Sitzungsvorlage - V/2021/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, den Antrag einer möglichen Verlängerung einiger Abendfahrten der ASEAG-Linien 21, 27 und 54 samstags prüfen zu lassen. Hierzu soll die ASEAG zur Abgabe einer Stellungnahme in Bezug auf die Machbarkeit und um Ermittlung der finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Umlage angefragt werden. Das Ergebnis soll alsdann dem Ausschuss zur weiteren Beratung und Entscheidung bekannt gemacht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

X

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

rderung des ÖPNV

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 24.08.2020 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Vorsitzenden des Bau- und Verkehrsausschusses ein Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet, ob eine Verlängerung einiger Abendfahrten der ASEAG-Linien 21, 27, und 54 samstags möglich sind. Konkret geht es dabei um folgende Fahrten:

 

Linie 21 um 18:52 ab Aachen Vinzenzplatz bis Bardenberg Kamper Gracht mit Verlängerung bis Merkstein Boscheler Berg

Linie 27 um 19:05 ab Bahnhof Rothe Erde bis Laurensberg Kirche mit Verlängerung bis Bank Bachstraße

Linie 54 um 18:13 ab Diepenbenden bis Pannesheide mit Verlängerung bis Merkstein Stadion

 

Begründet wird der Antrag mit dem Fahrplanwechsel im August 2020, in dem mit der Verschiebung des Blockverkehrs am Aachener Bushof von 19:00 auf 20:30, auf die geänderten Einkaufsgewohnheiten der Menschen aus Stadt und Städteregion Aachen am Samstagabend reagiert wurde. Die Angebotserweiterung wird begrüßt, soll aber in das oder innerhalb vom Herzogenrather Stadtgebiet verlängert werden. Der genaue Wortlaut ist dem Antrag zu entnehmen.

 

Gemäß der seit dem 03.11.2020 gültigen Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath ist der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung zuständig.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Antrag mit der Bitte um Stellungnahme in Bezug auf die Machbarkeit bzw. um Ermittlung der finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Umlage an die ASEAG weiter zu leiten. Das Ergebnis wäre alsdann dem Ausschuss zur weiteren Beratung und Entscheidung mitzuteilen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

./.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.08.2020

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Anlagen

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