Sitzungsvorlage - V/2021/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung und Sport:

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den vorläufigen geänderten Öffnungszeiten im Frei- und Hallenbad zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Änderung der Öffnungszeiten und der Entgeltordnung zuzustimmen.  

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Herzogenrath:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den vorläufigen geänderten Öffnungszeiten im Frei- und Hallenbad zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der Öffnungszeiten und der Änderung der Entgeltordnung für das Freibad zu.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die kontinuierliche Aufrechterhaltung des Freibadbetriebes unter Normalbedingungen im Schichtdienst von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an sieben Tagen pro Woche bedarf es des Einsatzes von mindestens drei Fachangestellten für Bäderbetriebe

 

Für den parallel laufenden Hallenbadbetrieb werden zusätzlich zwei Fachkräfte benötigt.

 

Seit dem Jahr 2019 sind zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe aus dem Dienst der Stadt Herzogenrath ausgeschieden und im Juni dieses Jahres wird ein Fachangestellter in den Ruhestand eintreten. Somit sind im Stellenplan ab Mitte des Jahres drei Stellen vakant. Von den drei verbleibenden Fachkräften ist eine Person durch die gesundheitliche Konstitution nur noch eingeschränkt für den Einsatz im Freibad geeignet.

 

Trotz mehrfacher Ausschreibungsverfahren, seit Sommer 2019 wurde fünfmal einhergehend mit der Erhöhung der Entgeltgruppe ausgeschrieben, konnten die vakanten Stellen nicht neu besetzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Ausschreibung für mehrere Fachangestellte für Bäderbetriebe veröffentlicht. Neben der üblichen Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Herzogenrath und in den regionalen Zeitschriften wurde eine überregionale Ausschreibung in einem Fachmagazin des Bundesschwimmverbandes herausgegeben.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die bevorstehende Freibadsaison auch im Jahr 2021 unter Corona-Bedingungen mit entsprechenden Einschränkungen hinsichtlich der zugelassenen Besuchermenge durchgeführt werden kann.

 

Unter den o.a. Voraussetzungen plant die Verwaltung eine Öffnung des Freibades vom 01.05.2021 bis 05.09.2021 mit einem täglichen Zeitfenster von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr für maximal 600 Besucher. Der Eintritt wird, sowie bereits im letzten Jahr praktiziert, im Online-Verfahren gebucht. Das Hallenbad bleibt während der Freibadsaison geschlossen. Ein Angebot für Frühschwimmer kann, auch vor dem Hintergrund der niedrigen Nutzerzahlen, nicht mehr realisiert werden.

 

Der Eintrittspreis soll auf 3,00 € für Erwachsene und 1,50 € für Kinder ab vier Jahre und Jugendliche festgelegt werden.

 

 

Saisonkarten sollen wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten in diesem Jahr nicht zum Einsatz kommen; Jahreskarten haben weiterhin Gültigkeit.

 

Ab dem Jahr 2022 soll dann die aktuelle Entgeltordnung in der zuletzt gültigen Fassung vom 01.04.2019 wieder in Kraft treten.

 

Die Verwaltung wird je nach Entwicklung der Corona-Pandemie prüfen, ob die Anzahl der Gäste schrittweise angehoben werden kann.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Entgeltordnung für das Freibad 5-5

Badeordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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