Sitzungsvorlage - V/2020/360-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung und Sport  stimmt der Erhöhung der Eigenanteile für anspruchsberechtigte Kinder im Schuljahr 2021/2022 ab dem 01.08.2021  - nach  einheitlicher  Zustimmung der Verbundgremien des AVV in der Sitzung vom 27. November 2020 wie folgt zu:

 

1. anspruchsberechtigtes Kind von 12,00 Euro auf 14,00 Euro

2. anspruchsberechtigtes Kind von 6,00 Euro auf 7,00 Euro

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen entsprechend zu ändern und die Erziehungsberechtigten über die Erhöhung der Eigenanteile zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Erhöhung des Eigenanteils führt zu einer finanziellen Besserstellung des ÖPNV und somit für die Kommunen zu einer Entlastung bei der Zahlung der Defizitumlage.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 keine Auswirkungen

 

X positive Auswirkungen

 

 negative Auswirkungen

 

Weiterhin die Bindung der SchülerInnen der Stadt Herzogenrath an den ÖPNV. Eindämmung von Privatfahrten durch die Erziehungsberechtigten; was sich wiederum voraussichtlich positv auf die erhöhte Feinstaubbelastung auswirkt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Ausführungen zur Vorlage V2020/360 verwiesen.

 

In der Sitzung am 08.12.2020 wurde um Klärung der nachfolgenden Fragen gebeten:

 

1. Wie viele Schüler*innen, die einen rechtlichen Anspruch auf das School&Fun-Ticket haben, wären durch die Preiserhöhung betroffen?

 

Zum jetzigen Zeitpunkt (08.02.2021) haben 1.036 Schüler*innen einen rechtlichen Anspruch auf ein School&Fun-Ticket.

 

854 Schüler*innen zu 12,00 Euro   (davon 452 auswärtige Schüler*innen)

155 Schüler*innen zu 6,00  Euro   (davon 67 auswärtige Schüler*innen)

27   Schüler*innen ohne Eigenanteil   (davon 11 auswärtige Schüler*innen)

 

2. Wie hoch ist der Preis für ein School&Fun-Ticket für jene Schüler*innen, die dieses als Selbstzahler erwerben?

 

Der Preis im Schuljahr 2020/2021 r ein Selbstzahler-Ticket beträgt 30,30 Euro.

 

3. Sollte eine Erhöhung der Eigenanteile nicht zugestimmt werden, welche Kosten müssten sodann aus städtischen Mitteln für dieses Ticket zugeschossen werden?

 

In der Sitzung vom 27.11.2020 sprach sich die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV für eine einheitliche Anpassung der Eigenanteile im AVV  und deren Umsetzung zum 01.08.2021 aus (Kopie des Schreibens der Aachener Verkehrsverbund GmbH vom 08.12.2020).

 

Nach Mitteilung der ASEAG liegt die Zustimmung zur Erhöhung von allen Kommunen der StädteRegion (außer Herzogenrath) und der Stadt Aachen vor. Durch die ASEAG wurde mitgeteilt, dass nur eine einheitliche Umsetzung zum 01.08.2021 erfolgen kann. Es besteht nicht die Möglichkeit, dass Kommunen unterschiedliche Eigenanteile zum neuen Schuljahr festsetzen. Dies sei technisch nicht möglich, da es sich um ein Verbundsystem handelt.

 

Es besteht für Herzogenrath nicht die Möglichkeit, die derzeitigen Eigenanteile beizubehalten, ohne dass alle anderen Kommunen dies ebenfalls tun. Folglich kann nicht beziffert werden, welche Kosten anfallen, wenn Herzogenrath aus diesem Verbundsystem ausscheidet.

 

Ein Austritt aus dem Verbundsystem hätte damit eine Kündigung seitens des AVV oder der Stadt Herzogenrath des im Jahr 2001 geschlossenen Vertrages zur Umsetzung von Schol&Fun-Tickets zur Folge. Dies wiederum bedeutet für  Herzogenrath, die Rückkehr zur Schülerjahreskarte für berechtigte Schüler*innen, die nur für Fahrten von zu Hause zur Schule und zurück gültig ist.

