Sitzungsvorlage - V/2021/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung wählt

 

Frau/Herrn _______________________________________

 

zum zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied und

 

Frau/Herrn _______________________________________

 

zum stellvertretenden zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 52 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 24 und § 26 ff. Geschäftsordnung ist über die im Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird.

 

Weiterhin wird die Niederschrift gem. § 24 Abs. 3 und § 26 Geschäftsordnung von einem zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied unterzeichnet. Entsprechend ist ein zeichnungsberechtigtes Ausschussmitglied sowie für den Verhinderungsfall eine Stellvertretung zu wählen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 52 GO NRW. §§ 24, 26 ff. Geschäftsordnung

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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