Sitzungsvorlage - V/2021/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Herzogenrath-Tarif; hier: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, den vorliegenden Antrag zur Einführung eines Herzogenrath-Tarifes gemeinsam mit dem bestehenden Antrag Kostenlose Nutzung von HZ 1-3 bzw. WÜ1 zu kombinieren und mit dem AVV und der ASEAG ein sogenanntes Gesamtkonzept für Herzogenrath zu entwickeln. Das Ergebnis soll alsdann zur weiteren Abstimmung dem Ausschuss vorgestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
X | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Förderung des ÖPNV
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 30.11.2020 wurde von den Kooperationsfraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung Herrn Tim Fürpeil der Antrag für einen Herzogenrath-Tarif gestellt. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, die Einführung eines Herzogenrath-Tarifes für die Nutzung aller AVV Bus- und Zugverbindungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes zu prüfen. Der Herzogenrath-Tarif soll hierbei zwei Ticketvarianten umfassen:
a) ein Monatsticket zum Preis von ca. 30,00€
b) ein Einzelticket zum Preis von ca. 1,00€
Die dadurch entstehenden Kosten sollen ermittelt, ein Umsetzungskonzept, ggf. in einem Stufenplan, erstellt werden. In diese Überlegungen müsse auch der schon vorhandene Antrag „Kostenlose Nutzung von HZ 1-3 bzw. WÜ1“ einbezogen werden. Der genaue Wortlaut des Antrages ist der Anlage zu entnehmen. Die Kosten der Mindereinnahmen sind hierbei teilweise durch die Kommunen zu übernehmen und finanzieren.
Bereits in einigen Kommunen im AVV (Aachen, Düren, Stolberg, Roetgen, Simmerath, Eschweiler und seit dem 01.01.2021 in Baesweiler) wurden City-Tarife umgesetzt. Durch die Absenkung des Tarifes entstehen Mindereinnahmen, die dann für diese Preisstufe von der ASEAG jährlich neu berechnet werden.
Von der Verwaltung wird somit vorgeschlagen, dem vorliegenden Antrag dahingehend zu folgen, ein sogenanntes Gesamtkonzept gemeinsam mit dem bereits bestehenden Antrag zur „Kostenlosen Nutzung von HZ 1-3 bzw. WÜ1“ mit dem AVV und der ASEAG zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss alsdann zur weiteren Abstimmung vorgestellt werden.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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692,6 kB
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