Sitzungsvorlage - V/2019/382-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Sportzentrums in Herzogenrath-Merkstein; hier: gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 23.09.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Entscheidung
|
|
|
23.03.2021
|
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, die Errichtung einer Zentralsportanlage in Merkstein mit zwei Sportplätzen und Reservefläche für einen dritten Sportplatz einschl. Nebenanlagen auf vorhandenen städtischen Grundstücksflächen zu prüfen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Finanzplan bei Investitionsnummer I 20 65 ABH 28 insgesamt 100.000 für Planungsleistungen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung ist in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 08.12.2020 beauftragt worden, die Kosten unterschiedlicher Ausbauvarianten für eine Zentralsportanlage zu ermitteln, um den Bedarf abschließend festzustellen.
Die Verwaltung hat für die in den Anlagen 1 – 3 beispielhaft dargestellten Ausbauvarianten die Kosten und den Flächenbedarf ermittelt. Diese ergeben sich wie folgt:
Ausbaustandard | Flächenbedarf | Kosten (ohne Grunderwerb) |
Zwei Kunstrasenplätze mit Reservefläche für dritten Sportplatz und Vereinsheim etc. (Anlage 1) |
ca. 4,1 ha |
ca. 5,0 Mio. € |
Zwei Kunstrasenplätze einschließlich 100-m-Laufbahn, Weitsprung- und Wurfanlage; zzgl. Reservefläche für dritten Sportplatz und Vereinsheim etc. (Anlage 2) |
ca. 4,7 ha |
ca. 5,8 Mio. € |
Kampfbahn Typ C einschließlich Leichtathletikanlagen, zweiten Kunstrasensportplatz und Reservefläche für dritten Sportplatz und Vereinsheim etc. (Anlage 3) |
ca. 8 ha |
ca. 8,2 Mio. € |
Der dritte Sportplatz ist als Option vorgesehen und abhängig vom mittelfristigen Bedarf. Die Ausbaukosten sind in den o.a. Kosten nicht enthalten. Ebenso sind die Grunderwerbskosten nicht enthalten.
Die Verwaltung hat bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 08.12.2020 mitgeteilt, dass sie keinen Bedarf für eine weitere Leichtathletikanlage sieht (siehe Vorlage-Nr. V/2019/382-E02). Der Leichtathletiksport in Herzogenrath wird durch die Anlagen am Schulzentrum und in Kohlscheid sehr gut gewährleistet. Vor dem Hintergrund der o.a. Prüfungsergebnisse, der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen und der Sportstättenbedarfsprüfung, wird daher vorgeschlagen, eine reine Fußballsportanlage (beispielhaft Anlage 1) weiter zu verfolgen.
Parallel zu der o.a. Prüfung hat die Verwaltung – im Vorgriff auf die Standortentscheidung – hinsichtlich des Erwerbs bisher diskutierter potentieller Grundstücksflächen Verhandlungen geführt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Kaufpreisvorstellungen der Grundstückseigentümer den aktuellen Bodenrichtwert deutlich überschreiten und somit ein Grundstückserwerb in dem voraussichtlichen Volumen auf Grund der finanziellen Möglichkeiten der Stadt nicht vertretbar ist. Darüber hinaus sind in den Verhandlungen geäußerte planungsrechtliche Forderungen aus der Sicht der Bezirksregierung bzw. Verwaltung nicht umsetzbar. Insgesamt ist daher festzustellen, dass ein Erwerb der bisher angedachten möglichen Grundstücksflächen nicht vorgeschlagen und weiterverfolgt werden kann.
Aus der Sicht der Verwaltung ist weiter festzustellen, dass vor dem Hintergrund des Finanzierungsbedarfs die Zentralsportanlage nur realisiert werden kann, wenn hierfür bereits vorhandene städtische Grundstücksflächen (z.B. Stadion Merkstein, An der Waidmühle) genutzt werden können. Die Verwaltung sieht auch bei diesen möglichen Standorten durchaus die gute Chance, die städtebauliche Situation in Merkstein insgesamt deutlich zu verbessern.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Standortsuche hierauf zu fokussieren. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass eine Umsetzung nur möglich ist, wenn eine Gegenfinanzierung über die Vermarktung von freiwerdenden Sportplatzflächen erfolgen kann.
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung nochmals geprüft, ob und in welchem Umfange Fördermittel eingeworben werden können.
Wie bereits mitgeteilt, stehen neben den derzeit immer wieder aufgerufenen Fördermitteln für die Sanierung von Sportstätten (Bundesmittel) und von Fördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung (Landesmittel) derzeit keine gesonderten Fördermittel zur Verfügung. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Fördermittelaufrufe in der Regel massiv überzeichnet sind. Die Stadt stellt bei jedem Aufruf Förderanträge. Ob darüber hinaus weitere Förderprogramme aufgerufen werden, ist derzeit nicht absehbar.
Auf Grund der bisherigen Fördermittelvergaben ist deutlich zu erkennen, das Ersatzneubauten in der Regel nicht gefördert werden, sondern der Focus auf die Sanierung bestehender Anlagen liegt. Dies entspricht der Zielsetzung der Bundes-/Landesregierung, den Flächenverbrauch insgesamt zu reduzieren. Ergänzende wird darauf hingewiesen, dass die reine Umwandlung von z.B. Rasen-/Tennenplätzen mit/ohne Leichtathletikanlagen ebenfalls in der Regel nicht gefördert werden. Eine Förderung der Sportanlage Forensberg erfolgt beispielsweise nur, weil zusätzliche Elemente im Sinne einer Quartierssportanlage erstellt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Die Errichtung einer Zentralsportanlage ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Herzogenrath.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
826,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
900,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
