Sitzungsvorlage - V/2021/124
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von Lüftungsanlagen in Schulen; hier: Antrag der UBL-Fraktion vom 01.02.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Entscheidung
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23.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zuge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen massiven Einschränkungen für den Schulbetrieb ist in den letzten Monaten immer wieder die Frage diskutiert worden, ob der Einsatz von stationären oder mobilen Lüftungsgeräten die Infektionsgefahr in den Schulen minimieren kann; d. h. in dem die Geräte dazu geeignet sind um virushaltige Aerosolpartikel aus der Luft zu entfernen.
Seitens des Landes wurde auch zwischenzeitlich ein Förderprogramm für die Beschaffung derartiger Geräte aufgelegt, um Schulträger, die in ihren Schulen zwingend Räume nutzen müssen, die über keine natürlichen Belüftungsmöglichkeiten wie Fenster etc. verfügen, finanziell zu unterstützen. Dieses Programm ist jedoch zwischenzeitlich abgelaufen.
Da in Herzogenrath alle Schulen ausschließlich Räume nutzen, die über Fenster verfügen, und somit belüftet werden können, kam dieses Förderprogramm nicht in Frage. Derzeit ist auch kein weiteres Programm zur Anschaffung dieser Gerätschaften aufgelegt.
Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass derartige Geräte mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand bei der Beschaffung und dem Betrieb verbunden sind. Rechnet man pro Gerät durchschnittlich 5.000 € für die Anschaffung und Installation, macht dies allein bei derzeit 195 genutzen Klassenräumem an allen städt. Schulen (Fachräume, Gruppenräume etc. nicht eingerechnet) 975.000,00 € aus.
Da die Geräte mit Luftfilter arbeiten, müssen diese nach einer bestimmten Betriebszeit ausgewechselt werden, damit es nicht zu einer gesundheitschädigen Keimbildung innerhalb des Filtersystems kommt. Hierfür können pro Gerät wiederum rund 150,00 € (pro Filterwechsel) an Kosten anfallen.
Berückichtigt werden muss dabei, dass durch die Geräte keine 100 %ige Sicherheit gewährleistet werden kann. Die Luftreiniger können Übertragungen im nahen face-to-face Kontakt (unter 1,5 m) laut Robert-Koch-Institut nicht verhindern, selbst wenn sie die Zahl der Viren in der Raumluft wirkungsvoll reduzieren. Gerade in diesem Bereichsfeld liegt aber der Bedarf in den Schulen. Weder die AHA-Regel noch das Lüften werden durch den Einsatz der Lüftungsgeräte in Fortfall geraten können.
Daher wird der Einsatz der Geräte derzeit sehr skeptisch gesehen.
So empfiehlt beispielsweise das Umweltbundesamt (UBA) weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Es steht einem generellen Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte kritisch gegenüber und hält ihn lediglich in Ausnahmefällen als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt.
Die Wirksamkeit der mobilen Luftreinigungsgeräte in Hinblick auf die Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren ist in vielen Fällen bislang nicht eindeutig nachgewiesen. Zudem beseitigen mobile Luftreiniger nicht die in Unterrichtsräumen übliche Anreicherung von Kohlendioxid (CO2), Luftfeuchte und diversen chemischen, teils geruchsaktiven Substanzen. Die Kommission Innenraumlufthygiene hat diese Schlussfolgerungen bestätigt.
In Schulen, in den denen keine gebäudetechnischen Lüftungsanlagen (schätzungsweise 90 % der Schulen) verbaut sind, soll daher intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich.
Auch muss bei den Überlegungen bedacht werden, dass wir bereits Ende März haben. Das Frühjahr steht bevor, die Temperaturen steigen wieder an und die Coronasituation wird sich voraussichtlich, analog zum ersten Lockdown im vergangenen Jahr, wieder merklich entspannen. Eine gewisse „Normalität“ auch in den Schulen wird sich wieder einstellen. Hinzu kommen die Fortschritte bei den Schutzimpfungen. Immer mehr Bevölkerungsgruppen werden durch die geplanten Impfaktionen vor dem Coronavirus geschützt. Selbst Impfstoffe für Kinder werden voraussichtlich noch in diesem Jahr verfügbar sein.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen und Unwägbarkeiten hält es die Verwaltung für nicht verantwortbar, derartige Lüftungsgeräte für die Schulen anzuschaffen. Auch vor dem Hintergrund, dass mit einer möglichen Anschaffung den Schulen eine Sicherheit nur „vorgetäuscht“ wird und dadurch wirkungsvolle Schutzmaßnahmen, wie z. B. das regelmäßige Lüften, außer Acht gelassen werden.
Letztendlich ist das regelmäßige Lüften, das Einhalten der Hygienevorschriften und das Tragen eines geeigneten Mund-/Nasenschutzes auch weiterhin das Mittel der Wahl, um die Ausbreitung der Pandemie auch in den Schulen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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731,6 kB
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