Sitzungsvorlage - V/2021/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Haltestelle am Seniorenheim Merkstein; hier: CDU-Antrag vom 05.10.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Möglichkeit zur Einrichtung einer „zusätzlichen Bushaltestelle der Stadtbuslinie“ im unmittelbaren Eingangsbereich des Seniorenheimes und zeitnahe Ermittlung der dafür notwendigen Kosten. Diese sollen sodann noch vor den bevorstehenden Haushaltsberatungen generiert werden, so dass die dringend notwendige Einrichtung noch in 2021 sichergestellt werden kann.
Des Weiteren soll die Verwaltung im nächsten Fachausschuss über den aktuellen Stand zur Verbesserung der Haltepunkt-Situation Am Seniorenheim (einschließlich der notwendigen Einrichtung einer Straßenquerungshilfe) an der Willibrordstraße berichten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 05.10.2020 wurde von der CDU-Fraktion ein Antrag an den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses mit Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss gerichtet, eine Haltestelle am Seniorenheim an der Marie-Juchacz-Straße im Stadtteil Merkstein einzurichten.
A) Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, die Möglichkeit zur Einrichtung einer „zusätzlichen Bushaltestelle der Stadtbuslinie“ im unmittelbaren Eingangsbereich des Seniorenheimes zu prüfen und die dafür notwendigen Kosten zeitnah zu ermitteln. Diese sollen sodann noch vor den bevorstehenden Haushaltsberatungen generiert werden, so dass eine für uns dringend notwendige Einrichtung noch in 2021 sichergestellt werden kann.
B) Die Verwaltung soll im nächsten Fachausschuss über den aktuellen Stand zur Verbesserung der Haltepunkt-Situation Am Seniorenheim (einschließlich der notwendigen Einrichtung einer Straßenquerungshilfe) an der Willibrordstraße berichten.
Begründet wird der Antrag, dass eine Haltestelle der Stadtbuslinie bereits in der Vergangenheit immer ein Thema in der CDU gewesen sei. Insbesondere in Bezug auf die geplante Erweiterung der AWO im Bereich des Neubaugebietes an der Römerstraße erhält dieser Aspekt zusätzliche Bedeutung. Des Weiteren sind die seit langem laufenden Überlegungen und Planungen zur Verbesserung der Situation an der Haltestelle „Seniorenwohnheim“ an der Willibrordstraße ein Thema. Gerade hier bestehe dringender Handlungsbedarf, da der Haltepunkt gerade auf der Seite Fahrtrichtung Herzogenrath-Mitte für Senioren außerordentlich gefährlich sei. Der genaue Wortlaut ist dem Antrag zu entnehmen.
Gemäß der seit dem 03.11.2020 gültigen Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath ist der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung zuständig.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Zusammenhang mit der Prüfung der Möglichkeit zur Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle direkt am Seniorenzentrum die ASEAG zur Abgabe einer Stellungnahme zu bitten. Von dort aus wäre mitzuteilen, in wie weit eine Linienanpassung der Stadtbuslinie mit welchen Auswirkungen auf den derzeit bestehenden Linienverlauf erfolgen kann. Hierbei sollten dann auch Aussagen über eine sinnvolle Lage der Haltestelle seitens der ASEAG gemacht werden, um im Anschluss durch das städtische Tiefbauamt eine Kostenermittlung vornehmen zu können.
In Verbindung mit dem barrierefreien Ausbau aller Haltestellen bis Ende des Jahres 2022 wird die ASEAG für die bestehende Haltestelle an der Willibrordstraße ebenfalls um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Da die Willibrordstraße eine Landesstraße ist, wird in Verbindung mit dem beabsichtigten Ausbau der Haltestelle zusammen mit der Errichtung einer Querungshilfe auch der Straßenbaulastträger Straßen.NRW zwingend beteiligt werden müssen.
Sobald der Verwaltung die ersten Ergebnisse und Hinweise vorliegen, wird der Ausschuss hierüber in Kenntnis gesetzt, um im Weiteren über die Maßnahmen zu beraten und zu beschließen.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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514,3 kB
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