 

r auswärtige Schüler*innen würde eine Zuzahlung zur Schülerjahreskarte von den Erziehungsberechtigten eingefordert werden, da laut Schülerfahrkostenverordnung nur die Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden, die beim Wegfall des School&Fun-Tickets dann konkret berechnet würden. Die Attraktivität einer Herzogenrather Schule für auswärtige Schüler*innen wäre damit extrem gemindert, da in keiner anderen Kommune zusätzliche Kosten für die Fahrt zur Schule anfallen und der finanzielle Sektor bei den Erziehungsberechtigten nicht außer Acht gelassen werden sollte. Die Schülerjahreskarte würde für die Schüler*innen der Stadt Herzogenrath einen Rückschritt und Einschränkungen in der persönlichen Mobilität bedeuten, da private Fahrten von der Schülerjahreskarte nicht abgedeckt werden.

 

Die Anspruchsberechtigung auf ein School&Fun-Ticket im Privat-Abo zum Preis von 30,30 Euro monatlich würde ebenfalls wegfallen. Zur Zeit haben  713 Schüler*innen ein Privat-Abo für eine Herzogenrather Schule bei der ASEAG abgeschlossen. Damit nutzen im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 1.749 Schüler*innen (37,34 %) die Vorteile eines School&Fun-Tickets beim Besuch einer Herzogenrather Schule.

 

Eine Monatskarte für Schüler*innen innerhalb von Herzogenrath kostet derzeit 52,30 Euro und für Schüler*innen aus Aachen 75,40 Euro monatlich. Aber auch hier wäre die Mobilität eingeschränkt, da das School&Fun-Ticktet im gesamten AVV-Gebiet gültig ist. Gleichzeitig ist abzusehen, dass statt der Nutzung des ÖPNV (welche für jede/n Schüler*in Mehrkosten bedeutet) mehr Fahrten durch die Eltern mit dem Privat-Pkw stattfinden. Somit wäre auch eine Belastung im Feinstaubsektor zu erwarten, was negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hätte. Die mit Einführung des School&Fun-Tickets gewollte frühzeitige Bindung der SchülerInnen an den ÖPNV würde hier unterbunden.

 

Vor dem Hintergrund der o.g. Gesamtumstände spricht sich die Verwaltung daher für das geplante Vorgehen einer verbundweit einheitlichen, zeitgleichen Anpassung zum 01.08.2021 im AVV aus.

 

Zurzeit sind die Eigenanteile für alle am School&Fun-Ticket angeschlossenen Kommunen seit 01.08.2005 wie folgt festgesetzt:

 

1. Kind                               12,00 Euro

2. Kind                                 6,00 Euro

3. Kind und weitere Kinder  0,00 Euro

 

Ab 01.08.2021 erfolgt die Umsetzung der Erhöhung der Eigenanteile für alle am School&Fun-Ticket angeschlossenen Kommunen:

 

1. Kind    14,00 Euro

2. Kind      7,00 Euro

3. Kind und weitere Kinder 0,00 Euro

 

 

Mit dieser Erhöhung ist die Höchstgrenze der zu erhebenden Eigenanteile gem Schulgesetz (SchulG) § 97- Schülerfahrkosten - in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO) erreicht.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dieser Erhöhung unter Berücksichtigung der bereits im AVV Zweckverband geschlossenen einheitlichen Entscheidung und im Hinblick auf die  finanziellen Situation im ÖPNV, zuzustimmen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Schulgesetz - SchulG § 97 Schülerfahrkosten - in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) vom 16. April 2005 zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Schülerfahrkostenverordnung vom 28. Mai 2020.

 

 

Anlage:

 

Schreiben des AVV 08.12.2020

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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Anlagen

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