtet. Als Begründung werden vermehrte Beschwerden von Anwohnern dahingehend benannt, dass durchzunehmende Veranstaltungen im Soziokulturellen Zentrum auch verstärkt ein verkehrswidriges Parkverhalten mit zugeparkten Grundstückszufahrten und Rettungswegen einhergehe. In der Dahlemer- und angrenzender Straßen bestehe ohnehin schon ein hoher Parkdruck. Der genaue Wortlaut kann dem Antrag entnommen werden.

 

Gemäß der seit dem 03.11.2020 gültigen Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath ist jetzt der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung zuständig.

 

Die Verwaltung empfiehlt, gemeinsam mit Feuerwehr, Bauordnung, Straßenverkehrsbehörde und den Mietern des Klösterchens die Stellplatzsituation rund um das Soziokulturelle Zentrum nach Optimierungsmöglichkeiten zu erkunden. Sowohl Flächen im rückwärtigen Bereich auf dem Gelände des Klösterchens als auch im öffentlichen Straßenraum der Dahlemer Straße würden dabei betrachtet werden. Die Ergebnisse würden alsdann dem Ausschuss zur weiteren Entscheidung vorgestellt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

./.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.2020

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Anlagen

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