Sitzungsvorlage - V/2021/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufruf zum "Namenswettbewerb" Markttangente an alle Bürgerinnen und Bürger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung befürwortet den Verwaltungsaufruf zu einem nicht förmlichen Namenswettbewerb für die Markttangente in Herzogenrath-Kohlscheid an alle Bürgerinnen und Bürger als Einzelperson. Mit einer Einreichungsfrist bis zum 29.03.2021 soll der Aufruf über die städtische Homepage, Mundpropaganda, Pressemitteilung, Soziale Medien etc. publik gemacht werden. Vorschläge können schriftlich, per Mail oder über Soziale Medien direkt beim Bürgermeisterbüro eingereicht werden. Verbunden mit einer anschließenden Stellungnahme der Verwaltung wird dann im Ausschuss über die neue Namensgebung abschließend beraten.
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, den Verwaltungsaufruf zum Namenswettbewerb unmittelbar zu starten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Fertigstellung und offizieller Verkehrsfreigabe der Kohlscheider Markttangente am 10.12.2020 wurde für Kohlscheid eine Verkehrswende eingeläutet. Zwar ist die neue Straßenverbindung zwischen der Südstraße und der Oststraße unter dem Arbeitstitel „Markttangente“ oder auch „Osttangente“ in aller Munde, so entbehrt dies nicht von einer offiziellen Namensgebung. In Stadtplänen sowie Navigationssystemen muss die neue Straße auch entsprechend benannt werden.
Entgegen der gängigen Praxis, bei der die Parteien oder Verbände oder Institutionen Namensvorschläge an die Verwaltung gerichtet haben, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, einen unförmlichen „Namenswettbewerb“ zu starten. Der Aufruf soll an alle Bürgerinnen und Bürger als Einzelperson über die städtische Homepage, Mundpropaganda, Pressemitteilung, Soziale Medien etc. gerichtet sein bis zum 29.03.2021 entsprechende Vorschläge bei der Verwaltung einzureichen. Dieses kann schriftlich, per Mail oder über Soziale Medien beim Bürgermeisterbüro geschehen. Verbunden mit einer Stellungnahme der Verwaltung wird dann im Ausschuss über die neue Namensgebung abschließend beraten. Die Verwaltung empfiehlt, nach mehrheitlichem Beschluss unmittelbar den Verwaltungsaufruf zum Namenswettbewerb zu starten.
Rechtliche Grundlagen:
./.
